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Öffentliche Zahlungsaufforderung der Gemeinde Affalterbach

Zum 31. März 2025 wird der 1. Abschlag der Wasser-/Abwassergebühr 2025 zur Zahlung fällig. (Die Höhe ergibt sich aus der Jahresendabrechnung für das...

Zum 31. März 2025 wird der 1. Abschlag der Wasser-/Abwassergebühr 2025 zur Zahlung fällig. (Die Höhe ergibt sich aus der Jahresendabrechnung für das Jahr 2024 bzw. einem Änderungsbescheid für das Jahr 2025)

Zahlungen sind unter Angabe des betreffenden Buchungszeichens an die Gemeindekasse Affalterbach durch Überweisung auf eines der nachstehenden Konten zu leisten:

Kreissparkasse Ludwigsburg

IBAN: DE73 6045 0050 0003 6412 77

BIC: SOLADES1LBG

VR-Bank Ludwigsburg eG

IBAN: DE45 6049 1430 0010 3750 07

BIC: GENODES1VBB

Zur Vermeidung von möglichen Zusatzkosten wie Mahngebühren und Säumniszuschlägen empfehlen wir allen Zahlungspflichtigen die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats.

Bei Zahlungspflichtigen, die sich bereits am SEPA-Basislastschriftverfahren beteiligen, veranlasst die Gemeindekasse die Abbuchung der fälligen Gebühr vom angegebenen Bankkonto.

Auskünfte zu Zahlungen erteilt die Gemeindekasse (Frau Binder, Telefon 8353-32).

Erscheinung
Amtsblatt Affalterbach
NUSSBAUM+
Ausgabe 13/2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.

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