Aus den Rathäusern

ohne Überschrift

Gemeinde Pfalzgrafenweiler Landkreis Freudenstadt Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan „Buchen“ auf Gemarkung Bösingen im kombinierten...

Gemeinde Pfalzgrafenweiler Landkreis Freudenstadt

Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan „Buchen“ auf Gemarkung Bösingen im kombinierten Verfahren nach § 13 a BauGB und Regelverfahren

Öffentliche Bekanntmachung des Beschlusses zur Aufstellung des Bebauungsplans „Buchen“


Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 12.11.2024 aufgrund von § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, den Bebauungsplan „Buchen“ im kombinierten Verfahren nach § 13 a BauGB für den Teilbereich A und dem Regelverfahren für den Teilbereich B aufzustellen. Der Aufstellungsbeschluss bzw. das eingeleitete Verfahren „Buchen“ vom 29.11.2022 wurde mit Beschluss förmlich aufgehoben.

Für den Planbereich ist das Plankonzept in der Fassung vom 06.11.2024 maßgebend. Er ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt:

Ziele und Zwecke der Planung Das Plangebiet befindet sich zwischen der Beihinger Straße und dem Buchenweg des Ortsteils Bösingen. Der räumliche Geltungsbereich reicht von der Haiterbacher Straße bis hin zu dem Flst. 634, welches landwirtschaftlich genutzt wird.


Für den Teilbereich A wird gemäß § 13 a Abs. 2 BauGB im beschleunigten Verfahren von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, vom Umweltbericht nach § 2 a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen. Die Öffentlichkeit kann sich während der Offenlage über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie über wesentliche Auswirkungen der Planung unterrichten. Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Gemeinde Pfalzgrafenweiler ist das Plangebiet als Fläche für Wohnbebauung, Mischgebiet und für die Landwirtschaft ausgewiesen. Diese Ausweisung deckt sich nicht mit den aktuellen Planungsabsichten. Es ist daher in einem weiteren Verfahren die Anpassung des Flächennutzungsplanes erforderlich.


Der Aufstellungsbeschluss sowie der Abgrenzungsplan, der Zeichnerische Teil, die Begründung, die Planungsrechtlichen Festsetzungen, die Örtlichen Bauvorschriften, die
Schalltechnische Untersuchung und der Artenschutzrechtliche Fachbeitrag werden hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i. v. m. § 1 Abs. 8 BauGB öffentlich bekannt gemacht.

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung findet in Form einer Planauflage im Rathaus, Hauptstraße 1, 72285 Pfalzgrafenweiler in der Zeit vom

18.11.2024-18.12.2024


während den üblichen Dienststunden im Aushangkasten (Windfang im Haupteingangsbereich) statt. Die Unterlagen werden ebenfalls auf der Homepage der Gemeinde Pfalzgrafenweiler eingestellt. Dabei wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung gegeben.

Die von der Planung betroffenen Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange erhalten Gelegenheit zur Stellungnahme.

Pfalzgrafenweiler, den 14.11.2024


gez.
Dieter Bischoff
Bürgermeister

Anhang
Dokument (1/2)
Dokument (2/2)
Erscheinung
Mitteilungsblatt der Gemeinde Pfalzgrafenweiler
NUSSBAUM+
Ausgabe 46/2024
von Gemeinde Pfalzgrafenweiler
15.11.2024
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
Orte
Pfalzgrafenweiler
Kategorien
Aus den Rathäusern
Meine Heimat
Entdecken
Themen
Kiosk
Mein Konto