I. Festsetzung der Grundsteuer 2026
Für alle Steuerschuldner, für die seit dem 01.01.2025 keine Änderung in der Steuerfestsetzung eingetreten ist, und somit für das Jahr 2026 keinen schriftlichen Grundsteuerbescheid erhalten haben, wird die Grundsteuer 2026 durch öffentliche Bekanntmachung in derselben Höhe wie im Vorjahr festgesetzt. Die Festsetzung erfolgt gemäß § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes. Für die Schuldner treten mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung im amtlichen Mitteilungsblatt der Gemeinde Rechberghausen die gleichen Rechtswirkungen ein, als wäre ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen.
II. Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese durch öffentliche Bekanntmachung bewirkte Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach dieser öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Bürgermeisteramt Rechberghausen, Amtsgasse 4, 73098 Rechberghausen einzureichen.
Der Widerspruch kann nicht damit begründet werden, dass die im Einheitswertbescheid oder im Grundsteuermessbescheid getroffenen Entscheidungen unzutreffend seien.
Durch die Einlegung des Widerspruchs wird die Verpflichtung zur Zahlung der Grundsteuer nicht aufgehoben.
III. Auskunft
Auskünfte erhalten Sie bei der Gemeinde Rechberghausen, Amtsgasse 4, Frau Böbel, Tel. 07161/501-35
Rechberghausen, den 08.01.2026
Claudia Dörner
Bürgermeisterin