Vom Montag, 02.09.2024, 08:00 Uhr, bis Mittwoch, 02.10.2024, 16:00 Uhr, werden Fundsachen versteigert, an denen innerhalb der gesetzlichen Frist weder vom rechtmäßigen Eigentümer noch von Findern Eigentumsansprüche geltend gemacht worden sind. Die Versteigerung findet als Online-Auktion statt und ist unter der Homepage www.fundbürodeutschland.de aufrufbar. Um mitbieten zu können, ist eine Registrierung notwendig. Zur Versteigerung kommen Fahrräder für Erwachsene und Kinder, Schmuckstücke und Werkzeug. Die Echtheit und Funktionalität der Gegenstände wurde nicht überprüft. Auf die entsprechenden Hinweise und Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Versteigerungsverfahrens wird hingewiesen.
Die ersteigerten Stücke müssen bis spätestens Freitag, 11.10.2024, 11:00 Uhr, abgeholt und bezahlt werden. Infos unter Telefon 07423 77 0. Die Bevölkerung ist zur Teilnahme an der Online-Auktion eingeladen.
Im Fundbüro werden abgegebene Fundgegenstände gesammelt. Der Verlierer wird umgehend benachrichtigt, falls am oder im Fundgegenstand Hinweise auf den Eigentümer vorhanden sind. Bei Abholung sind Eigentumsnachweise wie z. B. Rechnungen, Kaufverträge oder Rahmennummern bei Fahrrädern sehr hilfreich.
Wenn Sie einen Gegenstand verloren haben und wissen möchten, ob dieser abgegeben wurde, können Sie sich gerne beim Fundbüro (Telefon 07423 77 0) erkundigen oder Sie nutzen unsere Online-Fundsuche. Ihren Verlust können Sie auch gerne über eine Online-Verlustanzeige melden.
Wenn Sie einen Gegenstand gefunden haben, sind Sie verpflichtet, dies dem Fundbüro mitzuteilen und den Gegenstand bei der Stadt Oberndorf a. N. oder einer unserer Außenstellen abzugeben. Die Mitteilung kann auch über die Online-Fundanzeige erfolgen und Sie können den Gegenstand innerhalb einer Woche beim Fundbüro abgeben. Außerhalb der Öffnungszeiten des Rathauses wenden Sie sich bitte an die zuständige Polizeidienststelle. Wer gefundene fremde Sachen behält, macht sich unter Umständen strafbar.
Meldet sich der Besitzer nicht innerhalb von sechs Monaten, haben Sie Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Diesen Anspruch müssen Sie innerhalb von vier Wochen nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist geltend machen. Wenn Sie keinen Anspruch auf den Gegenstand geltend machen, wird die Stadt Eigentümerin der Sachen. Die meisten Gegenstände werden dann nach vorheriger Ankündigung versteigert, zum Teil aber auch entsorgt, wie z. B. Schlüssel.
Die Online-Funktionen sind auf der Homepage der Stadt Oberndorf a. N. verlinkt. Sie finden diese unter www.oberndorf.de/verwaltung/buergerservice/fundbuero. Dort finden Sie auch weitere Informationen und die Gebührenaufstellung.
Abgegebene Fundgegenstände werden regelmäßig in der „Stadtinfo“ und der Homepage www.fundbürodeutschland.de veröffentlicht.