Gemeinde Pfalzgrafenweiler Landkreis Freudenstadt
Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 12.11.2024 aufgrund von § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, den Bebauungsplan „Buchen“ im kombinierten Verfahren nach § 13 a BauGB für den Teilbereich A und dem Regelverfahren für den Teilbereich B aufzustellen. Der Aufstellungsbeschluss bzw. das eingeleitete Verfahren „Buchen“ vom 29.11.2022 wurde mit Beschluss förmlich aufgehoben.
Für den Planbereich ist das Plankonzept in der Fassung vom 06.11.2024 maßgebend. Er ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt:
Für den Teilbereich A wird gemäß § 13 a Abs. 2 BauGB im beschleunigten Verfahren von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, vom Umweltbericht nach § 2 a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen. Die Öffentlichkeit kann sich während der Offenlage über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie über wesentliche Auswirkungen der Planung unterrichten. Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Gemeinde Pfalzgrafenweiler ist das Plangebiet als Fläche für Wohnbebauung, Mischgebiet und für die Landwirtschaft ausgewiesen. Diese Ausweisung deckt sich nicht mit den aktuellen Planungsabsichten. Es ist daher in einem weiteren Verfahren die Anpassung des Flächennutzungsplanes erforderlich.
Der Aufstellungsbeschluss sowie der Abgrenzungsplan, der Zeichnerische Teil, die Begründung, die Planungsrechtlichen Festsetzungen, die Örtlichen Bauvorschriften, die
Schalltechnische Untersuchung und der Artenschutzrechtliche Fachbeitrag werden hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i. v. m. § 1 Abs. 8 BauGB öffentlich bekannt gemacht.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung findet in Form einer Planauflage im Rathaus, Hauptstraße 1, 72285 Pfalzgrafenweiler in der Zeit vom
18.11.2024-18.12.2024
während den üblichen Dienststunden im Aushangkasten (Windfang im Haupteingangsbereich) statt. Die Unterlagen werden ebenfalls auf der Homepage der Gemeinde Pfalzgrafenweiler eingestellt. Dabei wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung gegeben.
Die von der Planung betroffenen Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange erhalten Gelegenheit zur Stellungnahme.
Pfalzgrafenweiler, den 14.11.2024
gez.
Dieter Bischoff
Bürgermeister