Der Gemeinderat der Großen Kreisstadt Öhringen hat am 06.05.2025 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplans „Freiflächenphotovoltaikanlage Allmendäcker“, Ohrnberg und den Entwurf der zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten örtlichen Bauvorschriften gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und im Internet zu veröffentlichen.
Maßgebend ist der Entwurf des Bebauungsplans „Freiflächenphotovoltaikanlage Allmendäcker“ bestehend aus Abgrenzungsplan vom 19.11.2024, Zeichnerischer Teil, Textteil mit örtlichen Bauvorschriften, Begründung und Umweltbericht jeweils vom 06.05.2025 sowie die dazugehörigen Gutachten.
Das Plangebiet befindet sich östlich der Ortslage von Ohrnberg entlang der Heuholzstraße in Richtung Heuholzhöfe.
Der Planbereich wird durch folgende Flurstücke der Gemarkung Ohrnberg begrenzt:
Der Geltungsbereich umfasst folgendes Grundstück der Gemarkung Ohrnberg, Flur 0:
Flurstück 637.
Maßgebend ist der Abgrenzungsplan des Bebauungsplans „Freiflächenphotovoltaikanlage Allmendäcker“, Ohrnberg vom 19.11.2024.
Der Geltungsbereich ergibt sich aus folgendem Lageplan:
Dieser Beschluss wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.
Ein privater Bauherr beabsichtigt im Außenbereich auf dem Flurstück Nr. 637 der Gemarkung Ohrnberg eine Freiflächenphotovoltaikanlage mit Nebenanlagen zu errichten. Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 1,3 ha. Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen ist die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich. Das Plangebiet wird als Sondergebiet für Photovoltaikanlagen festgesetzt. Neben der Aufstellung von Solarmodulen sollen die Flächen künftig als extensives Grünland nutzbar sein. Die bisher intensiv genutzte Ackerfläche soll als flächenhafte extensive Begrünung festgesetzt werden (Mahd/Beweidung). Zum Bebauungsplan wurde ein Artenschutzrechtliches Gutachten erstellt, erforderliche Ausgleichsmaßnahmen wurden im westlichen Plangebiet vorgesehen. Ein Blendgutachten zur Ermittlung von Blendwirkungen an der Heuholzer Straße wurde erstellt, erforderliche Blendschutzmaßnahmen wurden im Bebauungsplan festgesetzt.
Der Bebauungsplan soll eine eindeutige rechtliche Grundlage schaffen, um die Nutzung als Freiflächenphotovoltaikanlage zu ermöglichen. Die Ziele des Bebauungsplans liegen in der Schaffung von Flächen zur Erzeugung erneuerbarer Energien und der Umsetzung der Ziele zum Ausbau regenerativer Energien in der Region Heilbronn-Franken. Damit leistet der Bebauungsplan einen Beitrag zur Nutzung erneuerbarer Energien in Zeiten des Klimawandels und steigender Energiepreise.
Das Plangebiet ist derzeit nicht im Flächennutzungsplan berücksichtigt und wird in der 1. Änderung der 4. Fortschreibung als landwirtschaftliche Fläche dargestellt. Daher ist die Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren für den Bebauungsplan „Freiflächenphotovoltaikanlage Allmendäcker“ erforderlich. Der Aufstellungsbeschluss soll in einer der nächsten Sitzungen der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Öhringen – Pfedelbach – Zweiflingen gefasst werden.
Im Rahmen der Aufstellung von Bebauungsplänen ist gemäß § 2 Abs.4 BauGB eine Umweltprüfung erforderlich, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Der Umweltbericht ist als gesonderter Teil der Begründung Bestandteil des Bebauungsplans und liegt den Unterlagen bei.
