Sie haben nach den Vorschriften des Bundesmeldegesetzes (BMG) die Möglichkeit, Widerspruch gegen einzelne regelmäßig durchzuführende Datenübermittlungen der Meldebehörde zu widersprechen. Dieser Widerspruch gilt jeweils bis zum Widerruf.
Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs. 5 BMG i.V.m. § 50 Abs. 1 BMG widersprechen.
Sie können der Datenübermittlung gemäß § 9 MVO i.V.m. § 50 Abs. 5 BMG widersprechen.
Die Eintragung dieser Übermittlungssperren können Sie schriftlich im Bürgerbüro der Gemeinde Altbach einreichen.