Aus den Rathäusern

Öffentliche Gemeinderatssitzung

Am Donnerstag, 19. Dezember 2024 findet um 18.00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses, Hindenburgstraße 33, eine Gemeinderatssitzung statt. ...

Am Donnerstag, 19. Dezember 2024 findet um 18.00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses, Hindenburgstraße 33, eine Gemeinderatssitzung statt.

Öffentliche Beratung:

  1. Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse aus der letzten Sitzung
  2. Projektförderung „Eine Welt“

hier: Auswahlentscheidung

3. Errichtung eines Dirtparks auf dem Flurstück Nr. 3419

4. Gemeindewerke Bondorf l Wasser + Parken + Energie l

hier:

1. Beschluss zur jährlichen Kapitalzuführung an die allgemeine Rücklage des Eigenbetriebs

2. Anpassung des Inneren Darlehens Nr. 9

5. Gemeindewald Bondorf

hier: Forstlicher Betriebsplan 2025

6. Bundestagswahl am 23.02.2025

hier: Vorbereitende Beschlüsse

7. Baugenehmigungsanträge und Bauvoranfragen

hier:

1. Errichtung einer Terrassenüberdachung, Lembergstraße 2/1

2. Abbruch bestehendes Gebäude und Neubau 10-Familienhaus und 2 Doppelhaushälften, Baumgartenweg 20

3. Aufstellung eines Verkaufscontainers am Sportgelände, Rasenspielfeld, Alte Herrenberger Straße 26

8. Bekanntgaben

9. Anfragen aus dem Gemeinderat

Die Einwohnerschaft ist zu der öffentlichen Beratung herzlich eingeladen.

Erläuterungen zur öffentlichen Beratung

ZU TOP 1

Die in der vergangenen Gemeinderatssitzung gefassten nichtöffentlichen Beschlüsse werden bekanntgegeben.

ZU TOP 2

Im Haushaltsplan 2024 wurden 5.000 € als Freiwilligkeitsleistung für die Projektförderung „Eine Welt“ in Entwicklungsländern eingestellt. Damit soll ein Beitrag zur Verbesserung der Lebensbedingungen in Entwicklungsländern geleistet werden. Über die eingegangenen Anträge wird anhand der Förderrichtlinien beraten.

ZU TOP 3

Auf dem Flurstück Nr. 3419 beim Jugendhaus soll ein Dirtpark entstehen. Die Planungen hierzu werden dem Gemeinderat vorgestellt. Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens hat der Gemeinderat zusätzlich über das Einvernehmen der Gemeinde zu entscheiden.

ZU TOP 4

Für den Eigenbetrieb „Gemeindewerke Bondorf | Wasser + Parken + Energie |“ sind zum Jahresende noch Beschlüsse zu fassen.

ZU TOP 5

Das Kreisforstamt hat gemäß § 51 Abs. 1 Landeswaldgesetz (LWaldG) als untere Forstbehörde jährlich einen Betriebsplan aufzustellen. Dieser soll, ausgehend vom periodischen Betriebsplan (10-Jahres-Plan), die Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktion des Waldes nachhaltig sichern. Ausgehend vom periodischen Betriebsplan ist die Schutz- und Erholungsfunktion weiterhin primäres Ziel der Gemeinde.

ZU TOP 6

Die Bundestagswahl findet voraussichtlich am 23.02.2025 statt. Der Gemeinderat fasst hierzu vorbereitende Beschlüsse.

ZU TOP 7

Der Gemeinderat hat über die Erteilung des Einvernehmens der Gemeinde bei Befreiungen und Ausnahmen im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens und bei der Bebauung von Grundstücken, die sich nicht innerhalb eines Bebauungsplans befinden, zu entscheiden.

Eine nichtöffentliche Beratung schließt sich der öffentlichen Beratung an.

Bernd Dürr

Bürgermeister

Erscheinung
Bondorfer Nachrichten
NUSSBAUM+
Ausgabe 50/2024
von Gemeinde Bondorf
13.12.2024
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