Amadou Dampha zuletzt wohnhaft gemeldet in der Humboldtstraße 9/1, 70794 Filderstadt, - derzeitiger Aufenthalt unbekannt - ist eine Entscheidung der Wohnungs- und Gebäudeverwaltung der Stadt Filderstadt vom 13. Mai 2025 unter Aktenzeichen 5.0232.240444.7 zu eröffnen. Herr Dampha wird hiermit Gelegenheit gegeben, diese Entscheidung innerhalb zwei Wochen vom Tag der Bekanntmachung an bei der Wohnungs- und Gebäudeverwaltung, Aicher Straße 26, 70794 Filderstadt, 3. Stock, nach Terminvereinbarung einzusehen.
Mit der öffentlichen Zustellung des Dokuments können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Enthält das Dokument eine Ladung zu einem Termin, kann dessen Versäumung Rechtsnachteile zur Folge haben.
Liudmyla Bohar zuletzt wohnhaft gemeldet in der Rainäckerstraße 61, 70794 Filderstadt, - derzeitiger Aufenthalt unbekannt - ist eine Entscheidung der Wohnungs- und Gebäudeverwaltung der Stadt Filderstadt vom 13. Mai 2025 unter Aktenzeichen 5.0232.250032.2 zu eröffnen. Frau Bohar wird hiermit Gelegenheit gegeben, diese Entscheidung innerhalb zwei Wochen vom Tag der Bekanntmachung an bei der Wohnungs- und Gebäudeverwaltung, Aicher Straße 26, 70794 Filderstadt, 3. Stock, nach Terminvereinbarung einzusehen.
Mit der öffentlichen Zustellung des Dokuments können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Enthält das Dokument eine Ladung zu einem Termin, kann dessen Versäumung Rechtsnachteile zur Folge haben.
Miritsa Bohar zuletzt wohnhaft gemeldet in der Rainäckerstraße 61, 70794 Filderstadt, - derzeitiger Aufenthalt unbekannt - ist eine Entscheidung der Wohnungs- und Gebäudeverwaltung der Stadt Filderstadt vom 13. Mai 2025 unter Aktenzeichen 5.0232.250033.0 zu eröffnen. Frau Bohar wird hiermit Gelegenheit gegeben, diese Entscheidung innerhalb zwei Wochen vom Tag der Bekanntmachung an bei der Wohnungs- und Gebäudeverwaltung, Aicher Straße 26, 70794 Filderstadt, 3. Stock, nach Terminvereinbarung einzusehen.
Mit der öffentlichen Zustellung des Dokuments können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Enthält das Dokument eine Ladung zu einem Termin, kann dessen Versäumung Rechtsnachteile zur Folge haben. (cs)