Offenlageunterlagen Genehmigung Erstreckung des Segelflugplatzgeländes Berneck

Auf Veranlassung des Regierungspräsidiums Stuttgart wird bekanntgegeben: Auslegung der Genehmigung zur Einsicht Das Regierungspräsidium Stuttgart...

Auf Veranlassung des Regierungspräsidiums Stuttgart wird bekanntgegeben:

Auslegung der Genehmigung zur Einsicht

Das Regierungspräsidium Stuttgart (Ref. 46.2 – Luftverkehr, Flugplätze und Flugbetrieb) hat dem Antrag der Fliegergruppe Geislingen e.V. vom 02.04.2019 auf Erstreckung der Flugplatzgenehmigung des Segelfluggeländes Berneck gem. § 6 Abs. 4 S. 2 Luftverkehrsgesetz i.V.m. § 54 Abs. 2 Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung stattgegeben.

Beschreibung des genehmigten Vorhabens

Genehmigt wurde die Erstreckung der Flugplatzgenehmigung auf selbststartende Motorsegler und Luftsportgeräte. Am Segelfluggelände Berneck sind folgende Startarten zugelassen: Windenstart, Luftfahrzeugschleppstart und Eigenstart. Die Anzahl motorbetriebener Flugbewegungen ist dauerhaft auf das bisherige Maß beschränkt. Das Segelfluggelände dient den Flugaktivitäten der Fliegergruppe Geislingen e. V., platzfremde Piloten bedürfen vor Start oder Landung einer vorherigen Erlaubnis und Einweisung durch den Flugplatzhalter (PPR: Prior Permission Required). Fliegen ohne Betriebsleitung wurde unter der Einhaltung von Auflagen genehmigt.

Auslegung der Genehmigung:

Die Genehmigung und die dazugehörigen Anlagen liegen zwei Wochen, ab

Montag, 29.09.2025 bis einschließlich Dienstag, 14.10.2025

im Bürgerbüro der Gemeindeverwaltung Bad Ditzenbach, in derHauptstr. 40, 73342 Bad Ditzenbach, zur Einsicht aus.

Öffnungszeiten (außer an gesetzlichen Feiertagen):

Montag 9:00 bis 12:00 und 14:00 bis 16:00 Uhr

Dienstag 7:00 bis 12:00 Uhr

Mittwoch 9:00 bis 12:00 und 16:00 bis 18:00 Uhr

Donnerstag 9:00 bis 12:00 Uhr

Freitag 9:00 bis 13:00 Uhr

Mit dem Ende dieser Auslegungsfrist gilt die Genehmigung gegenüber den übrigen Betroffenen, über deren Einwendungen und Stellungnahmen nicht entschieden worden ist, als zugestellt.

Die ausgelegten Unterlagen können zeitgleich auch auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Stuttgart unter folgendem Link – unter dem Reiter Luftverkehr – eingesehen und heruntergeladen werden: rps.baden-wuerttemberg.de/service/bekanntmachung/bekanntmachungen-detail/

Bad Ditzenbach, den 25.09.2025

Bürgermeisteramt

Erscheinung
Mitteilungsblatt Bad Ditzenbach
NUSSBAUM+
Ausgabe 39/2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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