Während viele Gläubige aus allen Teilen der Erde gespannt den Ausgang der Wahl des Nachfolgers von Papst Franziskus verfolgten, tagte zeitgleich der Technische Ausschuss im Bürgersaal des Rathauses. Im Beisein weniger Besucher befasste sich das beschließende Ratsgremium vorzugsweise mit den Themen Bauen, Umwelt und Verkehr.
Gleich drei private Bauvorhaben im Neubaugebiet „Herten II“ benötigen für die beantragten Planabweichungen ein positives kommunales Einvernehmen, das jeweils einstimmig erteilt werden konnte.
Am Feldrain 19 können somit auf einem Garagendach anstelle einer vorgegebenen Vegetation flachliegende Solarpanels zur Stromgewinnung installiert werden. Am Feldrain 36 wird es möglich, die Stellplatzbreite von fünf auf sechs Meter zu erweitern und zugleich die Obergrenze der überbaubaren Grundstücksfläche um zwölf Quadratmeter oder 6,8 Prozent zu überschreiten. Auf dem Grundstück Am Feldrain 44 kann auf einer Länge von etwa sechs Meter ein offen gestalteter Sichtschutzzaun bis zu 1,65 Meter Höhe errichtet werden, soweit die Sichtbeziehungen zu den angrenzenden Verkehrsflächen nicht unzumutbar erschwert werden.
Im vergangenen Jahr war auf den letzten 45 Metern der Stettiner- und Sauerbruchstraße die marode Trinkwasserleitung mit jeweils einem halben Dutzend Hausanschlüssen erneuert worden. Bei den ausgebauten, nicht beschichteten duktilen Gussleitungen waren massive Inkrustierungen festgestellt worden, weshalb sich der Neuaufbau der Trinkwasserversorgung in einer zweiten Bauphase auf den kompletten Straßenzug der beiden Stichstraßen erstrecken soll. Die notwendigen Tiefbauarbeiten werden auf einvernehmlichen Ratsbeschluss von der Firma Walter Sailer Bauunternehmung AG in Sandhausen ausgeführt. Das Volumen des Gesamtauftrags (Lose 1 und 2) umfasst knapp 386.000 Euro, eine Summe, die erfreulicherweise rund 18.000 Euro unterhalb der zuvor angestellten Kostenberechnung liegt.
Für das öffentliche Ausschreibungsverfahren hatten sich neun Unternehmen interessiert, aber lediglich drei eine Offerte abgegeben. Berücksichtigt wurde auf Vorschlag des prüfenden Walldorfer Ingenieurbüros König das wirtschaftlichste Angebot.
Nach den Vorgaben der Hauptsatzung wäre eigentlich der Gemeinderat für die Auftragsvergabe zuständig gewesen. Da aber die Mai-Sitzung ausfällt und die Zuschlags- und Bindefrist bereits am 24. Mai endet, fasste ausnahmsweise der Technische Ausschuss den notwendigen Vergabebeschluss.
Auf dem Schulwegplan ist die Querung der Speyerer Straße nahe der kreuzenden Richard-Wagner- und Schubertstraße als „ungesicherter Überweg“ bezeichnet. Schulkinder, die von der Lußheimer Straße her kommend die Speyerer Straße queren wollen, haben häufig Probleme, auch weil dort die Verkehrsteilnehmer gerne etwas schneller als erlaubt unterwegs sind. Besagte Straßenkreuzung ist zudem ein Unfallschwerpunkt. In den letzten beiden Jahren ereigneten sich dort sieben Unfälle.
Für mehr Sicherheit der Schulkinder sollte an dieser Stelle bevorzugt ein Fußgängerüberweg sorgen. Um innerorts eine derartige Querungshilfe, umgangssprachlich auch Zebrastreifen genannt, anlegen zu können, müssen jedoch gewisse Voraussetzungen erfüllt sein. Erforderlich sind beispielsweise mindestens 50 querende Fußgänger und 200 Kraftfahrzeuge pro Werktagsstunde. Derartige Belastungszahlen sind für die Speyerer Straße nicht nachweisbar, weshalb ein Fußgängerüberweg dort nicht in Frage kommen kann.
