ohne Überschrift

Information über die öffentliche Gemeinderatssitzung vom 08.04.2025 Fragestunde für die Einwohnerschaft Zur Gemeinderatssitzung waren keine...

Information über die öffentliche Gemeinderatssitzungvom 08.04.2025

Fragestunde für die Einwohnerschaft

Zur Gemeinderatssitzung waren keine Zuhörer anwesend.

Bekanntgabe des Haushaltserlasses

Der Haushaltsplan für das Jahr 2025 wurde vom Gemeinderat in der Sitzung vom 17.12.2024 beschlossen und dem Landratsamt Freudenstadt anschließend zur Genehmigung vorgelegt.

Das Landratsamt erteilte die notwendige Genehmigung und bestätigte die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung mit dem Haushaltserlass vom 28.02.2025. Somit kann der Haushaltsplan nun vollumfänglich vollzogen werden.

Die öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung erfolgte im Mitteilungsblatt vom 21.03.2025. In diesem Zusammenhang wurde auch über die Bereitstellung des Haushaltsplanes auf der Internetseite der Gemeinde informiert. Diese sogenannte Zugänglichmachung des Haushaltsplanes ersetzt seit diesem Jahr die bisher vorgeschriebene öffentliche Auslegung.

Im Haushaltserlass weist das Landratsamt darauf hin, dass durch das ordentliche Ergebnis von -3,8 Mio. € der gesetzlich geforderte Haushaltsausgleich nicht erreicht wird. Zwar ist davon auszugehen, dass die Vorjahre besser als geplant ausgefallen sind und dadurch auch entsprechende Rücklagen zum Ausgleich vorhanden sind. Allerdings ist nach den aktuellen Planungen im Finanzplanungszeitraum 2025 bis 2028 davon auszugehen, dass der Haushaltsausgleich auch in den Folgejahren nicht erreicht wird.

Aufgrund der vorhandenen Finanzreserven ist die Gemeinde Pfalzgrafenweiler auch aus Sicht des Landratsamtes derzeit noch leistungsfähig. Vor dem Hintergrund der voraussichtlichen negativen Ergebnisse der kommenden Jahre wird im Haushaltserlass jedoch trotzdem die Aufstellung und Fortschreibung eines Konsolidierungskonzeptes empfohlen.

Auch aus Sicht der Verwaltung ist es notwendig, sich Gedanken über mögliche Einsparpotentiale oder auch Möglichkeiten zur Ertragssteigerung zu machen. Dies wird seitens der Verwaltung bereits heute im laufenden Betrieb umgesetzt, beispielsweise werden die bestehenden Gebührensätze regelmäßig überprüft und gegebenenfalls angepasst.

Der Gemeinderat hat den Haushaltserlass zur Kenntnis genommen.

Kalkulation und Anpassung der Eintrittspreise für das Freizeitbad

Die Verwaltung hat die Eintrittspreise für das Freizeitbad neu kalkuliert. Grundlage der Kalkulation sind der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Freizeitbad für das Jahr 2025 sowie die Besucherzahlen des Jahres 2024.

Die folgende Tabelle stellt für jede Ticketkategorie den aktuellen Eintrittspreis, den kostendeckenden Eintrittspreis sowie den Verwaltungsvorschlag dar:

Eintritt derzeit

Eintritt kostendeckend

Eintritt Vorschlag

Erwachsenentarif

4,00 €

19,65 €

5,00 €

Erwachsenentarif Feierabendt./Frühschwimmen

3,00 €

14,74 €

3,50 €

Erwachsenentarif Babyschwimmen/Rheuma

2,50 €

12,28 €

3,00 €

10er-Karte

35,00 €

171,90 €

40,00 €

10er-Karte Babyschwimmen

25,00 €

122,80 €

30,00 €

20er-Karte

65,00 €

319,40 €

75,00 €

50er-Karte

135,00 €

663,00 €

145,00 €

50er-Karte Frühschwimmen

110,00 €

540,50 €

130,00 €

DLRG-Jahreskarte

40,00 €

196,01 €

45,00 €

Jugendtarif

3,00 €

14,74 €

3,50 €

Jugendtarif Feierabendt./Frühschwimmen

2,50 €

12,28 €

3,00 €

Jugendtarif Babyschwimmen Kind

2,00 €

9,83 €

2,50 €

Jugendtarif 50 % Schwerbehinderung

2,50 €

12,28 €

3,00 €

Jugendtarif 50 % Schwerbeh. Feierabendt.

