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Information über die öffentliche Gemeinderatssitzung vom 03.06.2025 Fragestunde für die Einwohnerschaft Eine Bürgerin stellt die Frage,...
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Von links nach rechts: Hartmut Kalmbach, Mike Zinser, Thabea Kalmbach, Frank Jahraus, Bürgermeister Dieter Bischoff

Information über die öffentliche Gemeinderatssitzungvom 03.06.2025

Fragestunde für die Einwohnerschaft

Eine Bürgerin stellt die Frage, ob die beiden Windräder zwischen Grömbach und Kälberbronn tatsächlich nicht an die Stromleitungen angeschlossen werden können.

Herr Kaupp erklärt, dass die beiden Windräder zwischenzeitlich ans Stromnetz angeschlossen sind.

Straßen-, Feldweg- und Schachtsanierungen

Jahresausschreibung 2025

hier: Vergabe

Die Jahresausschreibung 2025 wird in folgende Projektpositionen unterteilt:

Los 1 = Deckensanierung Dieselstraße (GE Schornzhardt in Pfalzgrafenweiler)

Los 2 = Teilsanierung Feldweg Heuwasenhof (Pfalzgrafenweiler)

Los 3 = Straßensanierung Im Hanfland 1. BA (Herzogsweiler)

Los 4 = Sanierung Schachtabdeckungen (Bösingen und Durrweiler)

Im Haushaltsplan 2025 wurden vom Gemeinderat insgesamt 610.700,00 Euro für die 4 Einzelmaßnahmen zur Verfügung gestellt.

Für die notwendigen Arbeiten wurde das beschränkte Ausschreibungsverfahren nach der geltenden VOB 2019 gewählt. 5 Firmen wurden schriftlich aufgefordert, sich an der beschränkten Ausschreibung zu beteiligen. Bei der am 09.05.2025 durchgeführten Submission lagen der Gemeindeverwaltung 3 zu wertende Angebote vor.

Nach Auswertung der eingegangenen Angebote durch die Bauverwaltung der Gemeinde Pfalzgrafenweiler ist die Firma Rath GmbH & Co. KG aus Haiterbach mit einem Angebotspreis von 96.660,68 € (Brutto) für Los 1, einem Angebotspreis von 9.929,09 € (Brutto) für Los 2, einem Angebotspreis von 80.029,40 € (Brutto) für Los 3 und einem Angebotspreis von 54.293,92 € für Los 4, der wirtschaftlichste Bieter.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Vergabe an die Fa. Rath als günstigste Bieterin.

Vergabe der Bauplätze 2. Bauabschnitt „Obere Gärten II“ Edelweilergem. den Vergaberichtlinien der Gemeinde Pfalzgrafenweiler – 3. Vergaberunde

Der Gemeinderat hat am 19.07.2022 einheitliche Vergabekriterien für die Vergabe von Bauplätzen der Gemeinde Pfalzgrafenweiler beschlossen.

Gemäß den Vergaberichtlinien legt der Ortschaftsrat und der Gemeinderat vor jeder Ausschreibung die Anzahl der zu vergebenden Bauplätze fest.

Nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens und Zuteilung der Bauplätze beschließen der Ortschaftsrat und der Gemeinderat in einer öffentlichen Sitzung über den Verkauf der Bauplätze.

Anschließend vereinbart die Gemeinde mit den Bewerbern, denen ein Bauplatz zugewiesen wurde, Notartermine zur Unterzeichnung der Grundstückskaufverträge.

In der Sitzung des Ortschaftsrates vom 22.05.2025 hat der Ortschaftsrat beschlossen, dass in einer 3. Vergaberunde 5 Bauplätze vermarktet werden sollen. Es handelt sich dabei um die Bauplätze:

Flst. 458, 460, 462, 468 und 471.

Die Verwaltung schlug vor, den Bewerbungszeitraum von 30.06. - 25.07.2025 durchzuführen. Eine Veröffentlichung auf der Homepage und im Mitteilungsblatt erfolgt am 27.06.2025. Das Bewerbungsformular steht auf der Homepage zum Download bereit oder kann auf Anfrage angefordert bzw. im Rathaus abgeholt werden.

Die Bauplätze werden mit 2 % Verzinsung zu 166,46 €/qm verkauft. Für eine 4. Vergaberunde würden dann noch vier Bauplätze zur Verfügung stehen.

Der Gemeinderat stimmte einstimmig der Ausschreibung der Bauplätze nach den Richtlinien und zum Preis von 166,46 €/qm zu.

Vorkaufsrecht „Rechts am Heuwasen“ – beabsichtigte Bebauung innerhalb der Abrundungssatzung „Rechts am Heuwasen“

Die Eigentümer sowie das beauftragte Planungsbüro der Flst. 1879, 1880/1 und 1880/2 sind auf die Verwaltung zugekommen mit einer Bebauungsabsicht im Bereich der Abrundungssatzung „Rechts am Heuwasen“.

Die entsprechenden Flst. 1879, 1880/1 und 1880/2 liegen innerhalb dieser Satzung und innerhalb des geplanten Neubaugebietes „Rechts am Heuwasen“ und der in dieser Verbindung beschlossenen Vorkaufsrechtssatzung.

Für die genannten Grundstücke wurde bereits im Jahr 2016 eine Bauvoranfrage gestellt, der die Gemeinde zugestimmt hat, solange die Fläche für die Erschließungsstraße ins Eigentum der Gemeinde übergeht.

Für die ebenfalls in der Abrundungssatzung liegenden Flst. 1878 und 1877/1 liegt eine positive Bauvoranfrage von 2021 vor.

