Die in der aktuellen Landesbauordnung (LBO) formulierten Regelungen zur Herstellung notwendiger Stellplätze erweisen sich in Karlsruhe bei vielen Wohnungsneubauten als nicht sachgerecht. Da gemäß LBO die Gemeinden die Stellplatzverpflichtung auch eigenständig regeln können, soll nun eine stadtweit gültige Stellplatzsatzung erlassen werden.
Bei der Stellplatzsatzung handelt es sich um eine örtliche Bauvorschrift und nicht um einen Bebauungsplan. Für den Erlass örtlicher Bauvorschriften als Satzung schreibt die LBO vor, dass – ähnlich wie in einem Bebauungsplanverfahren – die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu beteiligen sind.
Der aktuelle Satzungsentwurf sieht vor, in bestimmten Teilen des Stadtgebiets die derzeitige LBO-Forderung von einem Kfz-Stellplatz je Wohnung anzupassen. Zusätzlich sind Reduzierungen für spezielle Sonderwohnformen vorgesehen. Ebenso soll die Anzahl notwendiger Fahrradstellplätze und deren Beschaffenheit im Mehrfamilienhausbau angepasst bzw. präzisiert werden.
Der Entwurf für die Stellplatzsatzung wurde bereits verschiedentlich vorgestellt und diskutiert. Dabei häufig gestellte Fragen mit Antworten sowie eine Präsentation zum aktuellen Satzungsentwurf sind nachfolgend abrufbar.
Die Planunterlagen können im Stadtplanungsamt, Kaiserallee 4, 76133 Karlsruhe, 2. OG, Zimmer 245 eingesehen werden. Für eine persönliche Vorsprache wird eine vorherige Terminabsprache empfohlen.
Ab dem 27. Januar 2025 können Sie unter: www.karlsruhe.de/mobilitaet-stadtbild/stadtplanung/beabauungsplanung/stellplatzsatzung über ein Online-Formular eine Stellungnahme zu der Stellplatzsatzung einreichen.