
Der Gemeinderat der Stadt Tamm hat in seiner öffentlichen Sitzung am 09.03.2026 gemäß § 16 Absatz 3 Eigenbetriebsgesetz den Jahresabschluss 2024 wie folgt festgestellt:
1.1 Summe der Erträge | 975.039,97 € |
1.2 Summe der Aufwendungen | - 1.166.122,63 € |
1.3 Jahresfehlbetrag (Saldo aus 1.1 und 1.2) nachrichtlich: | - 191.082,66 € |
Vorauszahlungen der Stadt auf die spätere Fehlbetragsabdeckung | 0,00 € |
Vorauszahlungen an die Stadt auf die spätere Überschussabführung | 0,00 € |
2. Liquiditätsrechnung | |
2.1 Zahlungsmittelbedarf aus laufender Geschäftstätigkeit | - 120.425,08 € |
2.2 Finanzierungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit | - 156.544,53 € |
2.3 Finanzierungsmittelbedarf (Saldo aus 2.1 und 2.2) | - 276.969,61 € |
2.4 Finanzierungsmittelüberschuss aus Finanzierungstätigkeit | 419.500,05 € |
2.5 Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Wirtschaftsjahres (Saldo aus 2.3 und 2.4) | 142.530,44 € |
2.6 Bedarf aus wirtschaftsplanunwirksamen Einzahlungen und Auszahlungen | - 142.530,44 € |
3. Bilanzsumme | 4.701.673,90 € |
4. Behandlung des Jahresfehlbetrags a) Verechnung mit Gewinnvortrag b) Entnahme aus Rücklagen c) Ausgleich aus dem Haushalt der Stadt d) Vortrag auf neue Rechnung | - 191.082,66 € |
5. Entlastung der Betriebsleitung | |
Die Betriebsleitung wird für das Wirtschaftsjahr 2024 entlastet. |
Der Jahresabschluss des Eigenbetriebs Wasserwerk Tamm für das Rechnungsjahr 2024 liegt inklusive Lagebericht von Montag, den 16.03.2026, bis Dienstag, den 24.03.2026, je einschließlich, an 7 Tagen während der üblichen Öffnungszeiten im Rathaus, Hauptstraße 100, Zimmer 107, öffentlich aus.
Bürgermeisteramt
Tamm, den 13.03.2026
