Gemeinde Gomaringen
72810 Gomaringen
Aus den Rathäusern

Öffentliche Bekanntmachung Gemeinde Gomaringen: Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur Frühzeitigen Beteiligung

Der Gemeinderat der Gemeinde Gomaringen hat am 26.11.2024 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan inkl. Vorhaben- und...
Räumlicher Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften (Kartenausschnitt)
Räumlicher Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften (Kartenausschnitt)Foto: Gemeinde Gomaringen

Der Gemeinderat der Gemeinde Gomaringen hat am 26.11.2024 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan inkl. Vorhaben- und Erschließungsplänen „Generationen Campus Gomaringen“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB zusammen mit örtlichen Bauvorschriften aufzustellen. Am 26.11.2024 hat der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung den Vorentwurf für den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan inkl. Vorhaben- und Erschließungsplänen und den Vorentwurf der örtlichen Bauvorschriften „Generationen Campus Gomaringen“ gebilligt.

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten. Der Gemeinderat hat daher am 26.11.2024 in öffentlicher Sitzung aufgrund des § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen, für den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan inkl. Vorhaben- und Erschließungsplänen und die örtlichen Bauvorschriften „Generationen Campus Gomaringen“ die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit durchzuführen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB über die Veröffentlichung zu informieren.

Der räumliche Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften ist dem nachfolgenden abgedruckten Kartenausschnitt zu entnehmen. Maßgeblich ist der Lageplan des Vorentwurfs in der Fassung vom 28.10.2024.

Ziele und Zwecke der Planung

Auf dem Grundstück der Alteburgstraße 1 in Gomaringen plant die Gesellschaft Generationen Campus Gomaringen Immobilien GmbH & Co. KG auf einer bereits bebauten Innenbereichsfläche die Entwicklung eines dreigeschossigen Wohncampus. Durch das Projekt Generationen Campus soll ein intergeneratives Wohnprojekt realisiert werden, welches das selbstständige Leben in einer Gemeinschaft für jedes Lebensalter ermöglicht. Geplant ist ein Haus für alle Generationen mit einer innovativen Wohnform bei Pflegebedürftigkeit (Cluster Wohnung Pflege) und Familienwohnungen im Erdgeschoss. Auf drei Ebenen werden sich rund 30 Wohnungen in verschiedener Größe und Zuschnitt verteilen. Das Grundstück hat eine Größe von 0,34 a und bietet die Chance eine städtebauliche, zeitgenössische Nachverdichtung mitten im bestehenden Wohngebiet zu entwickeln.

Der Bebauungsplan wird gem. § 13 a Abs. 2 i.V.m. § 13 Abs. 3 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Die Frühzeitige Beteiligung und die Unterrichtung über Inhalte, Zweck und Auswirkungen der vorgesehenen Planung erfolgt auf Grundlage des Vorentwurfs des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans inkl. Vorhaben- und Erschließungsplänen und der örtlichen Bauvorschriften vom 28.10.2024 mit Begründung. Die Unterlagen werden in der Zeit von

Montag, den 02.12.2024 bis einschließlich Freitag, den 10.01.2024

im Internet auf der Homepage der Gemeinde Gomaringen eingestellt. Über den nachfolgenden Link gelangen Sie zu den Unterlagen:

www.gomaringen.de/stadtentwicklung-wirtschaft/bauen-planen/bebauungsplaene-im-verfahren-sanierungsgebiete-mit-oeff-bekmachung?

(www.gomaringen.de: Bürgerinfo, Bauen und Stadtentwicklung, Bebauungspläne im Verfahren)

Zusätzlich zur Bereitstellung im Internet liegen die Unterlagen während des oben genannten Zeitraums auch im Rathaus der Gemeinde Gomaringen, Lindenstraße 60, 72810 Gomaringen, während der üblichen Dienstzeiten öffentlich aus.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegebenen werden. Die Übermittlung kann elektronisch an die Mailadresse info@gomaringen.de erfolgen oder schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Gomaringen, Lindenstraße 63, 72810 Gomaringen vorgebracht werden. Vorgebrachte Stellungnahmen sollten die volle Anschrift der Beteiligten enthalten. Bei Fragen zu den Planunterlagen können Sie sich gerne an Herrn Mosch, Tel. 07072 9155-4200 wenden.

Die Öffentlichkeit wird hiermit frühzeitig über Inhalt, Zweck und Auswirkungen der vorgesehenen Planung unterrichtet. Gleichzeitig besteht die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung.

Hinweis: Diese Öffentlichkeitsbeteiligung stellt noch nicht die Veröffentlichung im Internet gem. § 3 Abs. 2 BauGB dar. Dies wird zu gegebener Zeit gesondert bekannt gegeben.

Steffen Heß, Bürgermeister

Gemeinde Gomaringen, den 27.11.2024

Erscheinung
Amtsblatt der Gemeinde Gomaringen
Ausgabe 48/2024

Orte

Gomaringen

Kategorien

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von Gemeinde Gomaringen
30.11.2024
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