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Landratsamt Zollernalbkreis -untere Flurbereinigungsbehörde- Öffentliche Bekanntmachung Flurbereinigung Nusplingen (Galgenwiesen) Zollernalbkreis...

Landratsamt Zollernalbkreis

-untere Flurbereinigungsbehörde-

Öffentliche Bekanntmachung

Flurbereinigung Nusplingen (Galgenwiesen) Zollernalbkreis

Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes und

Ladung zum Anhörungstermin nach § 59 Abs. 2 FlurbG

vom 21.05.2025

Das Landratsamt Zollernalbkreis -untere Flurbereinigungsbehörde- gibt hiermit den Flurbereinigungsplan bekannt. Dieser fasst die Ergebnisse des Flurbereinigungsverfahrens Nusplingen (Galgenwiesen) zusammen. Er enthält die neuen gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen, weist die alten Grundstücke und Berechtigungen sowie die Abfindungen hierzu nach und regelt alle damit zusammenhängenden Rechtsverhältnisse.

Der Flurbereinigungsplan umfasst neben einem textlichen Teil auch Karten und Verzeichnisse.

Auslegung:

Der Flurbereinigungsplan liegt zur Einsichtnahme für die Beteiligten im Rathaus in Nusplingen

am Dienstag, dem 01.07.2025, von 9:00 Uhr bis 12:30 Uhr und

am Donnerstag, dem 03.07.2025, von 15:30 Uhr bis 18:00 Uhr aus.

In diesem Zeitraum sind auch Beauftragte des Landratsamtes -untere Flurbereinigungsbehörde- anwesend, um die neue Feldeinteilung zu erläutern, ggf. diese auf Wunsch in der Örtlichkeit aufzuzeigen und auch sonst gerne jede erforderliche Auskunft zu geben, soweit das berechtigte Interesse des Beteiligten vorliegt.

Diese Bekanntmachung und die Neuordnungskarte können zusätzlich auf der Internetseite des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung im o. g. Verfahren (www.LGL-bw.de/4099) und im Rathaus in Nusplingen vom 06.06.25 bis 06.07.25 während der Öffnungszeiten eingesehen werden.

Anhörungstermin:

Der Termin zur Anhörung der Beteiligten nach § 59 Abs. 2 des Flurbereinigungsgesetzes in der Fassung vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546) - FlurbG - findet statt am:

Donnerstag, dem 10.07.2025,

von 17:00 bis 18:00 Uhr im Feuerwehrhaus in Nusplingen.

Zu diesem Termin werden Sie hiermit eingeladen.

Am Anfang des Termins werden wichtige Hinweise zu dessen Bedeutung und zum zeitlichen Ablauf gegeben.

Sie können Widerspruch gegen den Inhalt des Flurbereinigungsplanes zur Vermeidung des Ausschlusses nur im Anhörungstermin vorbringen.

Falls Sie keinen Widerspruch erheben wollen, brauchen Sie am Anhörungstermin nicht teilzunehmen.

Gez. Riehle D.S.

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Ausgabe 23/2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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