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Öffentliche Zustellung

Öffentliche Zustellung gemäß § 122 Abs. 3 und 4 Abgabenordnung (AO) i.V.m. mit § 3 Abs. 1 Nr. 3 b Kommunalabgabengesetz Baden-Württemberg (KAG)...
Foto: © Gemeinde

Öffentliche Zustellung

gemäß § 122 Abs. 3 und 4 Abgabenordnung (AO)

i.V.m. mit § 3 Abs. 1 Nr. 3 b Kommunalabgabengesetz Baden-Württemberg (KAG)

sowie § 11 Abs. 1 Nr. 1 Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG) für Baden-Württemberg

Name der natürlichen Person:Lukas Hester (LH Transporte)

Zuletzt bekannte Firmenanschrift:

Schubertstraße 7, 68723 Plankstadt

Zustellbevollmächtigter:

Herrn Lukas Hester

Letzte bekannte Anschrift bis 01.08.2024

Am Hofacker 10, 67806 Rockenhausen

-Gewerbesteuerbescheid vom 22.04.2025

Bz 5.0101.000186.1

Für die vorbezeichnete natürliche Person ist ein Gewerbesteuerbescheid vom 22.04.2025 unter dem o.a. Buchungszeichen erlassen worden, der nicht zugestellt werden konnte, da der Aufenthaltsort unbekannt ist. Ermittlungen über den aktuellen Aufenthaltsort sind erfolglos geblieben.

Eine Zustellung ist unausführbar, weshalb die öffentliche Zustellung geboten ist. Die vorgenannte Mitteilung gilt von dem Tage an zugestellt, an dem seit dem Tage des Aushangs an der Gemeindetafel zwei Wochen verstrichen sind.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung Fristen in Gang setzen kann, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können oder durch Terminversäumnisse Rechtsnachteile zu befürchten sind.

Das Schriftstück kann gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises oder durch einen bevollmächtigten Vertreter abgeholt oder eingesehen werden bei der:

Gemeinde Plankstadt

Anschrift:Schwetzinger Straße 28
Amt:Gemeindekasse
Zimmer/ Raum:Zimmer N.09, EG
Öffnungszeiten:Montag bis Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr und Donnerstag 13:30 bis 18:00 Uhr
Sachbearbeiterin/Tel.:Kerstin Köhler-Richter/ 06202 2006-27

Plankstadt, den 05.06.2025

Kerstin Köhler-Richter

Steuerwesen

Erscheinung
Mitteilungsblatt Plankstadt
Ausgabe 23/2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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