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Gemeinderat

Öffentliche Sitzung vom 09.03.2026

Bekanntgabe von Beschlüssen Ortsvorsteher Henrik Peter teilt dem Gremium die Eilentscheidung von OB Hr. Dr. Bader bezüglich der „Genehmigung einer...

Bekanntgabe von Beschlüssen

Ortsvorsteher Henrik Peter teilt dem Gremium die Eilentscheidung von OB Hr. Dr. Bader bezüglich der „Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe zur Deckung einer Budgetlücke im THH 02 – Feuerwehr – der Ortschaft Nabern“ mit.

Bürgerfragerunde

In der Bürgerfragerunde gab es keine Wortmeldungen.

Rechtsverordnung über die allgemeine Verlängerung der Sperrzeit für Außenbewirtschaftungen von Gaststätten in der Stadt Kirchheim unter Teck

Im Rahmen einer öffentlichen Anhörung des Ortschaftsrates stellt OV Peter den Antrag auf Beschluss einer Rechtsverordnung über die allgemeine Verlängerung der Sperrzeit für die Außenbewirtschaftung von Gaststätten vor. Durch die Neuregelung des Landesgaststättengesetzes Baden-Württemberg entfällt seit dem 1. Januar 2026 die Erlaubnispflicht für Gaststätten. Bislang wurde durch einzeln erteilte Gaststättenerlaubnisse der Beginn der Sperrzeit der Außenbewirtschaftung auf 23.00 Uhr festgesetzt. Durch die beantragte Rechtsverordnung wird der Beginn der Sperrzeit für die Außenbewirtschaftung nun einheitlich im gesamten Stadtgebiet auf 23.00 Uhr festgesetzt. Bisherige Einzelfallregelungen entfallen. Die Festsetzung des Sperrzeitbeginns erst eine Stunde nach der gesetzlichen Nachtruhe um 22.00 Uhr ermöglicht Gaststättenbetreibern, die Außenbewirtschaftung für eine weitere Stunde zu nutzen und ggf. stark frequentierte Abendstunden wirtschaftlich auszuschöpfen.

Bildung von Ermächtigungsüberträgen im Haushaltsjahr 2025

Im vergangenen Haushaltsjahr konnten eine Reihe von Investitions- und Baumaßnahmen der Stadt Kirchheim nicht ausgeführt oder nicht abgeschlossen werden. Die Haushaltsmittel für diese Maßnahmen müssen daher in Form sogenannter Ermächtigungsüberträge in das Folgejahr übertragen werden. Von der Abteilung Finanzen wurde diesbezüglich eine Liste dieser Maßnahmen übermittelt.

Nabern ist dabei insbesondere durch verschiedene Bau- und Sanierungsmaßnahmen betroffen, u. a. Restmittel für die Sanierung von Grundschule und Gießnauhalle, den Bau der Außenanlagen beim Bildungshaus, für den Umbau des Rathauses, für diverse Tiefbaumaßnahmen sowie für die Anschaffung von Ersatzatemschutzgeräten für die Feuerwehr. Diese Maßnahmen können durch die Ermächtigungsüberträge im laufenden Jahr fortgeführt werden.

Umgang mit den Regelungen des Bauturbos

Das Stadtplanungsamt informiert über die Regelungen des sogenannten Bauturbos. Durch eine Novellierung des Baugesetzbuches soll die Genehmigung von Wohnbauvorhaben beschleunigt werden. Hierfür werden – befristet bis 2030 – Sonderregelungen im Planungsrecht eingeführt. Genehmigungen von bestimmten Vorhaben sollen durch eine „Zustimmung der Gemeinde“ ersetzt werden. Da diese Vorgehensweise in der Verwaltungspraxis jedoch sowohl rechtliche als auch planerische Probleme hervorrufen kann, schlägt das Stadtplanungsamt die Einführung einer Steuerungsliste vor. Danach sollen bestimmte Vorhaben von den Regelungen des Bauturbos ausgeschlossen werden; dies betrifft z. B. Vorhaben mit erheblicher Umweltauswirkung, Wohnbauten in Gewerbegebieten oder im Außenbereich sowie Vorhaben, die das Einfügungsgebot missachten.

