Aus den Rathäusern

Öffentliche Zustellung eines Grundsteuerbescheids

Nachfolgend aufgeführter Grundsteuerbescheid mit Datum 11.7.2025 konnte dem Adressaten nicht unmittelbar zugestellt werden (§ 122 Abs. 2 Abgabenordnung)....

Nachfolgend aufgeführter Grundsteuerbescheid mit Datum 11.7.2025 konnte dem Adressaten nicht unmittelbar zugestellt werden (§ 122 Abs. 2 Abgabenordnung). Die Bekanntgabe des Steuerbescheids erfolgt deshalb durch öffentliche Bekanntmachung (§ 122 Abs. 4 AO, § 1 Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachungen der Stadt Bad Friedrichshall vom 23.2.1978).

Der Bescheid gilt 2 Wochen nach dem Tag der Veröffentlichung als bekannt gegeben (§ 122 Abs. 4 Satz 3 AO).

Grundsteuerbescheid 11.7.2025

Baumgärtner Ltd., Gabriel Baumgärtner, Berlin

Der vorgenannte Bescheid kann bis zum Ablauf der Rechtsbehelfsfrist (§ 70 Abs. 1 Verwaltungsgerichtsordnung) im Rathaus, Zimmer 31 eingesehen werden.

Stadt Bad Friedrichshall

Fachbereich V, Sachgebiet 50 – Steueramt –, Carolin Kocak, Tel. 832234

Erscheinung
Friedrichshaller Rundblick
NUSSBAUM+
Ausgabe 31/2025
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