2,00 €

9,83 €

2,50 €

10er-Karte

25,00 €

122,80 €

30,00 €

10er-Karte 50 % Schwerbehinderung

20,00 €

98,30 €

25,00 €

10er-Karte Babyschwimmen Kinder

20,00 €

98,30 €

25,00 €

20er-Karte

45,00 €

221,00 €

50,00 €

20er-Karte 50 % Schwerbehinderung

35,00 €

172,00 €

40,00 €

50er-Karte

75,00 €

368,50 €

80,00 €

50er-Karte 50 % Schwerbehinderung

55,00 €

270,00 €

65,00 €

Zuletzt wurden die Eintrittspreise zum 01.06.2022 angepasst. Es wird vorgeschlagen, die neuen Eintrittspreise zum Start der Freibadsaison am 10.05.2025 einzuführen.

Der Gemeinderat hat der Anpassung der Eintrittspreise für das Freizeitbad einstimmig zugestimmt.

Anbau Kindergarten Sonnenschein – Vergabe Küche

Die derzeit vorhandene Küche des Kindergartens muss vollständig umgebaut werden, um den Anforderungen des Betriebs eines Ganztagskindergartens mit Mittagessensangebot zu entsprechen. Es wird eine Ausgabeküche eingebaut, die entgegen der bisherigen Küche vollkommen räumlich abgetrennt werden muss vom Kindergartenbetrieb.

Die Anforderungen an die Küchenausstattung wurden mit dem Veterinäramt abgestimmt und die der Ausschreibung zugrundeliegende Küchenplanung wurde von diesem ebenso vorab freigegeben und entspricht daher den Anforderungen umfassend.

Im Rahmen einer freihändigen Vergabe wurden bei insgesamt fünf Firmen Angebote abgefragt. Zwei Firmen gaben ein Angebot ab, welche beide gewertet werden konnten.

Das günstigere Angebot gab Fa. Kurz Elektrotechnik aus Freudenstadt in Höhe von 72.753,22 € ab.

Das Angebot liegt unterhalb der Kostenschätzung von 79.974,15 €.

Der Gemeinderat hat die Vergabe an Fa. Kurz einstimmig beschlossen.

Satzung über das Offenhalten von Verkaufsstellen

Durch das Gesetz über die Ladenöffnung in Baden-Württemberg (LadÖG) kann die Gemeinde beschließen, dass Verkaufsstellen aus Anlass von örtlichen Festen, Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen jährlich an höchstens drei Sonn- und Feiertagen, für max. 5 Stunden, öffnen dürfen.

Seit dem Jahr 2011 veranstaltet der HGV zwei Feste, die mit einem verkaufsoffenen Sonntag verbunden sind, das Frühlingsfest und das Weiler Waldfest.

Anlässlich des Frühlingsfestes am 04.05.2025 findet letztmalig ein Krämermarkt statt.

Der Gemeinderat hat dem Offenhalten von Verkaufsstellen anlässlich des Frühlingsfestes am 04.05.2025 und dem Weiler-Wald-Fest am 21.09.2025 einstimmig zugestimmt.

Feststellung der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2020 und derBewertungsrichtlinie

Der Gemeinderat der Gemeinde Pfalzgrafenweiler hat am 26.01.2016 beschlossen, sein Haushalts- und Rechnungswesen zum Zeitpunkt 01.01.2020 auf die kommunale Doppik umzustellen.

Mit der Einführung des NKHR zum 01.01.2020 ist laut der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg auch eine Eröffnungsbilanz zu diesem Stichtag zu erstellen (Anlage). Diese Bilanz umfasst die vier Bereiche Anlagevermögen, Finanzvermögen, Eigenkapital und Fremdkapital und bildet somit das Vermögen, als auch die Verbindlichkeiten der Gemeinde Pfalzgrafenweiler zu diesem Stichtag ab. Die Eröffnungsbilanz stellt die Basis dar, welche durch die Resultate des Ergebnis- und Finanzhaushalts in eine Jahresschlussbilanz fortgeschrieben wird.

Von der Eröffnungsbilanz nicht umfasst sind die Eigenbetriebe Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung und Freizeitbad. Diese haben bereits in der Vergangenheit Bilanzen geführt, was auch mit dem Übergang zur kommunalen Doppik so fortgeführt wird.

Die Bilanzsumme der Eröffnungsbilanz der Gemeinde Pfalzgrafenweiler beträgt insgesamt 84.017.921,60 €.

Diese Bilanzsumme teilt sich auf der Aktivseite wie folgt auf:

Auf der Passivseite stellt sich die Bilanzsumme folgendermaßen dar:

Kennzahlen:

Hinweis: Die Berechnung der unten aufgeführten Kennzahlen sowie weitere Kennzahlen zur Interpretation der Eröffnungsbilanz sind der Eröffnungsbilanz beigefügt.

Eigenkapitalquote

Die Eigenkapitalquote besagt, welchen Anteil das Eigenkapital am Gesamtkapital der Gemeinde ausmacht. Das Ziel sollte sein, eine hohe Eigenkapitalquote zu erwirtschaften. Eine hohe Eigenkapitalquote spricht dafür, dass die Kommune von Fremdkapitalgebern unabhängiger ist.

