I. Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025
Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000 (Ges.Bl.S.582), zuletzt geändert durch Gesetz vom 27. Juni 2023 (GBI. S. 229) hat der Gemeinderat am 13. Februar 2025 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan wird festgesetzt
1. Im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen:
1.1 | Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge | 21.170.000 € |
1.2 | Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen | 21.904.900 € |
1.3 | Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) | -734.900 |
1.4 | Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge | 965.000 € |
1.5 | Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen | 0 € |
1.6 | Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) | 965.000 € |
1.7 | Veranschlagtes Gesamtergebnis (Saldo aus 1.3 und 1.6) | 230.100 € |
2. Im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen:
2.1 | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit | 20.646.500 € |
2.2 | Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit | 20.434.200 € |
2.3 | Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit (Saldo aus 2.1 und 2.2) | 212.300 € |
2.4 | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit | 4.355.900 € |
2.5 | Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | 6.796.900 € |
2.6 | Veranschlagter Finanzierungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) | -2.441.000 € |
2.7 | Veranschlagter Finanzierungsmittelbedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) | -2.228.700 € |
2.8 | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Aufnahme von Darlehen und wirtschaftlich vergleichbaren Vorgängen | 2.441.000 € |
2.9 | Gesamtbetrag der Auszahlungen für die Tilgung von Darlehen | 171.900 € |
2.10 | Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss aus Finanzierungstätigkeit(Saldo aus 2.8 und 2.9) | 2.269.100 € |
2.11 | Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) | 40.400 € |
§ 2
Kreditermächtigung
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf | 2.441.000 € |
§ 3
Kassenkreditermächtigung
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 4.000.000 €
§ 4
Realsteuerhebesätze
Die Hebesätze werden festgesetzt
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betrieb (Grundsteuer A) auf 540 v.H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 240 v.H.
2. für die Gewerbesteuer auf 340 v.H.
der Steuermessbeträge.
Weissach im Tal, den 13. Februar 2025
gez. Daniel Bogner
Bürgermeister
II. Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2 0 2 5
Der Wirtschaftsplan wird gemäß § 96 GemO i.V. mit § 13 und 14 Eigenbetriebsgesetz sowie der §§ 1 – 4 Eigenbetriebsverordnung-Doppik wie folgt festgesetzt:
§ 1
Wirtschaftsplan
Der Wirtschaftsplan wird festgesetzt
1. Im Erfolgsplan mit den folgenden Beträgen:
1.1 Gesamtbetrag der Erträge | 969.500 € |
1.2 Gesamtbetrag der Aufwendungen | 919.500 € |
1.3 Veranschlagtes Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) | 50.000 € |
2. Im Liquiditätsplan mit den folgenden Beträgen:
2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Geschäftstätigkeit | 949.800 € |
2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Geschäftstätigkeit | 778.900 € |
2.3 Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Geschäftstätigkeit (Saldo aus 2.1 und 2.2) | 170.900 € |
2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit | 0 € |
2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | 265.000 € |
2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit(Saldo aus 2.4 und 2.5) | -265.000 € |
2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelbedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) | -94.100 € |
2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Aufnahme von Darlehen und wirtschaftlich vergleichbaren Vorgängen | 0 € |
2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen für die Tilgung von Darlehen | 199.900 € |
2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) | -199.900 € |
2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) | - 294.000 € |
§ 2
Kreditermächtigung
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird
festgesetzt auf 0 €
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen beträgt 0 €
§ 4
Kassenkreditermächtigung
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 500.000 €
Weissach im Tal, den 13. Februar 2025
gez. Daniel Bogner
Bürgermeister
III. Das Landratsamt Rems-Murr-Kreis - Kommunalamt - 71328 Waiblingen, hat mit Erlass vom 3. April 2025 die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung samt Haushaltsplan 2025 sowie des Wirtschaftsplans 2025 des Eigenbetriebs Wasserversorgung bestätigt und den Kassenkredit für den Eigenbetrieb Wasserversorgung genehmigt.
Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2025 sowie der Wirtschaftsplan 2025 des Eigenbetriebs Wasserversorgung wird in der Zeit von
Dienstag, den 22. April bis Mittwoch, den 30. April 2025 -je einschließlich-
auf dem Rathaus Unterweissach, Kirchberg 2+4, im Dachgeschoss, Finanzwesen Zimmer 11, zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt (§ 81 Abs. 4 GO).
Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim zustande kommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden ist.