An die Zahlung folgender Forderung wird erinnert:
Für den I. Abschlag 2026, fällig am 11.04.2026
Die Stadt weist darauf hin, dass keine Abschlagsrechnungen zugestellt werden. Die Fälligkeitstermine für das gesamte Jahr 2026 können auch auf der Endabrechnung 2025 für Wasser/Abwasser nachgelesen werden.
Ferner wird darauf hingewiesen, dass jeder Halter eines Hundes im Stadtgebiet verpflichtet ist, innerhalb von 2 Wochen nach Beginn des Haltens oder nachdem der Hund das steuerpflichtige Alter von 3 Monaten erreicht hat, dies bei der Stadtverwaltung – Steueramt – anzuzeigen.
Des Weiteren machen wir darauf aufmerksam, dass jeder Hundehalter die von ihm gehaltenen, außerhalb des von ihm bewohnten Hauses oder des umfriedeten Grundbesitzes laufenden anzeigepflichtigen Hunde mit einer gültigen und sichtbar befestigten Hundesteuermarke zu versehen hat.
Zuwiderhandlungen können mit Bußgeldern geahndet werden.
Bei Anschriftenänderungen bitten wir um entsprechende Rückmeldung an die E-Mail-Adresse „Steueramt@Leimen.de“.
Wir weisen darauf hin, dass bei einer Ummeldung beim Bürgerbüro/Einwohnermeldeamt keine automatische Meldung an das Steueramt erfolgt.
Bei Änderungen Ihrer Bankverbindung oder Einrichtung eines SEPA-Lastschriftverfahrens können Sie uns ein SEPA-Mandat über unsere Homepage www.leimen.de/sepa erteilen.
Steueramt Leimen