Das nachstehend bezeichnete Dokument wird hiermit öffentlich zugestellt. Zustellungsversuche durch die Post und Ermittlungen über den Aufenthaltsort sind erfolglos geblieben. Mit der öffentlichen Zustellung des Dokuments können Fristen (z. B. Rechtsbehelfsfrist) in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
1. Behörde für die zugestellt wird: Gemeindeverwaltung Unterensingen Kirchstraße 31 72669 Unterensingen
2. Name und letzte bekannte Anschrift des Zustelladressaten: Cüneyt Arslan, Grabbrunnenstr. 6, 73728 Esslingen am Neckar
3. Bezeichnung und Aktenzeichen Grundsteuerbescheid für das Jahr 2025 mit Datum 10.01.2025, mit dem BZ 5.0100.230026.4
4. Das Dokument kann von dem Empfänger oder einem Bevollmächtigten innerhalb von zwei Wochen vom Tage der Bekanntmachung an bei der Kämmerei, Steueramt, Zimmer 23 während der Öffnungszeiten gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises eingesehen bzw. abgeholt werden.
5. Das Dokument gilt zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung als zugestellt.