Umweltbericht zum Bebauungsplan vom 06.05.2025:
Artenschutzfachliches Gutachten (SAP) zum Bebauungsplan vom 29.10.2024
Beurteilung der Blendwirkung (Blendgutachten) zum Bebauungsplan vom 19.11.2024
Im Rahmen der Beteiligungsschritte gemäß § 3 Abs.1 BauGB und §4 Abs.1 BauGB sind umweltrelevante Stellungnahmen mit Umweltinformationen zu folgenden Themen eingegangen (wesentliche Inhalte werden zusammengefasst):
- Ausschluss von Eingriffen in geschützte Baum- und Gehölzbestände, Ausschluss von Mährobotern, Vermeidung verzinkter Modulpfosten, Ausschluss Einfriedung der CEF-Fläche sowie Vergrößerung der Fläche, Hinweis zu Vermeidungsmaßnahme zum Zauneidechsenschutz, Umweltbaubegleitung für Bauarbeiten.
- Hinweise zu Geotechnik und Boden.
- Hinweis auf Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen, Bodenschutzkonzept.
- Landwirtschaft: Betroffenheit und Würdigung landwirtschaftlicher Belange, Prüfung von Alternativen, Vermeidung zusätzlicher Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen durch Ausgleichsmaßnahmen.
- Wasserwirtschaft: Hinweis zu Grundwasserschutz.
- Bodenschutz: Hinweis zu Altlastenfläche und Entsorgung/Verwertung, Hinweis zu Erdaushub/Bodenschutz und Bewertung.
- Immissionsschutz: Kennzeichnung Blendschutzmaßnahmen im Lageplan, Ergänzung zur Ausführung im Textteil.
- Naturschutz: Prüfung der Ausführung der Blendschutzmaßnahmen, Hinweis auf öffentlich-rechtlichen Vertrag zu Ausgleichsmaßnahmen.
Es liegen keine umweltbezogenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Bürger vor.
Alle vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind in der Abwägungstabelle zum Bebauungsplan „Freiflächenphotovoltaikanlage Allmendäcker“ aufgelistet und damit Bestandteil der ausgelegten Unterlagen.
Der Entwurf des Bebauungsplans, bestehend aus nachfolgenden Unterlagen
liegt vom 26.05.2025 bis 27.06.2025
bei der Stadtverwaltung Öhringen, Marktplatz 15, 74613 Öhringen, im Treppenhaus 2. Stock während der üblichen Dienststunden zur allgemeinen Information der Bürger öffentlich aus.
Die Unterlagen sowie die Bekanntmachung können gemäß § 3 Abs.2 BauGB während des genannten Zeitraums auch im Internet auf der Homepage der Stadt Öhringen unter www.oehringen.de/leben-wohnen/oeffentlichkeitsbeteiligung-bauleitplanung abgerufen werden.
Die veröffentlichten Unterlagen und der Inhalt dieser Bekanntmachung sind auch über das zentrale Internetportal des Landes zugänglich (https://www.uvp-verbund.de). Über den dort hinterlegten Link gelangt man zur entsprechenden Seite auf der Homepage der Stadt Öhringen.
Sofern in den ausliegenden Unterlagen auf weitere Bestimmungen – Gesetze, Verordnungen, Richtlinien, DIN-Vorschriften, technische Regelwerke o. Ä. Bezug genommen wird, werden diese zu jedermanns Einsicht bei der oben genannten Stelle zu den allgemeinen Öffnungszeiten bereitgehalten.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen gegenüber der Gemeinde vorgebracht werden. Diese können schriftlich an
Große Kreisstadt Öhringen, Stadtbauamt, Marktplatz 15, 74613 Öhringen
oder elektronisch per E-Mail an
bauleitplanung@oehringen.de
abgegeben werden.
Zudem können Stellungnahmen während der Auslegungsfrist schriftlich oder mündlich zur Niederschrift beim Stadtbauamt, Zimmer Nr. 100 (Frau Fuhrmann, Frau Mayer) und Zimmer Nr. 210 (Frau Massa) während den üblichen Öffnungszeiten abgegeben werden.
Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass ein Bebauungsplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben.
Öffnungszeiten:
Montag und Mittwoch: 8:30 bis 12:15 Uhr
Donnerstag: 8:30 bis 12:15 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr
Freitag: 8:30 bis 12:15 Uhr
Große Kreisstadt Öhringen
16.05.2025
Thilo Michler
Oberbürgermeister