Durch den Bauturbo sollen Vorhaben künftig innerhalb von drei Monaten genehmigt werden können, allerdings besteht kein Rechtsanspruch auf die Genehmigung eines bestimmten Vorhabens nach dem „Turbo-Prinzip“. Der Ortschaftsrat nimmt von der Sitzungsvorlage Kenntnis.

Weiterentwicklung der Sozialbauverpflichtung (SBV) zum sozialen Infrastrukturkostenbeitrag (SIB)

Der Gemeinderat hat 2017, ähnlich wie andere Kommunen seinerzeit, eine sogenannte Sozialbauverpflichtung für Kirchheim unter Teck erlassen. Danach ist es für Bauträger verpflichtend, bei Geschosswohnungsbauvorhaben ab 250 m² Wohngeschossfläche 30 % der Wohnfläche als Sozialwohnraum für einen Zeitraum von 25 Jahren anzubieten. Bis Ende 2025 sind so insgesamt 75 zusätzliche Sozialwohnungen entstanden. Diese Regelung soll nun aktualisiert werden. Hierzu haben in den vergangenen zwei Jahren Workshops des Stadtplanungsamtes mit dem Gemeinderat stattgefunden. Im Ergebnis dieser Workshops wird nun ein Vorschlag zur Anpassung der Regelungen unterbreitet.

Mit der Neuregelung soll künftig eine Bindungsfrist von 30 Jahren gelten. In diesem Zeitraum soll die Stadt ein Vorschlagsrecht zur Mieterbelegung für 50 % der Sozialwohnungsfläche erhalten. Zudem schlägt die Verwaltung vor, einen sog. Bildungszuschuss von 100 Euro pro m² Wohnfläche für den Bau von Kinderbetreuungseinrichtungen zu erheben. Bei Projekten ab 36 Wohneinheiten kann der Vorhabenträger auch eine eigene KiTa errichten. Die Zahlung eines Grünflächenzuschusses von 50 Euro pro m² wurde zwar diskutiert, fand aber keinen Eingang mehr in den Verwaltungsvorschlag.

Durch die Neuregelung der Sozialbauverpflichtung soll der angespannte Mietwohnungsmarkt in Kirchheim entspannt sowie die Stadt von entsprechenden Mehraufwendungen für die Bildungsinfrastruktur entlastet werden. Der Ortschaftsrat nimmt von der Sitzungsvorlage Kenntnis.

Allgemeine Verwaltungsangelegenheiten

Im Nachgang der Landtagswahl vom 08.03.2026 spricht OV Peter den Mitgliedern des Wahlvorstands und allen, die zum Gelingen der Wahl beigetragen haben, seinen besonderen Dank aus. Erstmalig befand sich das Wahllokal im Foyer der Gießnauhalle.

Weiterhin informiert OV Peter über die geplante Vollsperrung der Kreisstraße K 1250 aus Richtung Guckenrain vom dortigen Kreisverkehr bis auf Höhe der Firma Cellcentric in Nabern. Von dem Vorhaben des Landkreises habe die Ortsverwaltung erst aus der Zeitung erfahren. Aus dem Gremium wird festgestellt, dass für die stark frequentierte Verbindungsstrecke eine Ausweichstrecke in der näheren Umgebung, z. B. über die Alte Bissinger Straße zum Guckenrain von Vorteil wäre. Die offizielle Umleitungsstrecke durch den Ortsteil Jesingen verursache ein erhebliches Verkehrsaufkommen mit vielen Verzögerungen. Weiterhin wird aus dem Ortschaftsrat gefordert, dass die Streckenertüchtigung auch auf dem Abschnitt von der Ampel am Industriepark bis zur Einfahrt Seestraße erfolgen soll. Für die Sanierung der Neuen Straße und die Barrierefreiheit der Bushaltestellen sei im IWU ein Betrag von 500.000 Euro eingestellt worden. Diese Maßnahme sei zudem auch zur Reduzierung von Verkehrslärm erforderlich. OV Peter bestätigt, dass es hierzu einen Abstimmungstermin mit dem Tiefbau gegeben habe. Danach wird zwar die Bushaltestelle wie geplant ertüchtigt; für die Erneuerung des Belags der Neuen Straße sieht das Tiefbauamt aber derzeit keine Notwendigkeit. Zudem seien hierfür keine Haushaltsmittel verfügbar.

