Gemeindeverwaltung Dunningen
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Offenlage BPlan Langenfeld

Bebauungsplan Wohngebiet „Langenfeld“ Öffentliche Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (2) BauGB Der Gemeinderat der...

Bebauungsplan Wohngebiet „Langenfeld“

Öffentliche Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (2) BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Dunningen hat am 11.12.2023 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan Wohngebiet „Langenfeld“ und eine Satzung für örtliche Bauvorschriften als eigenständige Satzung gemäß § 2 (1) BauGB aufzustellen.

In öffentlicher Sitzung am 09.12.2024 hat der Gemeinderat über die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung aus der Öffentlichkeit und der Behörden eingegangenen Stellungnahmen beraten, den Bebauungsplanentwurf festgestellt und die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. § 3 (2) i. V. m. § 4 (2) BauGB beschlossen.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt:

Ziele und Zwecke der Planung

Das Bebauungsplanverfahren dient zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Entwicklung eines Allgemeinen Wohngebietes zur Deckung des Wohnbedarfs im Ortsteil Seedorf der Gemeinde Dunningen. Die Firma Glatthaar Bau Grund GmbH tritt im Zuge dessen als Erschließungsträger auf und wird mit der Gemeinde einen städtebaulichen Vertrag nach § 11 BauGB abschließen. Sämtliche Kosten zur Vorbereitung und Durchführung städtebaulicher Maßnahmen werden vom Erschließungsträger übernommen.

Nachdem im Gemeindegebiet nur noch wenige Flächen für eine Vergabe an Bauinteressenten zur Verfügung stehen, sowie in Anbetracht der zugehörigen Nachfrage nach Baugrundstücken und Wohnungen, ist der Einleitungsbeschluss für das Bebauungsplanverfahren durch den Gemeinderat am 11.12.2023 bereits gefasst worden. Ein frühzeitiges Beteiligungsverfahren ist auch schon durchgeführt worden.

Mit dem vorliegenden Bebauungsplan sollen somit die rechtlichen Voraussetzungen zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung geschaffen werden.

Standort

Der ausgewiesene Planungsraum befindet sich im Ortsteil Seedorf, westlich der Freudenstädter Straße (L 422) und südlich des bestehenden Wohngebiets „Hochwiese“, und grenzt somit direkt an die bestehende Wohnbebauung an. Westlich und südlich des Plangebiets schließen landwirtschaftlich genutzte Flächen an.

Planungsrechtliche Situation

Die Aufstellung des Bebauungsplans wird in Abstimmung mit dem Baurechtsamt des Landratsamts Rottweil im „Regelverfahren“ mit allen planungsrechtlich notwendigen Verfahrensschritten durchgeführt (2-stufiges Beteiligungsverfahren, Erarbeitung eines Umweltberichtes mit Eingriff-/Ausgleichsbilanzierung).

Innerhalb des rechtskräftigen Flächennutzungsplans der Verwaltungsgemeinschaft Dunningen-Eschbronn ist das Plangebiet überwiegend als Wohnbaufläche ausgewiesen. Im östlichen Bereich sind derzeit noch ca. 2.000 m² als landwirtschaftlich genutzte Flächen dargestellt. Dieser Bereich wird im Flächennutzungsplan punktuell im Parallelverfahren nach § 8 (3) BauGB geändert.

Umweltbezogene Informationen: Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind bei der Gemeinde Dunningen verfügbar:

Im Rahmen des Vorentwurfs des Umweltberichts (Fassung vom 09.12.2024, Büro Burkhard & Sandler):

- Schutzgut Mensch:

Wohnumfeld, angrenzendes Wohngebiet, Lärmimmissionen durch Verkehr und Gewerbe

- Schutzgut Pflanzen, Biotope und Biologische Vielfalt

Schutzobjekte FFH-Mähwiese, Dicke Trespe, Offenlandbiotop (Feldhecke), FFH-Gebiet entlang der Eschach

- Tiere

Artenschutzrechtliche Untersuchungen für die Artengruppen Vögel, Fledermäuse, Haselmäuse, Fließgewässerfauna und Reptilien im Jahr 2022 und 2023. Zusätzlich wurde eine Biberkartierung entlang der Eschach durchgeführt.

- Fläche

Landwirtschaft, Versiegelung

- Geologie und Boden

Planauswirkung

- Wasser

Grundwasserneubildung

- Oberflächengewässer

Planauswirkung durch Einleitung von Oberflächenwasser in die Eschach

- Klima und Luft

Kaltluftentstehung, Luftqualität, Vorbelastung, Frischluft- und Kaltluftversorgung

- Landschaft

Sichtbeziehung, Fernwirkung, Naherholung

- Kultur und andere Sachgüter

Bodendenkmale

Umweltrelevante Gutachten:

- Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (18.11.2024, Büro Burkhard & Sandler)

- Brutvogelkartierung von Christoph Hercher Bebauungsplan im Gewann Langenfeld südlich von Seedorf, Gemeinde Dunningen, September 2022

- Erfassung und naturschutzfachliche Bewertung der Fließgewässerfauna der Eschach im Zuge der Erweiterung des Wohngebiets Seedorf-Langenfeld, Büro Gobio, Oktober 2023

- Natura 2000 – Vorprüfung in Baden-Württemberg, Burkhard & Sandler, November 2023

- Schalltechnische Untersuchung (14.11.2024, Büro Heine & Jud) - Stellungnahme des Landratsamts Rottweil vom 16.02.2024 (Landwirtschaftsamt, Untere Naturschutzbehörde, Umweltschutzamt) mit Hinweisen zum Entzug landwirtschaftlicher Flächen, zu den Schutzgebieten, zum Artenschutz, zur Eingriffs-/Ausgleichregelung, zum Bodenschutz, zur Entwässerung, zum Gewässer- und Grundwasserschutz etc.

- Stellungnahme des NABU vom 22.02.2024 mit Hinweisen zu den Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen

Alle umweltbezogenen Informationen werden zusammen mit dem Bebauungsplan ausgelegt.

Veröffentlichung

Der Öffentlichkeit wird im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Der Entwurf des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften wird mit Begründung vom 12.12.2024 bis einschließlich 16.01.2025 unter www.dunningen.de veröffentlicht. Darüber hinaus ist der Entwurf des Bebauungsplanes in diesem Zeitraum auch im Rathaus Dunningen, Bürgerbüro, Hauptstr. 25, 78655 Dunningen, während der üblichen Öffnungszeiten für jedermann öffentlich ausgelegt.

Während der Veröffentlichungsfrist sollen Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden (z. B. per E-Mail an info@dunningen.de), bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch auf anderem Wege abgegeben werden (z. B. schriftlich oder mündlich zur Niederschrift). Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Veröffentlichungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können (§ 4a Abs. 6 BauGB).

Dunningen, 12.12.2024

Peter Schumacher

Bürgermeister

Erscheinung
Amtsblatt der Gemeinde Dunningen
NUSSBAUM+
Ausgabe 50/2024

Orte

Dunningen

Kategorien

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