Vom Ordnungsamt war daher in Abstimmung mit der Unteren Verkehrsbehörde alternativ vorgeschlagen worden, einen „vorgezogenen Seitenraum“ anzulegen. Im Gegensatz zu einem Fußgängerüberweg könne die Aufstellfläche näher an den Kreuzungsbereich verortet werden, womit sich die Sicherheit für die Schulkinder erhöhe, argumentieren die Verkehrsexperten. Auch wäre es möglich, die Parkplätze vor dem Kiosk in der Speyerer Straße 41 zu erhalten. Eine „Gehwegnase“ biete einen verkürzten Querungsweg und ermögliche gleichzeitig Sichtkontakt mit den anderen Verkehrsteilnehmern, ohne von am Straßenrand parkenden Fahrzeugen in der Sicht behindert zu sein. Zudem wäre der Kostenaufwand deutlich geringer zu veranschlagen als bei einem Fußgängerüberweg. Erfahrungsgemäß würden vorgezogene Seitenräume darüber hinaus einen Beitrag zur Verkehrsberuhigung leisten, da auf Höhe der Aufstellfläche kein Begegnungsverkehr möglich, die Geschwindigkeit reduziert und die Aufmerksamkeit der Verkehrsteilnehmer erhöht sei.
Die durch den Lösungsvorschlag ausgelöste Ratsdebatte war von Skepsis geprägt. Heinrich Dorn (SPD) schlug optional vor, mit Baumstandorten die Fahrbahn zu verengen, was sich Patricia Faber (FW) ebenfalls vorstellen kann, aber nur einseitig. Barbara Vogel (CDU) störte sich an der geplanten Verortung und favorisierte eine Nähe zur Bushaltestelle. Afkan Atasoy (SPD) wollte als Bremsschwelle, sogenannte „Berliner Kissen“, eine bauliche Erhebung auf der Fahrbahn realisiert wissen. Jochen Lochner (Linke) regte an, bei Straßeneingriffen zugleich taktile Elemente einbauen zu lassen.
Sicher sei eine vorgezogene Aufstellfläche nicht mit einer Vorrangsituation für Fußgänger gleichzusetzen, argumentierte Bürgermeister Stefan Weisbrod. Sie ermögliche aber eine Verbesserung der jetzigen Situation, erleichtere die Fußgängerquerung und minimiere das Unfallrisiko, weshalb er sich dafür aussprach, den Versuch zu wagen und einen entsprechenden Genehmigungsantrag an die Untere Verkehrsbehörde zu richten. Der Technische Ausschuss schloss sich einstimmig dem Vorschlag an und gab grünes Licht für eine Umsetzung.
Der ruhende Verkehr bereitet in der Bierkellergasse große Probleme. Bei beidseitigem Abstellen der Fahrzeuge ist die Durchfahrt für Rettungsfahrzeuge erschwert, wenn nicht sogar unmöglich, was eine Testfahrt der Feuerwehr bestätigt hat. Eine weitere Herausforderung für die Anwohner ist die stark behinderte Garagen oder Hofzufahrt, was letztendlich zu noch mehr Parkdruck führt, wenn die Pkw auf der Straße abgestellt werden müssen, weil kein Platz zum Rangieren vorhanden ist. Auch die Müllfahrzeuge der Abfallverwertungsgesellschaft haben immer wieder Schwierigkeiten, die Bierkellergasse anzufahren.
„Wir kommen daher nicht umhin, dort regelnd einzugreifen“, machte Bürgermeister Stefan Weisbrod deutlich. „Aber egal, was wir dort machen, es wird falsch sein“. Wie eine Anwohnerbefragung ergeben habe, favorisiere eine Mehrheit das Markieren von Parkflächen, womit die Kraftfahrzeuge, ähnlich wie in der Wörschgasse, ausschließlich auf gekennzeichneten Flächen abzustellen wären. Dagegen werde die Anordnung eines halbseitigen Halteverbots auf der östlichen Straßenseite abgelehnt, zumal damit eine Halbierung des Parkplatzangebots verbunden sei. Kritisch bewerte die Verkehrsbehörde den Wunsch, entgeltpflichtige Anwohnerparkausweise auszugeben, zumal in der Stichstraße vorwiegend Straßenanlieger ihr Fahrzeug abstellen. Auch sei mit einem Parkausweis kein Anrecht auf einen bestimmten Parkplatz verbunden.
