Am Donnerstag, 08. Mai 2025 findet um 19.00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses, Hindenburgstraße 33, eine Gemeinderatssitzung statt.
Öffentliche Beratung:
3. Bebauungsplan „Feuerwehrhaus“
hier: Entwurf zum Bebauungsplan „Feuerwehrhaus“ und Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
4. Freiwillige Feuerwehr Bondorf
hier: Vergabe der Lieferung von Rollcontainern
5. Fortschreibung der Bedarfsplanung für die Kinderbetreuung in der Gemeinde Bondorf
hier: September 2025 bis August 2026
6. TAKKI – Tagespflege für Kleinkinder im Landkreis Böblingen
hier: Ausweitung von TAKKI bis zur Vollendung des 4. Lebensjahres
7. Wahl der Vertreter in die Organe der Zweckverbände, denen die Gemeinde als Mitglied angehört
hier: Nachwahl in den Gemeindeverwaltungsverband „Oberes Gäu“
8. Baugenehmigungsanträge und Bauvoranfragen
hier: Umbau REWE Betriebsgelände, Am Römerfeld 4-6
9. Bekanntgaben
10. Anfragen aus dem Gemeinderat
Die Einwohnerschaft ist zu der öffentlichen Beratung herzlich eingeladen.
Erläuterungen zur öffentlichen Beratung
ZU TOP 1
Die in der vergangenen Gemeinderatssitzung gefassten nichtöffentlichen Beschlüsse werden bekanntgegeben.
ZU TOP 2
In der Aussegnungshalle könnte eine zusätzliche barrierefreie und öffentlich zugängliche Toilette eingebaut werden. Der Gemeinderat wird über die mögliche Umsetzung beraten.
ZU TOP 3
Die Gemeinde Bondorf plant den Neubau eines Feuerwehrhauses, da das bestehende Feuerwehrhaus aus dem Jahr 1972 den heutigen Anforderungen nicht mehr entspricht.
Der hierzu erforderliche Bebauungsplan für das vorgesehene Grundstück an der Speckgasse liegt nun im Entwurf vor.
ZU TOP 4
Für den neuen Gerätewagen-Transport der Feuerwehr (GW-T) ist noch die Beschaffung von Rollcontainern notwendig. Nach der erfolgten Ausschreibung ist nun die Vergabe vorgesehen.
ZU TOP 5
Die jährlich fortzuschreibende Bedarfsplanung gibt den Stand der Kinderbetreuung in Bondorf vom 01.03.2025 und die Planungen bzw. vorgesehenen Änderungen in nächster Zukunft wieder.
ZU TOP 6
Die Gemeinde Bondorf nimmt seit 01.09.2020 am TAKKI-Modell des Landkreises Böblingen teil. Das TAKKI-Modell soll zum 01.09.2025 statt bisher bis zur Vollendung des 3. Lebensjahrs nun bis zur Vollendung des 4. Lebensjahrs ausgeweitet werden.
ZU TOP 7
Die Gemeinde Bondorf ist unter anderem Mitglied im Gemeindeverwaltungsverband „Oberes Gäu“. Mitglieder der Verbandsversammlung sind die Bürgermeister sowie weitere Vertreter aus den Gemeinderäten der beteiligten Gemeinden Bondorf, Jettingen, Gäufelden und Mötzingen. Aufgrund der gestiegenen Einwohnerzahl in Bondorf ist ein weiterer Vertreter aus der Mitte des Gemeinderats zu bestimmen.
ZU TOP 8
Der Gemeinderat hat über die Erteilung des Einvernehmens der Gemeinde bei Befreiungen und Ausnahmen im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens und bei der Bebauung von Grundstücken, die sich nicht innerhalb eines Bebauungsplans befinden, zu entscheiden.
Eine nichtöffentliche Beratung schließt sich der öffentlichen Beratung an.
Bernd Dürr
Bürgermeister