
Veronika Parapir und Vitaliy Ala zuletzt wohnhaft gemeldet in der Rainäckerstraße 61, 70794 Filderstadt, - derzeitiger Aufenthalt unbekannt - ist eine Entscheidung der Wohnungs- und Gebäudeverwaltung der Stadt Filderstadt vom 06. März 2025 unter Aktenzeichen 5.0232.250038.1 zu eröffnen. Frau Parapir und Herr Ala wird hiermit Gelegenheit gegeben, diese Entscheidung innerhalb zwei Wochen vom Tag der Bekanntmachung an bei der Wohnungs- und Gebäudeverwaltung, Aicher Straße 26, 70794 Filderstadt, 3. Stock, nach Terminvereinbarung einzusehen.
Mit der öffentlichen Zustellung des Dokuments können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Enthält das Dokument eine Ladung zu einem Termin, kann dessen Versäumung Rechtsnachteile zur Folge haben.
Ayaovi Tossou-Awawli zuletzt wohnhaft gemeldet in der Tübinger Straße 64, 70794 Filderstadt, - derzeitiger Aufenthalt unbekannt - ist eine Entscheidung der Wohnungs- und Gebäudeverwaltung der Stadt Filderstadt vom 11. März 2025 unter Aktenzeichen 5.0232.230011.0 zu eröffnen. Herr Tossou-Awawli wird hiermit Gelegenheit gegeben, diese Entscheidung innerhalb zwei Wochen vom Tag der Bekanntmachung an bei der Wohnungs- und Gebäudeverwaltung, Aicher Straße 26, 70794 Filderstadt, 3. Stock, nach Terminvereinbarung einzusehen.
Mit der öffentlichen Zustellung des Dokuments können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Enthält das Dokument eine Ladung zu einem Termin, kann dessen Versäumung Rechtsnachteile zur Folge haben.
Tamer Türki Alhamad zuletzt wohnhaft gemeldet in der Weilerhau 2/3, 70794 Filderstadt, - derzeitiger Aufenthalt unbekannt - ist eine Entscheidung der Wohnungs- und Gebäudeverwaltung der Stadt Filderstadt vom 11. März 2025 unter Aktenzeichen 5.0232.240406.4 zu eröffnen. Herr Alhamad wird hiermit Gelegenheit gegeben, diese Entscheidung innerhalb zwei Wochen vom Tag der Bekanntmachung an bei der Wohnungs- und Gebäudeverwaltung, Aicher Straße 26, 70794 Filderstadt, 3. Stock, nach Terminvereinbarung einzusehen.
Mit der öffentlichen Zustellung des Dokuments können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Enthält das Dokument eine Ladung zu einem Termin, kann dessen Versäumung Rechtsnachteile zur Folge haben. (cs)