Gemeinde Dobel
Öffentliche Bekanntmachung
Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften „Dorfwiesen – 2. Änderung“
- Erneute Veröffentlichung im Internet gem.§ 4a Abs. 3 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB -
Der Gemeinderat der Gemeinde Dobel hat am 23.09.2025 in öffentlicher Sitzung den erneuten Entwurf des Bebauungsplans und örtliche Bauvorschriften „Dorfwiesen – 2. Änderung“ gebilligt und die erneute Veröffentlichung im Internet gemäß § 4a Abs. 3 i. V. m. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Der Beschluss wird hiermit bekanntgemacht.
Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 0,71 ha. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans und der Örtlichen Bauvorschriften ergibt sich aus der abgedruckten Planskizze, die im Folgenden dargestellt ist. Maßgebend ist der erneute Entwurf des Bebauungsplans und der Örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 23.09.2025.
Der erneute Entwurf des Bebauungsplans und der Örtlichen Bauvorschriften vom 23.09.2025 und die Begründung vom 23.09.2025 einschließlich Umweltbericht sowie die Anlagen können im Internet auf der Homepage der Gemeinde Dobel unter dem Link
www.dobel.de/rathaus-service/amtliche-bekanntmachungen
in der Zeit von
Montag, den 13.10.2025, bis einschließlich Freitag, den 14.11.2025,
eingesehen werden.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Übermittlung kann elektronisch an die Mailadresse
bauamt@dobel.de
oder schriftlich erfolgen oder zur Niederschrift bei der Gemeinde vorgebracht werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet können die oben genannten Unterlagen im
Kurhaus Dobel, Neue Herrenalber Straße 11, 75335 Dobel, Foyer
in der Zeit jeweils von Montag bis Freitag von 8.00 bis 17.00 Uhr
eingesehen werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan und die Örtlichen Bauvorschriften unberücksichtigt bleiben.
Der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung wird ebenfalls unter obigem Link in das Internet eingestellt.
Folgende nach Einschätzung der Gemeinde wesentliche, bereits vorliegende, umweltbezogene Stellungnahmen, die im Rahmen der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie im Rahmen der Veröffentlichung im Internet eingingen, werden ins Internet eingestellt, bzw. liegen mit aus:
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
1. Zum Schutzgut Mensch
– Zu Lärm- und Luftschadstoffen (z. B. Staub) innerhalb und außerhalb des Plangebietes
- Nahversorgung
2. Zum Schutzgut Tiere / Pflanzen / Biotope
– zu den vorhandenen Habitatstrukturen im Plangebiet
– zur vorhandenen artenschutzrechtlich relevanten Fauna (insb. Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling, Vögel, Fledermäuse)
– zum angrenzenden FFH-Gebiet
– zu FFH-Mähwiesen
– hinsichtlich Artenschutz-Vermeidungsmaßnahmen
– hinsichtlich Neupflanzungen als Minimierungs- und Ausgleichsmaßnahme
– zur biologischen Vielfalt
3. Zum Schutzgut Boden
– hinsichtlich der Bodenfunktion und -wertigkeit
– hinsichtlich Altlasten
4. Zum Schutzgut Wasser
– hinsichtlich des Grundwassers und Versickerungsmöglichkeiten
5. Zum Schutzgut Luft / Klima
– hinsichtlich Klimafunktion
6. Zum Schutzgut Erholung / Landschaft
– hinsichtlich Landschaftsbild, Erholungsfunktion und Freizeitwert
7. Schutzgut Fläche
– zur Flächeninanspruchnahme
Folgende wesentliche, bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen werden ausgelegt:
Dobel, den 06.10.2025
Christoph Schaack
Bürgermeister