Nachrücken von Frau Christiane Hofmann in den Gemeinderat
Frau Christiane Hofmann wurde offiziell als neue Gemeinderätin aufgenommen und von Bürgermeisterin Sabine Catenazzo auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Amtspflichten verpflichtet. Frau Hofmann rückte für den ausgeschiedenen Gemeinderat Jonas Randelzhofer nach. Bereits in der Sitzung vom 25.03.2025 wurde festgestellt, dass sie auf der Liste der Unabhängigen Wählervereinigung Börtlingen die nächste Ersatzperson ist und keine Hinderungsgründe gemäß § 29 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg bestehen.
Im Namen der Gemeinde hieß Bürgermeisterin Catenazzo Frau Hofmann herzlich im Gemeinderat willkommen und wünschte ihr für ihre neue Aufgabe viel Erfolg und stets eine glückliche Hand zum Wohle der Gemeinde Börtlingen.
Im Anschluss an die Verpflichtung der neuen Gemeinderätin Christiane Hofmann informierte Bürgermeisterin Catenazzo über die durch das Ausscheiden von Jonas Randelzhofer neu zu besetzenden Sitze in verschiedenen Gremien und Ausschüssen.
Bürgermeisterin Catenazzo fragte Frau Hofmann, ob sie bereit sei, die entsprechenden Mandate zu übernehmen. Gemeinderätin Hofmann erklärte sich damit einverstanden.
Der Gemeinderat beschloss daraufhin einstimmig, die laut Sitzungsvorlage neu zu besetzenden Ämter in den Gremien und Ausschüssen mit Frau Hofmann zu besetzen.
Folgende Ämter wurden ab sofort von GRin Hofmann übernommen:
Ein Bürger machte in der Gemeinderatssitzung auf die Gefahren durch überhöhte Geschwindigkeit im verkehrsberuhigten Bereich der Hohenstaufenstraße aufmerksam. Besonders mit Blick auf die Sicherheit von Schul- und Kindergartenkindern bat er darum, das Thema gezielt bei den Eltern anzusprechen. Zudem regte er an, im Zuge geplanter Baumaßnahmen das bestehende Pflaster zu entfernen, da dieses zu einer erhöhten Lärmbelastung führe.
Bürgermeisterin Catenazzo verwies in ihrer Antwort auf die geplante Installation von Bodenschwellen zur Reduzierung der Fahrgeschwindigkeit. Sie betonte, dass die Problematik überhöhter Geschwindigkeit regelmäßig bei Elternabenden thematisiert werde – bisher jedoch mit nur begrenztem Erfolg. Dies gelte auch für die immer wieder auftretenden Probleme mit falsch parkenden Fahrzeugen im direkten Schulumfeld.
Bezüglich der Pflasterung in der Hohenstaufenstraße sicherte Bürgermeisterin Catenazzo zu, im Rahmen zukünftiger Bauarbeiten eine mögliche Beseitigung zu prüfen. Die Umsetzung der Maßnahme ist jedoch voraussichtlich erst in etwa zwei Jahren zu erwarten.
Erweiterung des Wohnhauses auf Flurstück Nr. 334, Aussiedlerhof 1, Börtlingen
Im Gemeinderat wurde das Bauvorhaben zur Erweiterung eines Wohnhauses im Außenbereich behandelt. Hauptamtsleiter Spitz erläuterte anhand der Sitzungsvorlage die geplante Vergrößerung des Wohnraums. Aus Sicht der Verwaltung kann dem Vorhaben – trotz fehlender Privilegierung des Antragstellers – zugestimmt werden, da die Erweiterung nachvollziehbar ist und sich gut in die umgebende Landschaft einfügt.
Aufgrund verwaltungsinterner Probleme mit dem neuen digitalen Anhörungsverfahren des Bauamtes wurde das gemeindliche Einvernehmen bereits durch Fristablauf als erteilt gewertet. Der Gemeinderat konnte dieses daher nur noch bestätigen.
Im Gremium bestanden keine Bedenken gegen das Bauvorhaben. Auf Nachfrage aus dem Gremium zur Angrenzeranhörung erklärte Herr Spitz, dass diese gemäß aktueller baurechtlicher Vorschriften nur dann erforderlich sei, wenn nachbarschützende Bestimmungen betroffen sind. Dies sei in der Regel nur in Ausnahmefällen der Fall. Ob eine Angrenzeranhörung notwendig ist, wird jeweils vom Bauamt im Rahmen des Anhörungsverfahrens mitgeteilt.
Der Gemeinderat bestätigte das erteilte Einvernehmen einstimmig.
Zu Beginn der Beratung erklärten sich Gemeinderat Florian Schwegler und Gemeinderätin Christiane Hofmann aufgrund persönlicher Befangenheit für die Behandlung dieses sowie der beiden nachfolgenden Bauanträge für befangen und nahmen im Zuhörerbereich Platz.
Herr Spitz stellte das Vorhaben ausführlich vor und verwies auf den vorliegenden Abbruchlageplan sowie auf die in direkter Nachbarschaft geplanten, im Anschluss behandelten Bauvorhaben. Die betroffenen Flächen befinden sich im Innenbereich und fügen sich städtebaulich in die bestehende Umgebungsbebauung ein. Die verkehrliche Erschließung, insbesondere die Zufahrt zu einem rückwärtig geplanten Gebäude, ist aktuell noch Gegenstand der Abstimmung zwischen dem Bauamt und den Antragstellern.
Es wurde aus der Mitte des Gemeinderats kritisiert, dass nur ein Stellplatz vorgesehen sei, und es wurde anregt, einen zweiten Stellplatz zu fordern. Bürgermeisterin Catenazzo stellte klar, dass dies rechtlich lediglich als Anregung formuliert werden könne, eine verbindliche Vorgabe sei in diesem Fall nicht möglich.
Auf Nachfrage zur Leistungsfähigkeit der Kanalisation für die drei beantragten Vorhaben erklärte Bürgermeisterin Catenazzo, dass diese Frage im Zuge der geplanten Anschlüsse an Kanalisation und Wasserversorgung durch die zuständigen Stellen geprüft werde.
Das gemeindliche Einvernehmen zu den Bauvorhaben auf den Flurstücken Nr. 83, 83/2 und 83/4 wurden vom Gemeinderat – ohne die befangenen Mitglieder – einstimmig erteilt.
Weitere Berichte folgen in der nächsten Ausgabe des Schurwaldboten.