
Im Jahr 2022 fand die Lärmkartierung der 4. Stufe entsprechend der EU-Umgebungslärmrichtlinie statt. Aus den Ergebnissen dieser Kartierung ergibt sich für Gemeinden, auf deren Hauptverkehrsstraßen mindestens 8.200 Kfz / Tag fahren, die gesetzliche Verpflichtung gemäß § 47d BImSchG, einen Lärmaktionsplan aufzustellen. Auf der Grundlage der in diesem Lärmaktionsplan enthaltenen Lärmkartierungen sind dann Lärmminderungskonzepte zu erstellen, sobald bestimmte Lärmbelästigungen, sogenannte Auslöse- und Handlungswerte, vorliegen. Die Ermittlung der Lärmkartierungen erfolgt nach vorgegebenen standardisierten Verfahren. Daher ist auch die Gemeinde Oberstenfeld zur Aufstellung eines Lärmaktionsplanes gemäß den gesetzlichen Vorgaben verpflichtet.
Im Rahmen dieses Lärmaktionsplanes wurde vom Ingenieurbüro Kurz und Fischer aus Winnenden in Kooperation mit dem Ingenieurbüro SSW aus Ludwigsburg eine Lärmanalyse, aufbauend auf der Verkehrsbelastung, durchgeführt. Konnte eine Überschreitung festgestellt werden, wurde für die betroffenen Straßen ein Maßnahmenkatalog in Verbindung mit dem Entwurf des Lärmaktionsplanes zusammengestellt. Diese Maßnahmen sollen eine Verringerung der Lärmbelästigung ermöglichen.
Das Maßnahmenkonzept umfasst folgende Bereiche:
L 1117 (Ortsdurchfahrt Gronau)
K 1616 (Gronau - Schmidhausener Straße)
Der Gemeinderat hat die Aufstellung des Entwurfes des Lärmaktionsplanes am 10. April 2025 beschlossen. Der Entwurf des Lärmaktionsplanes wurde im Zeitraum vom 5. Mai 2025 bis 6. Juni 2025 öffentlich ausgelegt und die Bürgerschaft konnte Stellungnahmen dazu abgeben. Darüber hinaus wurden verschiedene Träger öffentlicher Belange (verschiedene Behörden, Verkehrsunternehmen, benachbarte Gemeinden) beteiligt. Sämtliche eingegangenen Anregungen und Bedenken wurden geprüft und vom Gemeinderat abgewogen. Der Ortschaftsrat wurde in Bezug auf die Maßnahmen im Ortsteil Gronau beteiligt.
Der Gemeinderat hat den Lärmaktionsplan, 4. Stufe, inklusive Maßnahmenkatalog und Abwägung in seiner Sitzung am 23. Oktober 2025 zugestimmt.
Die Endfassung des Lärmaktionsplanes mit der Abwägungstabelle (Anlage 4) und dem Maßnahmenkatalog (Anlage 5) ist auf der Homepage der Gemeinde Oberstenfeld einsehbar. Sollten Sie keine Möglichkeit haben, den Lärmaktionsplan online einzusehen, wenden Sie sich bitte an die Gemeindeverwaltung Oberstenfeld, Ordnungsamt, unter 07062 / 261 – 54.
Die beschlossenen Maßnahmen haben wir nachfolgend dargestellt. Die endgültige Anordnung von Temporeduzierungen liegt beim Landratsamt Ludwigsburg, Straßenverkehrsbehörde.
Oberstenfeld, den 7. November 2025
Kai Kraning
Bürgermeister