Gemeindeverwaltung Brühl
68782 Brühl
Aus den Rathäusern

Öffentliche Zustellung

Gemäß § 11 des Verwaltungszustellungsgesetzes für Baden-Württemberg wird der Gewerbesteuerbescheid der Gemeinde Brühl für das Veranlagungsjahr 2019...

Gemäß § 11 des Verwaltungszustellungsgesetzes für Baden-Württemberg wird der Gewerbesteuerbescheid der Gemeinde Brühl für das Veranlagungsjahr 2019 vom 12.02.2025 nebst Zinsfestsetzung unter dem Buchungszeichen: 5.0101.000322.8 an Herrn Maxim Shokun in Brühl, letzte Geschäftsanschrift: Helene-Weber-Str. 4, 68782 Brühl öffentlich zugestellt.

Der Bescheid kann innerhalb von zwei Wochen bei der Gemeinde Brühl, Kämmerei, Hauptstr. 1, 68782 Brühl, Zimmer 301, von dem Steuerpflichtigen oder seinem gesetzlichen Vertreter eingesehen und in Empfang genommen werden. Durch diese öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Der Bescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.

Brühl, den 25. April 2025

Der Bürgermeister

Erscheinung
Brühler Rundschau
Ausgabe 17/2025

Orte

Brühl

Kategorien

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