Auf Veranlassung des Regierungspräsidiums Stuttgart wird bekanntgegeben:
Auslegung der Genehmigung zur Einsicht
Das Regierungspräsidium Stuttgart (Ref. 46.2 – Luftverkehr, Flugplätze und Flugbetrieb) hat dem Antrag der Fliegergruppe Geislingen e.V. vom 02.04.2019 auf Erstreckung der Flugplatzgenehmigung des Segelfluggeländes Berneck gem. § 6 Abs. 4 S. 2 Luftverkehrsgesetz i.V.m. § 54 Abs. 2 Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung stattgegeben.
Beschreibung des genehmigten Vorhabens
Genehmigt wurde die Erstreckung der Flugplatzgenehmigung auf selbststartende Motorsegler und Luftsportgeräte. Am Segelfluggelände Berneck sind folgende Startarten zugelassen: Windenstart, Luftfahrzeugschleppstart und Eigenstart. Die Anzahl motorbetriebener Flugbewegungen ist dauerhaft auf das bisherige Maß beschränkt. Das Segelfluggelände dient den Flugaktivitäten der Fliegergruppe Geislingen e. V., platzfremde Piloten bedürfen vor Start oder Landung einer vorherigen Erlaubnis und Einweisung durch den Flugplatzhalter (PPR: Prior Permission Required). Fliegen ohne Betriebsleitung wurde unter der Einhaltung von Auflagen genehmigt.
Auslegung der Genehmigung:
Die Genehmigung und die dazugehörigen Anlagen liegen zwei Wochen, ab
Montag, 29.09.2025 bis einschließlich Dienstag, 14.10.2025
im Bürgerbüro der Gemeindeverwaltung Bad Ditzenbach, in derHauptstr. 40, 73342 Bad Ditzenbach, zur Einsicht aus.
Öffnungszeiten (außer an gesetzlichen Feiertagen):
Montag 9:00 bis 12:00 und 14:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag 7:00 bis 12:00 Uhr
Mittwoch 9:00 bis 12:00 und 16:00 bis 18:00 Uhr
Donnerstag 9:00 bis 12:00 Uhr
Freitag 9:00 bis 13:00 Uhr
Mit dem Ende dieser Auslegungsfrist gilt die Genehmigung gegenüber den übrigen Betroffenen, über deren Einwendungen und Stellungnahmen nicht entschieden worden ist, als zugestellt.
Die ausgelegten Unterlagen können zeitgleich auch auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Stuttgart unter folgendem Link – unter dem Reiter Luftverkehr – eingesehen und heruntergeladen werden: rps.baden-wuerttemberg.de/service/bekanntmachung/bekanntmachungen-detail/
Bad Ditzenbach, den 25.09.2025
Bürgermeisteramt