Aus den Rathäusern

Öffentliche Bekanntmachung über die Aufstellung des Bebauungsplans „Nördlich Friedhof“ der Gemeinde Kronau

Der Gemeinderat der Gemeinde Kronau hat in seiner Sitzung am 15.10.2024 die Aufstellung des Bebauungsplans „Nördlich Friedhof“ gem. § 2 Abs. 1 i.V.m....

Der Gemeinderat der Gemeinde Kronau hat in seiner Sitzung am 15.10.2024 die Aufstellung des Bebauungsplans „Nördlich Friedhof“ gem. § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13a BauGB beschlossen.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, eine bisher unbebaute Fläche innerhalb des bestehenden Siedlungsgefüges einer Nutzung insbesondere durch Wohnen zuzuführen.

Das Plangebiet liegt innerhalb des bestehenden Straßen- und Baufluchtenplans „Negelsee Breitenmorgen“, rechtskräftig seit 1962.

Im derzeit rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Kronau-Bad Schönborn wird das Plangebiet überwiegend als Grünfläche im Bestand mit der Zweckbestimmung „Friedhof" sowie teilweise als Gemeinbedarfsfläche im Bestand dargestellt. Nördlich an das Plangebiet grenzen Wohnbauflächen im Bestand an. Südlich befinden sich weitere Grünflächen im Bestand mit der Zweckbestimmung „Friedhof“.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans liegt zwischen der Ludwigstraße im Norden, der Friedhofstraße im Osten, dem Friedhof im Süden und der Robertstraße im Westen. Der räumliche Geltungsbereich mit einer Größe von ca. 19.195 m² umfasst die Flurstücke Nummern 152, 152/10, 152/11, 152/12, 152/13, 3415/2, 3415/3, 3417, 3420, 3421, 3423, 3424, 3425, 4920, 4921, 4922, 4923, 4924, 4925, 4926, 4927, 4928, 4929, 4930, 4931, 4932, 4933 vollständig sowie das Flurstück Nr. 4919 (Friedhofstraße) der Gemarkung Kronau.

Die genaue zeichnerische Abgrenzung des Geltungsbereiches ergibt sich aus dem beigefügten Übersichtsplan.

Zur Sicherung der Bauleitplanung hat der Gemeinderat der Gemeinde Kronau in dieser Sitzung für die im Lageplan vom 24.09.2024 dargestellten Grundstücke Flurstücke Nr. 152, 152/10, 152/11, 152/12, 152/13, 3415/2, 3415/3, 3417, 3420, 3421, 3423, 3424, 3425, 4920, 4921, 4922, 4923, 4924, 4925, 4926, 4927, 4928, 4929, 4930, 4931, 4932, 4933 vollständig sowie das Flurstück Nr. 4919 (Friedhofstraße) teilweise der Gemarkung Kronau eine Veränderungssperre nach § 14 BauGB als Satzung beschlossen.

Die Satzung wird dieser Bekanntmachung beigefügt.

Bekanntmachungshinweise:

Einsichtnahmemöglichkeit:

Jedermann kann die Satzung über die Veränderungssperre und den Plan über den räumlichen Geltungsbereich während der üblichen Dienststunden bei der Gemeindeverwaltung Kronau, im 3. Obergeschoss des Rathauses (Kirrlacher Straße 2, 76709 Kronau), gebührenfrei einsehen. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.

Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und Abwägungsmängeln:

Unbeachtlich werden

1. eine nach § 214 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und 2 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,

2. nach § 214 Abs. 3 S. 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs beim Zustandekommen dieser Satzung, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründende Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

Gemeinde Kronau, den 07.11.2024

gez. Frank Burkard

Bürgermeister

Erscheinung
Mitteilungsblatt der Gemeinde Kronau
NUSSBAUM+
Ausgabe 45/2024

Orte

Kronau

Kategorien

Aus den Rathäusern
von Gemeinde Kronau
07.11.2024
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