Die Anwohner sollten sich der Konsequenzen bei einem Einsatz der Feuerwehr bewusst sein, merkte Patricia Faber (FW) an. Jochen Lochner (Linke) empfahl die Ausgabe einer Anwohnerplakette als konzeptionelle Überlegung für die Zukunft. Peter Künzler (FW) berichtete über viele „Fremdparker“ in der Stichstraße.
Welche Variante letztendlich zum Zuge komme, werde aktuell unter Abwägung der Vor- und Nachteile noch final geprüft, stellte Bürgermeister Stefan Weisbrod abschließend fest. Auch werde man mit den Anwohnern noch ein weiteres Gespräch führen.
In regelmäßigen Abständen werden in den HoRAN-Gemeinden Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt. In Reilingen war dies auch im letzten Jahresquartal 2024 an fünf Tagen der Fall. Nach einer statistischen Auswertung wurden an bis zu sechs verschiedenen Standorten in beiden Fahrtrichtungen insgesamt 1.075 Fahrzeuge gemessen. Auffällig waren 69 Fahrzeughalter, was einer Beanstandungsquote von 6,42 Prozent entspricht. Die maximale Überschreitung lag bei 28 Stundenkilometern im Alten Rottweg.
Auch im ersten Quartal 2025 wurden an zehn Tagen Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt. An elf Standorten mussten 143 (4,52 Prozent) von insgesamt 3.164 kontrollierten Fahrzeugen beanstandet werden. Der Spitzenreiter lag im Alten Rottweg mit 27 Stundenkilometern über dem Soll.
Die stationäre Geschwindigkeitsmessanlage an der Landesstraße 546 verzeichnete in dem Zeitraum von Oktober bis März insgesamt 132 Verkehrsverstöße, davon 99 in Fahrtrichtung St. Leon-Rot und 33 in Fahrtrichtung Neulußheim. Die registrierte Höchstgeschwindigkeit lag bei 105 Stundenkilometern, wo maximal 70 km/h erlaubt sind.
Die Klimaschutz- und Energie-Beratungsagentur Heidelberg und Rhein-Neckar-Kreis (Kliba) hat im Kreisauftrag die CO₂-Bilanz für die Städte und Gemeinden fortgeschrieben. Die im Jahr 2021 erzielten Resultate für Reilingen wurden dem Ratsgremium von Marco Wolf, dem Umweltbeauftragten der Gemeinde, vorgestellt.
Nach seinen Ausführungen lag der gesamte Endenergieverbrauch in der Gemeinde bei 200.460 Megawattstunden (MWh), das sind etwa 3.054 MWh oder 1,5 Prozent mehr als noch im Jahr zuvor und ein Wert, der 9.728 MWh höher als im Bezugsjahr 2010 ausfällt. Im Vergleich zum Vorjahr ist der prozentuale Anteil in den Sektoren „Private Haushalte“ um 3,4 Prozent, „Gewerbe und Sonstiges“ um 3,3 Prozent, „Verarbeitendes Gewerbe“ um 0,7 Prozent und im Sektor „Kommunale Liegenschaften“ um 0,6 Prozent gestiegen, dagegen im Sektor „Verkehr“ um 7,9 Prozent gesunken. Die Emissionen durch Treibhausgase gingen im Vorjahresvergleich dagegen um 1,3 Prozent auf 62.270 Tonnen zurück.
Auf den stationären Sektor beschränkt, also bei privaten Haushalten, Gewerbe und kommunalen Liegenschaften, aber ohne Verkehr, wurde ein Endenergieverbrauch von 105.583 Megawattstunden dokumentiert. Gegenüber 2010 mit noch 105.989 MWh entspricht das einem geringen Rückgang von lediglich 0,4 Prozent. Am deutlichsten werden bei den privaten Haushalten die Bemühungen um eine Reduktion der Energieverbrauchswerte ersichtlich, wo die Absenkung bei 12,7 Prozent gegenüber 2010 festzumachen ist. Nahezu die Hälfte der verbrauchten Energie oder 94.876 MWh bindet der Verkehr, was immerhin 7.556 MWh oder 7,4 Prozent weniger sind als noch im Bezugsjahr 2010, wo 102.432 MWh verbraucht wurden.
