Der Gemeinderat der Stadt Bad Liebenzell hat am 14. April 2026 in öffentlicher Sitzung den im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB aufgestellten Bebauungsplan „Monbachtal, 1. Änderung“ für Liebenzell und die zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten örtliche Bauvorschriften als Satzung beschlossen.
Für den räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplans ist der zeichnerische Teil in der Fassung vom 24.03.2026 des Büro Stadtplaner / Architekten Schöffler aus Karlsruhe maßgebend.
Der Bebauungsplan „Monbachtal, 1. Änderung“ tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft (vgl. § 10 Abs. 3 BauGB). Der Bebauungsplan kann einschließlich seiner Begründung beim Bauverwaltungsamt, Zimmer 314, 315 oder 316, Rathaus, Kurshausdamm 2 - 4, 75378 Bad Liebenzell während der üblichen Dienststunden eingesehen werden. Jedermann kann über seinen Inhalt Auskunft erhalten. Übliche Dienststunden sind von Montag bis Freitag, vormittags von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und donnerstags von 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr. Termine nach Vereinbarung unter Tel.: 07052 408-314 oder der Durchwahl -315 und -316.
Hinweis gemäß § 215 Abs. 2 BauGB
Unbeachtlich werden
Hinweis gemäß § 4 Abs. 4 GemO
Gemäß § 4 Abs. 4 GemO gilt die Satzung - sofern sie unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GemO oder aufgrund anderer auf der GemO beruhenden Vorschriften zustande gekommen ist - ein Jahr nach dieser Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
Eine Verletzung kann von jedermann auch nach Ablauf der Frist geltend gemacht werden, wenn sie bereits innerhalb der Frist von einem Dritten schriftlich geltend gemacht wurde.
Hinweis gemäß § 44 Abs. 5 BauGB
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB sowie § 44 Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diese Satzung und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
Die Veröffentlichung im Amtsblatt erfolgt nachrichtlich.
Bad Liebenzell, 06.05.2026
gez.
Sebastian Kopp
1. Stellv. Bürgermeister