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Offenland-Biotopkartierung in der Gemeinde Gutach im Breisgau

Im Jahr 2026/27 wird in Teilen des LKR Emmendingen, darunter auch in der Gemeinde Gutach im Breisgau, die Offenland-Biotopkartierung aktualisiert. Besonders...

Im Jahr 2026/27 wird in Teilen des LKR Emmendingen, darunter auch in der Gemeinde Gutach im Breisgau, die Offenland-Biotopkartierung aktualisiert. Besonders wertvolle Biotope sind im Offenland nach § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und § 33 Naturschutzgesetz Baden-Württemberg (NatSchG) geschützt. Die Biotopkartierung ist eine systematische Erfassung von Lebensräumen nach methodisch einheitlichen Vorgaben. Sie liefert einen Überblick über die Lage, Verbreitung und den Zustand von naturschutzfachlich wertvollen Flächen. Um die Lage und den Zustand der Biotope zu erfassen, beauftragt die LUBW (Landesanstalt für Umweltschutz Baden-Württemberg) fachlich geprüfte Gutachterbüros, deren Kartierer*innen die Flächen in der Natur erfassen. Für die Gemeinde Gutach übernimmt das Büro ö:konzept Freiburg GmbH die Bearbeitung. Um die Kartierung durchzuführen, ist eine Begehung des gesamten Grünlandes erforderlich, unabhängig von der Nutzungsart und den Eigentumsverhältnissen. Die Mitarbeiterinnen des Büros ö:konzept haben hierzu von der LUBW eine Berechtigung zum Betreten des gesamten Grünlandes erhalten und bitten im Auftrag der LUBW darum, die Kartierung soweit möglich zu unterstützen.

Die Legitimierung für das Büro ö:konzept Freiburg GmbH finden Sie auf unserer Homepage www.gutach.de.

Erscheinung
Mitteilungsblatt Gutach
Ausgabe 15/2026
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
Orte
Gutach im Breisgau
Kategorien
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