In der vergangenen Ortschaftsratssitzung wurde das Sachgebiet Ausländerwesen und BürgerService aufgefordert, bezüglich der geplanten Änderungen beim BürgerService in Nabern eine Sitzungsvorlage vorzulegen. OV Peter teilt mit, dass vom Sachgebiet jedoch keine SiVo vorgelegt worden sei; stattdessen sei ihm mitgeteilt worden, dass die Thematik in Kürze im Rahmen einer Klausurtagung des Gemeinderats behandelt würde. Der gesamte Ortschaftsrat besteht weiterhin auf dem Erhalt der Servicestelle im Rathaus und unterstreicht die Dringlichkeit für die Naberner Bevölkerung, die räumlich sehr weit entfernt zur Kernstadt sei. Gemeinsam mit der Ortsverwaltung kämpfe man für den Erhalt des BürgerService in der Ortschaft.

OV Peter berichtet von verschiedenen Nachfragen aus der Bürgerschaft zum weiteren Fortschritt des Glasfaserausbaus in der Ortschaft. Die Verträge seien häufig schon 2024 abgeschlossen worden und die Abschlussleitungen dafür sind teilweise bereits in die Häuser verlegt worden. Nun erfolge aber kein Anschluss; zudem sei die Fa. NetCom nicht erreichbar und reagiere nicht auf Kundenanfragen. Durch Zufall sei er aber an die Kontaktdaten eines NetCom-Mitarbeiters gelangt; dieser hatte zugesagt, die Kontaktdaten der Firma für eine Veröffentlichung im Mitteilungsblatt zu übermitteln.

Von der Abteilung Grünflächen der Stadtverwaltung wurde die Ortsverwaltung über eine geplante „Sportplatzrenovation“ am Oberen Wasen informiert. Auf Nachfrage durch OV Peter habe er die Nachricht erhalten, dass die konkreten Maßnahmen erst nach einer örtlichen Begehung festgelegt werden. Der Termin sei aber bereits vom Grünflächenamt mit dem Sportverein abgestimmt worden.

Aus dem Gremium wird OV Peter auf Unebenheiten und Schlaglöcher in unbefestigten Wegen, beispielsweise entlang des Bächlesgrabens, hingewiesen. Gefragt wurde, ob hier Schotter aufgefüllt werden könne. Es wird festgestellt, dass es sich um Wege in privatem Eigentum handelt. Die Unterhaltslast liege damit beim Eigentümer, nicht bei der Stadt. Allgemein wird man aber die Ausbesserung der öffentlichen Feldwege mit der Fachabteilung abstimmen. Am besten würde man dazu eine Karte erstellen, auf der die besonders sanierungsbedürftigen Stellen markiert werden.

Weiterhin wird aus dem Gremium angeregt, auf dem Naberner Friedhof eine große Rasenfläche zu Teilen in Blühflächen umzuwandeln. Dadurch würden weniger Mäharbeiten anfallen. OV Peter wird sich hierzu bei der Fachabteilung erkundigen. Allerdings seien bei Blühflächen die Pflegemaßnahmen aufwändiger als beim Rasen. Ihm ist zudem bekannt, dass derzeit aus Kostengründen vom Baubetriebsamt keine Blühsamen zur Verfügung gestellt werden können.

Bezüglich der Sitzungen des Ortschaftsrates wird angeregt, künftig in der Tagesordnung auch „Schlagwörter“ zu allgemein interessanten Themen aufzuführen. Zudem wurde ein regelmäßiger Bericht im Mitteilungsblatt gewünscht. Hierzu macht OV Peter deutlich, dass die Regularien der Sitzungsordnung beachtet werden müssen. Oft entstünden Themen auch erst kurzfristig und daher nicht mehr in die Tagesordnung aufgenommen werden. Seitdem im Oktober der Wunsch auf einen „Bericht aus dem Ortschaftsrat“ an ihn herangetragen wurde, erscheint dieser Bericht regelmäßig in den Wochen nach der Sitzung im Mitteilungsblatt.

