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Öffentliche BekanntmachungBebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften „Dorfwiesen – 2. Änderung“

Gemeinde Dobel Öffentliche Bekanntmachung Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften „Dorfwiesen – 2. Änderung“ - Erneute Veröffentlichung...
Das Bild zeigt den Bebauungsausschnitt.

Gemeinde Dobel

Öffentliche Bekanntmachung

Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften „Dorfwiesen – 2. Änderung“

- Erneute Veröffentlichung im Internet gem.§ 4a Abs. 3 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB -

Der Gemeinderat der Gemeinde Dobel hat am 23.09.2025 in öffentlicher Sitzung den erneuten Entwurf des Bebauungsplans und örtliche Bauvorschriften „Dorfwiesen – 2. Änderung“ gebilligt und die erneute Veröffentlichung im Internet gemäß § 4a Abs. 3 i. V. m. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Der Beschluss wird hiermit bekanntgemacht.

Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 0,71 ha. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans und der Örtlichen Bauvorschriften ergibt sich aus der abgedruckten Planskizze, die im Folgenden dargestellt ist. Maßgebend ist der erneute Entwurf des Bebauungsplans und der Örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 23.09.2025.

Der erneute Entwurf des Bebauungsplans und der Örtlichen Bauvorschriften vom 23.09.2025 und die Begründung vom 23.09.2025 einschließlich Umweltbericht sowie die Anlagen können im Internet auf der Homepage der Gemeinde Dobel unter dem Link

www.dobel.de/rathaus-service/amtliche-bekanntmachungen

in der Zeit von

Montag, den 13.10.2025, bis einschließlich Freitag, den 14.11.2025,

eingesehen werden.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Übermittlung kann elektronisch an die Mailadresse

bauamt@dobel.de

oder schriftlich erfolgen oder zur Niederschrift bei der Gemeinde vorgebracht werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet können die oben genannten Unterlagen im

Kurhaus Dobel, Neue Herrenalber Straße 11, 75335 Dobel, Foyer

in der Zeit jeweils von Montag bis Freitag von 8.00 bis 17.00 Uhr

eingesehen werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan und die Örtlichen Bauvorschriften unberücksichtigt bleiben.

Der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung wird ebenfalls unter obigem Link in das Internet eingestellt.

Folgende nach Einschätzung der Gemeinde wesentliche, bereits vorliegende, umweltbezogene Stellungnahmen, die im Rahmen der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie im Rahmen der Veröffentlichung im Internet eingingen, werden ins Internet eingestellt, bzw. liegen mit aus:

  • Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau im Regierungspräsidium Freiburg, Stellungnahme vom 05.04.2023,
  • Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau im Regierungspräsidium Freiburg, Stellungnahme vom 14.11.2024,
  • Landratsamt Calw vom 16.05.2023,
  • Landratsamt Calw vom 13.12.2024.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

1. Zum Schutzgut Mensch

– Zu Lärm- und Luftschadstoffen (z. B. Staub) innerhalb und außerhalb des Plangebietes

- Nahversorgung

2. Zum Schutzgut Tiere / Pflanzen / Biotope

– zu den vorhandenen Habitatstrukturen im Plangebiet

– zur vorhandenen artenschutzrechtlich relevanten Fauna (insb. Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling, Vögel, Fledermäuse)

– zum angrenzenden FFH-Gebiet

– zu FFH-Mähwiesen

– hinsichtlich Artenschutz-Vermeidungsmaßnahmen

– hinsichtlich Neupflanzungen als Minimierungs- und Ausgleichsmaßnahme

– zur biologischen Vielfalt

3. Zum Schutzgut Boden

– hinsichtlich der Bodenfunktion und -wertigkeit

– hinsichtlich Altlasten

4. Zum Schutzgut Wasser

– hinsichtlich des Grundwassers und Versickerungsmöglichkeiten

5. Zum Schutzgut Luft / Klima

– hinsichtlich Klimafunktion

6. Zum Schutzgut Erholung / Landschaft

– hinsichtlich Landschaftsbild, Erholungsfunktion und Freizeitwert

7. Schutzgut Fläche

– zur Flächeninanspruchnahme

Folgende wesentliche, bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen werden ausgelegt:

  • Umweltbericht zum Bebauungsplan „Dorfwiesen 2. Änderung“ Gemeinde Dobel, Umweltbericht, Planungsbüro Beck GmbH, Karlsruhe, 06.08.2025
  • Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung nach § 44 BNatSchG, aktualisiert: 2024 und 2025, Planungsbüro Beck und Partner, Karlsruhe, 06.08.2025 inkl. Formblätter zur saP
  • Erläuterung zur FFH-Verträglichkeitsprüfung nach § 34 (1) BNatSchG (aktualisiert 2024 und 2025), Planungsbüro Beck und Partner, Karlsruhe, 26.05.2025
  • Raumordnerische und städtebauliche Auswirkungsanalyse, Erweiterung und Neuaufstellung Lebensmitteldiscounter, Dobel, imakomm Akademie GmbH, Aalen, im Dezember 2022

Dobel, den 06.10.2025


Christoph Schaack

Bürgermeister

Anhang
Dokument
Erscheinung
Aktuelles von der Sonneninsel - Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Dobel
NUSSBAUM+
Ausgabe 41/2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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