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Öffentliche Bekanntmachung Stadt Forchtenberg – Aufstellungsbeschluss

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB des Vorentwurfs des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften „Gewerbegebiet...

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB des Vorentwurfs des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften „Gewerbegebiet Rauhbusch III“

Der Gemeinderat der Stadt Forchtenberg hat am 27.5.2025 in öffentlicher Sitzung beschlossen, für den Bereich „Gewerbegebiet Rauhbusch III“ einen Bebauungsplan gem. § 2 Abs.1 BauGB zusammen mit örtlichen Bauvorschriften gem. § 74 LBO (Landesbauordnung) aufzustellen.

Die Stadt Forchtenberg verfügt über keine unbebauten Gewerbeflächen mehr. Die noch nicht bebauten Flächen liegen, trotz Bemühung der Stadt zum Erwerb oder der Vermittlung, in privater Hand.

Gleichzeitig wächst die Nachfrage nach gewerblichen Flächen als Erweiterungs- und Ansiedlungsfläche. Um dieser Nachfrage entgegenzuwirken, ist die weitere Entwicklung des Gewerbegebiets Rauhbusch geplant. Dies soll den bestehenden Unternehmen die Möglichkeiten geben, die Unternehmensfläche zu vergrößern und somit den Standort zu sichern. Gleichzeitig können die bestehenden Anfragen für Neuansiedlungen bedient werden.

Die Fläche soll als Angebotsbebauungsplan für eine gewerbliche Nutzung zur Deckung des bestehenden Bedarfs bauplanungsrechtlich vorbereitet werden. Das Plangebiet hat eine Gesamtgröße von ca. 8,73 ha.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften ist dem nachfolgend abgedruckten Kartenausschnitt zu entnehmen:

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten.

Der Gemeinderat der Stadt Forchtenberg hat am 27.5.2025 in seiner öffentlichen Sitzung aufgrund des § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen, für den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Gewerbegebiet Rauhbusch III“ eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen.

Der Vorentwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften und die Begründung jeweils vom 27.5.2025 sowie die Anlagen können im Internet auf der Homepage der Stadt Forchtenberg

www.forchtenberg.de
in der Rubrik „Rathaus & Service“ > „Bauleitplanungen“

in der Zeit von

Montag, 2.6.2025 bis einschließlich Freitag, 4.7.2025

eingesehen werden.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden.

Die Übermittlung der Stellungnahme kann elektronisch an die Mailadresse

stadt@forchtenberg.de

erfolgen oder schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften unberücksichtigt bleiben.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die oben genannten Unterlagen im Rathaus der Stadt Forchtenberg, Hauptstraße 14, 74670 Forchtenberg im Foyer während der üblichen Öffnungszeiten (Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr, Montag und Dienstag 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, Donnerstag 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr, Mittwoch- und Freitagnachmittag geschlossen) öffentlich ausgelegt.

Hinweis: Diese Öffentlichkeitsbeteiligung stellt noch nicht die öffentliche Auslegung/ Veröffentlichung im Internet gem. § 3 Abs.2 BauGB dar, diese wird zu gegebener Zeit gesondert bekannt gegeben.

Der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung wird ebenfalls unter obigem Link in das Internet eingestellt.

Forchtenberg, 28.5.2025

gez. Michael Foss, Bürgermeister

Erscheinung
Mitteilungen der Stadt Forchtenberg
NUSSBAUM+
Ausgabe 22/2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.

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