Die Eigenkapitalquote von 88,18 % ist hoch.

Fremdkapitalquote

Die Fremdkapitalquote bildet das Gegenstück zur Eigenkapitalquote.

Mit 11,82 % fällt diese bei der Gemeinde Pfalzgrafenweiler gering aus.

Anlagendeckung

Die Anlagendeckung sagt aus, inwieweit das langfristige Kapital durch langfristiges Vermögen gedeckt ist. Hintergrund dieser Kennzahl ist, dass langfristiges Vermögen auch langfristig finanziert sein soll. Dies besagt die „goldene Bilanzregel“.

Je weiter der Deckungsgrad über 100 % liegt, umso mehr ist neben dem Anlagevermögen auch das Umlaufvermögen durch langfristiges Kapital finanziert. Damit ist eine höhere finanzielle Stabilität gegeben. Bei einem kurzfristig finanzierten Anlagevermögen (Anlagendeckungsgrund unter 100 %) könnte die Gemeinde bei Fälligkeit kurzfristiger Verbindlichkeiten in Zahlungsschwierigkeiten geraten, da das Umlaufvermögen nicht ausreicht und das Anlagevermögen nicht so schnell liquidierbar ist.

Davon ist bei der Gemeinde Pfalzgrafenweiler mit einer Anlagendeckung von 120,09 % nicht auszugehen.

Projektdokumentation inkl. Bewertungsrichtlinie

Das Projekt „Einführung des Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen“ in der Gemeinde Pfalzgrafenweiler wurde in der gleichnamigen Projektdokumentation dokumentiert. Die Projektdokumentation gibt auch Auskunft über die Bewertung der einzelnen Bilanzpositionen und stellt Besonderheiten bei der Bewertung dar.

Bei der Bewertung wurde der Bilanzierungsleitfaden Baden-Württemberg zu Grunde gelegt. Da die Projektdokumentation inkl. Bewertungsrichtlinie sehr ausführlich ist, werden die wesentlichen Aspekte in den Erläuterungen zur Eröffnungsbilanz, die der Eröffnungsbilanz beigefügt sind, zusammengefasst. Diese Kurzfassung soll die einzelnen Positionen der Eröffnungsbilanz kurz erläutern und beispielhaft darlegen, wie bei der Bewertung vorgegangen wurde und auf welche Vereinfachungen, Erfahrungswerte etc. zurückgegriffen wurde. Sie ersetzt aber ausdrücklich nicht die vollständigen Erläuterungen in der Projektdokumentation mit der Bewertungsrichtlinie.

Mit der Feststellung der Eröffnungsbilanz wurde gleichzeitig auch die Projektdokumentation und Bewertungsrichtlinie für die Einführung des Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens bei der Gemeinde Pfalzgrafenweiler beschlossen.

Der Gemeinderat hat der Feststellung der Eröffnungsbilanz einstimmig zugestimmt.

Erhöhung der Bezugspreise für das Mitteilungsblatt

Seit dem 01.07.2023 beträgt der Bezugspreis für das Mitteilungsblatt der Gemeinde Pfalzgrafenweiler 20,15 Euro halbjährlich.

Aktuell hat der Verlag eine Erhöhung auf 24,30 Euro pro Halbjahr ab dem 01.07.2025 und auf 27,40 Euro pro Halbjahr ab dem 01.07.2026 angekündigt.

Die Erhöhung wird u. a. mit den nach wie vor steigenden Materialkosten, wie Papier, Druckplatten und sonstigen Materialkosten, sowie weiter steigenden Energiepreisen erläutert. Auch die von der Bundesregierung beschlossene Erhöhung des Mindestlohns wird berücksichtigt. Zudem brechen immer mehr Anzeigenkunden weg (z. B. durch Schließung von Einzelhandelsgeschäften und Gastronomiebetrieben, Wegfall von örtlichen inhabergeführten Fachgeschäften, etc.). Gerade die Werbeanzeigen machen einen Großteil der Finanzierung der Mitteilungsblätter aus, so dass für die Kommunen nach wie vor keine Kosten für die Herstellung entstehen.

Bei aktuell ca. 3.000 Haushalten in der Gesamtgemeinde gibt es ca. 1.200 Abonnenten, die das Mitteilungsblatt beziehen. Dies ist eine der besten Bezugsquoten beim Verlag.

Der Gemeinderat hat die Erhöhung der Bezugspreise zur Kenntnis genommen.

Hinweis:Das Protokoll zu dieser Sitzung kann nach der Fertigstellung zu den üblichen Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung bei Frau Zepezauer (Zimmer Nr. 11) eingesehen werden.

Erscheinung
Mitteilungsblatt der Gemeinde Pfalzgrafenweiler
NUSSBAUM+
Ausgabe 23/2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
Orte
Pfalzgrafenweiler
Meine Heimat
Entdecken
Themen
Kiosk
Mein Konto