Im Nachgang zur Holzablagerung auf dem Parkplatz Oberer Wasen im Januar wird das Thema nochmals im Gremium diskutiert. OV Peter berichtet, dass die Holzlagerung von der Forstverwaltung ohne Information der Ortsverwaltung erfolgt ist. Auf die diesbezügliche Beschwerde hin sei ihm jedoch zugesichert worden, die OV in künftigen Jahren vorher zu informieren. In der Diskussion wird auf den allgemein schlechten Zustand des Parkplatzes verwiesen. Um eine Fehlbeparkung durch Lkw einzuschränken, sei eigentlich eine bauliche Absperrung notwendig. Hierfür – sowie für einen festen Ausbau des Untergrundes – fehle der Stadt aber derzeit das Geld. Im Gremium werden verschiedene Möglichkeiten, die Parkierung am Oberen Wasen besser zu regulieren, erörtert.

Nachdem im Februar die Heizanlage der Gießnauhalle ausgefallen ist, fand dort eine Vor-Ort-Begehung des Bauausschusses mit dem OV statt. ORin Unger (AWV) berichtet über diese Begehung, bei der auch der Umfang weitergehender baulicher und technischer Instandsetzungsarbeiten besprochen wurde. Vom Sachgebiet Gebäudewirtschaft soll festgestellt werden, ob die Wärmepumpe funktioniere und wie sich die die Heizungs- und Gasverbräuche in den vergangenen Jahren entwickelt haben. OV Peter berichtet, dass kürzlich ein defekter Stromzähler ausgetauscht wurde. Als nächste Maßnahme sei die Ausbesserung und der Anstrich der Eingangsfassade terminiert. Bezüglich der Sanierung des undichten Hallendaches berichtet OV Peter darüber, dass Ende des vergangenen Jahres ein Lüfter eingebaut wurde. Die Restfeuchte sei dadurch bereits reduziert und würde durch die Fachabteilung kontrolliert.

OR Kneile (AWV) erkundigt sich, ob es bereits einen Termin für den Abriss des Alten Kindergartens gebe. OV Peter gibt den Räten Bescheid, sobald ein konkreter Termin feststeht. Weiterhin erkundigt sich OR Kneile, ob der Standort von geplanten E-Ladesäulen am Parkplatz Gießnauhalle der geplanten Querung der Neuen Straße im Wege stünde. Hierzu sagt OV Peter eine Überprüfung mit den Fachämtern zu.

OV Peter berichtet über einen Vor-Ort-Termin mit dem Grünflächenamt auf dem Mehrgenerationenplatz. Dabei seien mögliche Standorte für einen Unterstand überprüft worden. Darüber hinaus wurde die Errichtung eines Freischachfelds besprochen. Allerdings wurde festgestellt, dass bei der aktuellen Haushaltssituation ein solches Feld derzeit nicht umsetzbar ist. Zudem ruft ein solches Schachfeld weitergehenden Regelungsbedarf hinsichtlich des Umgangs mit den notwendigen Schachfiguren hervor. Für den Unterstand sei aber ein guter Standort neben der Halfpipe gefunden; von der Fachabteilung würden nun Angebote eingeholt. In dem Zusammenhang wird aus dem Gremium angeregt, das Spielgerät „Cliff Rider“, welches ursprünglich für den Schulhof vorgesehen gewesen sei, auf dem Mehrgenerationenplatz unterzubringen.

Abschließend gibt OV Peter noch verschiedene Termine bekannt. An den öffentlichen Teil der Ortschaftsratssitzung schloss sich wie immer eine nichtöffentliche Sitzung an.

Erscheinung
Mitteilungsblatt Nabern
NUSSBAUM+
Ausgabe 13/2026
von Ortschaftsrat Nabern
26.03.2026
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