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Öffentliche Bekanntmachung – Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „2. Änderung Hinter dem Kirchhof“ Der Gemeinderat der Gemeinde Affalterbach hat in seiner Sitzung...

Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „2. Änderung Hinter dem Kirchhof“

Der Gemeinderat der Gemeinde Affalterbach hat in seiner Sitzung am 26.09.2024 den Entwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften „2. Änderung Hinter dem Kirchhof“ gebilligt und beschlossen, den Planentwurf des Büros KMB in der Fassung vom 26.09.2024 mit Textteil und Begründung in der Fassung vom 26.09.2024 zu veröffentlichen. Die Behörden, Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

Geltungsbereich

Das Plangebiet liegt am nordöstlichen Ortsrand von Affalterbach zwischen dem Beckentalweg im Norden, landwirtschaftlichen Flächen im Osten, dem Friedhof im Süden und der Bebauung entlang der Bahnhofstraße im Westen. Der räumliche Geltungsbereich und der Planentwurf des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften „2. Änderung Hinter dem Kirchhof“ sind in der nachfolgenden Zeichnung dargestellt.

Ziele der Planung

Die Gemeinde Affalterbach beabsichtigt als Beitrag zur Innenentwicklung eine Bebauungsplanänderung für den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „1. Änderung Hinter dem Kirchhof“ durchzuführen. Für ein konkretes Bauvorhaben ist die Änderung des Bebauungsplans notwendig. Aufgrund der Planung sind Änderungen der Bezugshöhe sowie der zulässigen Gebäudelänge notwendig. Dadurch ist die Bebauungsplanänderung notwendig, um die Innenentwicklung zu ermöglichen.

Mit dem Bebauungsplan wird Wohnraum in der Region Stuttgart sichergestellt. Die Aufstellung der Bebauungsplanänderung ist damit von öffentlichem Interesse.

Verfahrensart

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a Abs. 3 S. 1 Nr. 1 BauGB aufgestellt. Laut § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB kann von einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange im beschleunigten Verfahren abgesehen werden. Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB kann im beschleunigten Verfahren von der Umweltprüfung nach § 2 BauGB sowie dem Umweltbericht nach § 2a BauGB abgesehen werden.

Veröffentlichung

Der Entwurf des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften „2. Änderung Hinter dem Kirchhof“, bestehend aus der Planzeichnung, dem Textteil und der Begründung, sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom

18.10.2024 bis einschließlich 18.11.2024

unter nachfolgendem Link: www.affalterbach.de abrufbar.

Zusätzlich liegen die Bebauungsplanunterlagen in der Zeit vom 18.10.2024 bis 18.11.2024 während der Öffnungszeiten im Rathaus in Raum 2.11 öffentlich aus.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Erscheinung
Amtsblatt Affalterbach
NUSSBAUM+
Ausgabe 41/2024
von Gemeindeverwaltung Affalterbach
10.10.2024
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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