
Am 11.12.2025 hat der Gemeinderat der Gemeinde Eutingen im Gäu in seiner öffentlichen Sitzung die Aufstellung des Bebauungsplanes „Solarpark Gewann Hirtenhaus II“ beschlossen.
Das Plangebiet befindet sich in der Gemeinde Eutingen im Gäu, Landkreis Freudenstadt (Baden-Württemberg). Es liegt westlich des Ortsteils Weitingen an der Gemarkungsgrenze zu Rohrdorf.
Östlich wird das Gebiet durch die Bundesautobahn A 81 begrenzt, südlich schließt eine bestehende Photovoltaikanlage an. Nach Westen und Nordwesten begrenzt eine Waldfläche das Solargebiet und nach Norden öffnet sich das Areal in die Landschaft auf landwirtschaftlich genutzten Flächen.
In den Geltungsbereich werden folgende Flurstücke bzw. Teilflächen von Flurstücken der Gemarkung Weitingen einbezogen:
Sondergebiet 1 (SO1): Flurstücke 5112, 5113, 5114, 5115
Sondergebiet 2 (SO2): Flurstück 5116, 5117 (Wegegrundstück), 5118, 5119, 5120, 5121, teilweise 5123 (Wegegrundstück), 5125, 5126
Sondergebiet 3 (SO3): Flurstück 5145, 5146, 5147
Sondergebiet 4 (SO4): Flurstück 5219
Die Wegeflurstücke 5106, 5108 und 5122 sind von einer Bebauung mit PV-Modulen auszuschließen und sind vollständig in das bestehende Wegenetz einzubinden und zu erhalten. Sie dienen der öffentlich-rechtlichen Erschließung anderer Flurstücke.
Die aktuelle Flurstücksituation und eine genaue Beschreibung des Plangebiets sowie das planerische Konzept ist der beigefügten Vorhabenbeschreibung zu entnehmen.
Die AQWISO GmbH beabsichtigt, auf einer gegenwärtig landwirtschaftlich genutzten Fläche einen Solarpark mit sämtliche Nebenanlagen, die erforderlichen Zuwegungen, als auch elektrische Leitungen sowie Anlagen zur Speicherung von Energie zu planen zu errichten, und zu betreiben. Auf einer Fläche von ca. 13,7 ha ist eine Photovoltaik-Freiflächenanlage mit einer vorläufigen Leistung von rund 16 MWp geplant.
Mit dem vorliegenden Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung eines Solarparks mit Anlagen zur Speicherung von Energie geschaffen werden, um dem Ziel einer nachhaltigen Erzeugung, Gewinnung und Speicherung von Strom durch erneuerbare Energien nachzukommen.
Eine detaillierte Ausarbeitung hinsichtlich der Artenschutz- und Umweltbelange erfolgt im weiteren Verfahren.
Das Bebauungsplanverfahren wird als reguläres Verfahren gemäß § 2 ff. BauGB, mit Umweltbericht inkl. Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung und einem artenschutzrechtlichen Fachbeitrag durchgeführt.
Eutingen im Gäu, 12.12.2025
Markus Tideman
Bürgermeister