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Öffentliche Bekanntmachung Lärmaktionsplanung

Lärmaktionsplanung der Gemeinde Pfinztal Der Gemeinderat der Gemeinde Pfinztal hat am 22.10.2024 dem Beschluss der Aufstellung des „Lärmaktionsplans...

Lärmaktionsplanung der Gemeinde Pfinztal

Der Gemeinderat der Gemeinde Pfinztal hat am 22.10.2024 dem Beschluss der Aufstellung des „Lärmaktionsplans – 4. Runde“ gemäß § 47d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) zugestimmt und die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung auf Grundlage des Zwischenberichts mit Stand September 2024 beschlossen.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 47d Abs. 3 BImSchG und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 47d Abs. 6 in Verbindung mit § 47 Abs. 6 BImSchG am Verfahren wird in der Zeit vom 11.11.2024 – 11.12.2024 durchgeführt.

Der Zwischenbericht des Lärmaktionsplans, die Straßenverkehrslärmkarten (Rasterlärmkarte für den Zeitbereich LDEN, Rasterlärmkarte für den Zeitbereich LNIGHT, Gebäudelärmkarten für den Zeitbereich LDEN,Gebäudelärmkarten für den Zeitbereich LNIGHT und Lärmschwerpunktkarten für die Zeitbereiche LNIGHT und LDEN) sowie die Maßnahmenvorschläge zum Straßenverkehrslärm zur Lärmaktionsplanung können vom

11.11.2024 bis einschließlich 11.12.2024

auf der Homepage der Gemeinde Pfinztal unter www.pfinztal.de, News / Öffentliche Bekanntmachungen / Lärmaktionsplan – 4. Runde, eingesehen werden.

Die Unterlagen werden auch beim Bürgermeisteramt Pfinztal, Rathaus II, Ortsbauamt, Kußmaulstr. 3, 76327 Pfinztal, im Eingangsbereich (Flur im Erdgeschoss) während der üblichen Dienststunden öffentlich ausgelegt. Die üblichen Dienststunden sind wie folgt: Montag bis Freitag, 08.30 - 12.00 Uhr, Montag, 13.30 - 18.00 Uhr und Dienstag bis Donnerstag, 13.30 - 16.00 Uhr. Jedermann kann die Unterlagen für die Dauer der Auslegung einsehen und dort bei der Gemeindeverwaltung über deren Inhalt Auskunft verlangen.

Stellungnahmen zu den ausgelegten Unterlagen und Vorschläge für den Lärmaktionsplan können während der Auslegungsfrist vorzugsweise per E-Mail unter karlsruhe@modusconsult.net eingereicht werden. Bei Bedarf können diese aber auch schriftlich oder zur Niederschrift im Rathaus II, Ortsbauamt, Kußmaulstr. 3, 76327 Pfinztal abgegeben werden.

Da die Öffentlichkeit über die bei der Berücksichtigung der Beteiligungsergebnisse getroffenen Entscheidungen unterrichtet wird, ist die Abgabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Im Zusammenhang mit dem Datenschutz wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Verfahren zur Aufstellung eines Lärmaktionsplans ein öffentliches Verfahren ist und daher alle dazu eingehenden Äußerungen anonymisiert in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Anregungen oder der Person des Betroffenen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben.

Pfinztal, 07.11.2024

Nicola Bodner, Bürgermeisterin

Erscheinung
Pfinztal Aktuell – Amtsblatt
NUSSBAUM+
Ausgabe 45/2024
von Gemeindeverwaltung Pfinztal
07.11.2024
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.

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