Der nachfolgend aufgeführte Verwaltungsakt konnte dem Empfänger nicht unmittelbar bekannt gegeben werden:
Bescheid vom 05.06.2025 (Az. 046279), Herr Mirko Doebelin, letzte bekannte Anschrift: Schwabstr. 12, 74189 Weinsberg
Der Bescheid wird deshalb gemäß § 10 Verwaltungszustellungsgesetz i.V. mit § 122 Abgabenordnung im Wege der öffentlichen Zustellung bekannt gegeben. Er kann innerhalb von zwei Wochen vom Tage der Bekanntmachung bei der Stadt Weinsberg, Finanzabteilung, Marktplatz 11, 74189 Weinsberg, Zimmer 157 innerhalb der Dienstzeiten eingesehen werden und gilt zwei Wochen nach dem Tag der Veröffentlichung als bekannt gegeben.