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Öffentliche Erinnerung zur Begleichung des I. Abschlags der Wasser- und Kanalgebühren

An die Zahlung folgender Forderung wird erinnert: WASSER- UND KANALGEBÜHREN Für den I. Abschlag 2026, fällig am 11.04.2026 Die Stadt...

An die Zahlung folgender Forderung wird erinnert:

WASSER- UND KANALGEBÜHREN

Für den I. Abschlag 2026, fällig am 11.04.2026

Die Stadt weist darauf hin, dass keine Abschlagsrechnungen zugestellt werden. Die Fälligkeitstermine für das gesamte Jahr 2026 können auch auf der Endabrechnung 2025 für Wasser/Abwasser nachgelesen werden.

HUNDESTEUER

Ferner wird darauf hingewiesen, dass jeder Halter eines Hundes im Stadtgebiet verpflichtet ist, innerhalb von 2 Wochen nach Beginn des Haltens oder nachdem der Hund das steuerpflichtige Alter von 3 Monaten erreicht hat, dies bei der Stadtverwaltung – Steueramt – anzuzeigen.

Des Weiteren machen wir darauf aufmerksam, dass jeder Hundehalter die von ihm gehaltenen, außerhalb des von ihm bewohnten Hauses oder des umfriedeten Grundbesitzes laufenden anzeigepflichtigen Hunde mit einer gültigen und sichtbar befestigten Hundesteuermarke zu versehen hat.

Zuwiderhandlungen können mit Bußgeldern geahndet werden.

ALLGEMEINER HINWEIS:

Bei Anschriftenänderungen bitten wir um entsprechende Rückmeldung an die E-Mail-Adresse „Steueramt@Leimen.de“.

Wir weisen darauf hin, dass bei einer Ummeldung beim Bürgerbüro/Einwohnermeldeamt keine automatische Meldung an das Steueramt erfolgt.

Bei Änderungen Ihrer Bankverbindung oder Einrichtung eines SEPA-Lastschriftverfahrens können Sie uns ein SEPA-Mandat über unsere Homepage www.leimen.de/sepa erteilen.

Steueramt Leimen

Erscheinung
Rathaus-Rundschau Leimen
NUSSBAUM+
Ausgabe 14/2026
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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