Aus den Rathäusern

Öffentliche Zustellung

Das nachstehend bezeichnete Dokument wird hiermit öffentlich zugestellt. Zustellungsversuche durch die Post und Ermittlungen über den Aufenthaltsort...

Das nachstehend bezeichnete Dokument wird hiermit öffentlich zugestellt. Zustellungsversuche durch die Post und Ermittlungen über den Aufenthaltsort sind ergebnislos geblieben. Mit der öffentlichen Zustellung des Dokuments können Fristen (z. B. Rechtsbehelfsfrist) in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

  1. Behörde für die zugestellt wird:
    Stadtverwaltung Wendlingen am Neckar
    Am Marktplatz 2
    73240 Wendlingen am Neckar
  2. Name und letzte bekannte Anschrift des Zustelladressaten:
    Ingo Meyer
    Kartäuserstraße 33
    79102 Freiburg
  3. Bezeichnung und Aktenzeichen
    Feuerwehrkostenersatz; Kostenbescheid mit dem Buchungszeichen: 229-226-1260-3488
  4. Das Dokument kann von dem Empfänger oder einem Bevollmächtigten innerhalb von zwei Wochen vom Tage der Bekanntmachung an beim Fachbereich Bürgerdienste, Sachgebiet Ordnung, Zimmer 1.15 während den Öffnungszeiten gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises eingesehen bzw. abgeholt werden.
  5. Das Dokument gilt zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung als zugestellt.
Erscheinung
`s Blättle – Amtsblatt der Stadt Wendlingen am Neckar
Ausgabe 07/2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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