Der produzierte Ausstoß an Treibhausgasen (CO₂) lag bei etwa 32.296 Tonnen (ohne Verkehr). Gegenüber den Emissionswerten von 36.348 im Jahr 2010 bedeutet das eine Abnahme der Belastungen um 11,1 Prozent. Der auf den Verkehr entfallende Anteil an Treibhausgasen wird mit 29.974 Tonnen angegeben, das sind 7,4 Prozent weniger als noch im Bezugsjahr 2010.
In ihrem Fazit stellt die Kliba einen Trend zu sauberen Energieträgern fest, wobei fossile Energien aber weiterhin dominieren. Kraftstoffe nehmen zwar immer noch mit Abstand einen hohen Anteil ein, sind aber seit einem Höchstwert von 110.462 MWh (2016) rückläufig. Dagegen verzeichnet Erdgas als Energieträger einen deutlichen Anstieg von 28.625 MWh (2010) auf 46.336 MWh (2021). Der Stromverbrauch blieb weitgehend konstant. Der Heizölverbrauch ging deutlich von 31.988 auf 23.499 MWh zurück, ebenso der Einsatz von Kohle, der kaum noch eine Rolle spielt. Wärme aus erneuerbaren Energien und sonstige Energieträger zeigen Schwankungen, aber eine tendenziell steigende Nutzung. Insgesamt betrachtet, sank die CO₂-Belastung leicht ab. Für eine signifikante Emissionsminderung werden weitere Maßnahmen zur Elektrifizierung, Wärme- und Verkehrswende für notwendig gehalten.
„Es geht in die richtige Richtung“, fasste Umweltbeauftragter Marco Wolf bilanzierend die Ergebnisse zusammen, „aber die Geschwindigkeit ist noch zu langsam“, merkte Bürgermeister Stefan Weisbrod an. Schließlich ist es ein Ziel der Gemeinde, bis 2030 ihre Gesamtemissionen um 65 Prozent abzusenken und spätestens 2040 Klimaneutralität zu erreichen.
Bekanntermaßen will das Möbelhaus Ehrmann seine Filiale in Reilingen mit Ablauf des Monats August schließen. Seither verbreiten sich insbesondere über die sozialen Medien wilde Spekulationen über eine mögliche Folgenutzung der in privatem Eigentum befindlichen Liegenschaft. Mit einer besonders gravierenden Behauptung räumte Bürgermeister Stefan Weisbrod auf: „Dort wird definitiv keine Flüchtlingsunterkunft entstehen“. Ein rechtskräftiger Bebauungsplan weise für die Fläche explizit ein Sondergebiet für einen großflächigen Möbel-Einzelhandelsbetrieb mit einer maximalen Verkaufsfläche von 15.000 Quadratmeter aus. Eine mögliche planungsrechtliche Veränderung liege ausschließlich in der Hand der Gemeinde beziehungsweise des Gemeinderates als Planungsträger.
Afkan Atasoy (SPD) berichtete über Anwohner der Speyerer Straße, die mit der jetzigen Verkehrssituation ihrer Wohnstraße unzufrieden sind. Wenn die konkret bestimmten Ausnahmen vom Zufahrtsverbot („Anlieger, Linien- und landwirtschaftlicher Verkehr frei“) im vorderen Straßenabschnitt nicht kontrolliert würden, könne das Schild auch gerne entfernt werden. „Die Speyerer Straße ist und bleibt ein Problem, für das unverändert eine nachhaltige Lösung aussteht“, räumte Bürgermeister Stefan Weisbrod ein.
Anna-Lena Becker (Grüne) trug die Klage von Bewohnern der Heinrich-Böll-Straße vor, wo im verkehrsberuhigten Bereich zu schnell gefahren wird. Als geschwindigkeitsmindernde Maßnahme wird die Aufstellung von Pflanzkübeln bevorzugt.
Heinrich Dorn (SPD) setzte sich dafür ein, die beiden öffentlichen Parkplätze vor dem Eiscafé „Buongiorno“ zum Schutz der Gäste auf der bewirtschafteten Freifläche zu sperren. Bauamtsleiterin Ramona Drexler schlug vor, lediglich einen Parkplatz über die Sommermonate umzuwidmen. Jochen Lochner (Linke) sprach sich für mobile Lösungen aus, die auch das Abstellen von Fahrrädern ermöglichen. Barbara Vogel (CDU) und Peter Künzler (FW) verwiesen dagegen auf die ohnehin schon knapp bemessenen innerörtlichen Parkflächen und hielten daher den Vorschlag für problematisch. (jd)