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Offenlage des Lärmaktionsplans beschlossen

Mit den Stimmen der CDU-Fraktion wurde die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange beschlossen. Die EU Umgebungslärmrichtlinie...
CDU Fraktionsvorsitzender, Stadtrat Uli Roß
Foto: Foto: Moritz Schuhmacher

Mit den Stimmen der CDU-Fraktion wurde die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange beschlossen. Die EU Umgebungslärmrichtlinie bietet einen europaweiten Ansatz zur Minderung der Lärmbelästigung für die Bevölkerung. Ziel der Lärmaktionsplanung ist laut Gesetzgeber ein Beitrag zur Steigerung der Lebensqualität. Leider ist der nun vorgestellte Lärmaktionsplan, der eine Bestandsaufnahme des bestehenden Lärms abbildet, unvollständig, weil die Umgebungslärmrichtlinie noch keine Erfassung des durch die Deutsche Bahn verursachten Lärms vorsieht. So ist es die durch den Straßenverkehr verursachte Belastung, die im Lärmaktionsplan erfasst wird. Eine erste Erfassung erfolgte bereits vor wenigen Jahren und hatte zur Folge, dass viele Wohnbereiche mit 30 km/h-Begrenzungen versehen wurden. Da Lärmbelastung nicht nur störend, sondern auch gesundheitsgefährdend sein kann, erfolgte ein Umdenken in der Politik. Leider reicht es aber nicht aus, wenn festgelegte Lärmpegel überschritten werden, es müssen auch ausreichend viele Bürgerinnen und Bürger betroffen sein. So wird entlang des Wohngebiets Mittelzellche, verursacht durch den Straßenverkehr auf der L 638 zwar ein zu hoher Lärmpegel errechnet, da aber „nur“ vier bis fünf Wohnhäuser der ersten Reihe von diesem gesundheitsgefährdenden Lärm betroffen sind, ist es nicht möglich, eine durchgehende Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h vom Kreisel Karlsruher Straße bis zur Triebstraße zu erlassen. So zumindest begründete das mit dem Lärmaktionsplan beauftragte Büro die ablehnende Haltung des Regierungspräsidiums Karlsruhe auf eine Anfrage des CDU-Fraktionsvorsitzenden Uli Roß. Die Mitglieder der CDU-Fraktion sind sich einig, dass eine bestehende Gesundheitsgefährdung auch dann abgestellt werden muss, wenn nur wenige Mitbürgerinnen und Mitbürger gefährdet sind. (ur)


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Mitteilungsblatt der Stadt Waghäusel
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Ausgabe 41/2025
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