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Offenlage Bebauungsplan Industriegebiet Nord - 4. Erweiterung

Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften Industriegebiet Nord - 4. Erweiterung Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB Der Gemeinderat...

Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften

Industriegebiet Nord - 4. Erweiterung

Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat der Stadt Schömberg hat am 15. April 2026 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplans „Industriegebiet Nord - 4. Erweiterung“ gebilligt und beschlossen, die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst ca. 6,1 ha.

Folgende Flurstücke sind von der Planung tangiert: 4294, 4295, 4296, 4297/1, 4297/2, 4299, 4300/1, 4300/2, 4301, 4302, 4303, 4304, 4305, 4306, 4307, 4306/1, 4306/2, 4312, 4313/1, 4315/1, 4315/2, 4320, 4321, 4322, 4323, 4324, 4325, 4399

Für den Planbereich ist der Entwurf des Bebauungsplanes vom 15.04.2026 maßgebend. Er ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt:

Ziele und Zwecke der Planung

Durch die Ansiedlung eines großen Betriebs sind nun die Flächen für Gewerbe und Industrie in Schömberg aufgebraucht, so dass ein örtlicher Siedlungsdruck im gewerblichen Bereich entsteht. In einem vorausgegangenen FNP-Verfahren wurde hier südlich der geplanten Trasse der künftigen Ortsumgebung Schömberg (B27 neu) eine weitere gewerbliche Fläche vorgesehen, welche nun planungs- und bauordnungsrechtlich gleichermaßen überplant werden und so den mittelfristigen Bedarf an Gewerbeflächen abdecken soll.

Im Jahre 2020 wurde ein entsprechender Aufstellungsbeschluss für beide Teilbereiche gefasst.

Nachdem etliche Abstimmungstermine mit den Behörden und den künftigen Nutzern erfolgt sind, wurde offensichtlich, dass die beiden Teilbereiche nicht weiter in einem Verfahren behandelt werden können. Im Teilbereiche 1 (mit Investor) ist die Aufgabenstellung weitaus komplexer als im Teilbereich 2, welcher die mittelfristige gewerbliche Entwicklung der Stadt Schömberg darstellt. Hier sind zahlreiche Bewerber für unterschiedliche Flächen vorstellig, die kurzfristig ansiedeln möchten.
Aus diesem Grund hat sich der Gemeinderat der Stadt Schömberg am 15.04.2026 dazu entschieden, dass der Bebauungsplan „Industriegebiet Nord – 4. Erweiterung“ auf die kommunale Entwicklungsfläche im südlichen Teil reduziert werden soll. Die nördliche Fläche wird in einem separaten Bebauungsplanverfahren „Industriegebiet Nord – 3. Erweiterung“ weitergeführt.

Öffentlichkeitsbeteiligung

Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB findet in der Zeit vom

06. Mai 2026 bis einschließlich 10. Juni 2026

statt. Die Unterlagen sind im Internet unter

www.stadt-schoemberg.de/politik-verwaltung/rathaus/bebauungsplaene/

(Pfad: www. schoemberg.de > Startseite > Politik & Verwaltung > Rathaus > Bebauungspläne)

einsehbar.

Sowohl in der Ortschaftsverwaltung Schörzingen, Tannenstraße 2, 72355 Schömberg-Schörzingen, als auch im Rathaus der Stadt Schömberg, Alte Hauptstraße 7, 72355 Schömberg im Bürgerbüro und bei Frau Fischer im Interimsrathaus, Alte Hauptstraße 6, 72355 Schömberg während der üblichen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme bereitgestellt. Dabei wird Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der Planung gegeben.

Während der oben genannten Frist können Stellungnahmen abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (per E-Mail an julia.fischer@stadt-schoemberg.de) oder sind bei Bedarf im Rathaus der Stadt Schömberg schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorzubringen oder per Briefpost an die oben genannte Adresse einzureichen.

Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 4a Abs. 6 BauGB die nicht fristgerecht abgegebenen Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Bestandteil der Auslegung ist der Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften in Plan und Text mit gemeinsamer Begründung, Geologisches Gutachten, Schallimmissionsprognose, Umweltbericht mit Bestandsplan, Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag Fledermausuntersuchung, Lageplan Revierzentren Brutvögel sowie die Anregungen aus der frühzeitigen Anhörung.

In Zusammenhang mit dem Datenschutz wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Bebauungsplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlicher Sitzung beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Stellungnahme oder der betroffenen Personen ausdrückliche und offensichtliche Einschränkungen ergeben. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern die Stellungnahme ohne Absenderangaben abgegeben werden, ergeht keine persönliche Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Schömberg, 29.04.2026

gez. Karl-Josef Sprenger

Bürgermeister

Erscheinung
Amtsblatt Stadt Schömberg mit Stadtteil Schörzingen
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Ausgabe 18/2026
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