Das bisherige Siedlungskonzept sieht an dieser Stelle eine Zufahrt zum hinterliegenden Bereich „Rechts am Heuwasen“ vor. Aktuell handelt es sich nur um eine Konzeption und keine endgültig geprüfte Umsetzungsvariante.

Ein erster möglicher Vorschlag zur Bebauung wurde erstellt. Eine konkrete Planung liegt noch nicht vor.

Die Eigentümer wollen die Erschließung sowie die Bodenneuordnung in eigener Verantwortung übernehmen. Die benötigte Fläche für die Gemeinde soll mit weiteren Anteilen vertauscht werden, sodass die Gemeinde in das Eigentum des Erschließungsweges sowie Restflächen im Bereich „Rechts am Heuwasen“ kommt.

Für die komplette Erschließungsstraße ins Gebiet „Rechts am Heuwasen“ werden weitere Grundstücksflächen der Grundstücke Flst. 1878/1 und 1878 benötigt. Ggf. kann hier auch auf eine Erschließungsstraße verzichtet und dieser Bereich als Anliegerbereich anerkannt werden, wie in der Abrundungssatzung dargestellt.

Im Rahmen der Nachverdichtung und dringend benötigten Wohnraums würde die Verwaltung vorschlagen, auf das Vorkaufsrecht zu verzichten. Die herzustellende Anliegerstraße geht nach entsprechender Vorgabe und Herstellung an die Gemeinde über. Die vorhandenen Restflächen der Gemeinde werden als Tauschfläche mit eingeworfen. Die Restflächen (4 und 5) der Flst. 1879 und 1880/2 gehen ebenfalls an die Gemeinde über.

Bestellung der Abteilungsfeuerwehrkommandanten und deren Stellvertreter

Die Feuerwehrsatzung vom 28.02.2012, zuletzt geändert am 26.09.2023, regelt in § 10 Abs. 5, dass die Feuerwehrkommandanten und deren Stellvertreter nach den Wahlen in den Abteilungshauptversammlungen bzw. der Gesamthauptversammlung und nach Zustimmung durch den Gemeinderat vom Bürgermeister bestellt werden. Die Bestellung erfolgt jeweils für einen Zeitraum von fünf Jahren.

Im Frühjahr 2025 wurden in allen Abteilungen sowie für die Gesamtwehr turnusgemäß die Wahlen durchgeführt. In den einzelnen Versammlungen wurden folgende Personen zum Abteilungskommandanten bzw. zum stellvertretenden Abteilungskommandanten gewählt:

1. Abteilungshauptversammlung in Pfalzgrafenweiler am 14.03.2025

- Wahl von Thomas Rauser zum Abteilungskommandanten

- Wahl von Manuel Kaupp zum stellv. Abteilungskommandanten

2. Abteilungshauptversammlung in Bösingen am 31.01.2025

- Wiederwahl von Mike Burkhardt zum Abteilungskommandanten

- Wiederwahl von Simon Schaber zum stellv. Abteilungskommandanten

In der Sitzung des Ortschaftsrates Bösingen vom 15.04.2025 wurde über die Wahl beraten und es wurden keine Einwendungen erhoben.

3. Abteilungshauptversammlung in Edelweiler am 28.02.2025

- Wiederwahl von Rainer Kalmbach zum Abteilungskommandanten

- Wiederwahl von Harald Seeck zum stellv. Abteilungskommandanten

In der Sitzung des Ortschaftsrates Edelweiler vom 20.03.2025 wurde über die Wahl beraten und es wurden keine Einwendungen erhoben.

4. Abteilungshauptversammlung in Herzogsweiler am 07.02.2025

- Wiederwahl von Joel Hauser zum Abteilungskommandanten

- Wiederwahl von Tobias Gärtner zum stellv. Abteilungskommandanten

In der Sitzung des Ortschaftsrates Herzogsweiler vom 07.04.2025 wurde über die Wahl beraten und es wurden keine Einwendungen erhoben.

5. Abteilungshauptversammlung in Kälberbronn am 07.03.2025

- Wahl von Robin Kappler zum Abteilungskommandanten

- Wahl von Sven Kuhla zum stellv. Abteilungskommandanten

In der Sitzung des Ortschaftsrates Kälberbronn vom 20.03.2025 wurde über die Wahl beraten und es wurden keine Einwendungen erhoben.

Der Gemeinderat stimmte den Wahlen der Abteilungskommandanten und der stellvertretenden Abteilungskommandanten zu.

Im Anschluss überreichte Bürgermeister Bischoff den jeweiligen Abteilungskommandanten sowie den Stellvertreterkommandanten die Ernennungsurkunde sowie die Schulterstücke.

Bestellung des Feuerwehrkommandanten und des stellvertretenden Feuerwehrkommandanten der Gesamtfeuerwehr Pfalzgrafenweiler

Die Feuerwehrsatzung vom 28.02.2012, zuletzt geändert am 26.09.2023, regelt in § 10 Abs. 5, dass die Feuerwehrkommandanten und deren Stellvertreter nach den Wahlen in den Abteilungshauptversammlungen bzw. der Gesamthauptversammlung und nach Zustimmung durch den Gemeinderat vom Bürgermeister bestellt werden.

Der Feuerwehrkommandant und der stellvertretende Kommandant sind auf fünf Jahre zu bestellen.

Bei der Gesamthauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Pfalzgrafenweiler am 11.04.2025 wurden Herr Mike Burkhardt zum Kommandanten und Herr Steffen Kaiser zum stellvertretenden Kommandanten gewählt.

Der Gemeinderat stimmte der Wahl von Herrn Burkhardt und Herrn Kaiser zu.

Im Anschluss überreicht Bürgermeister Bischoff Herrn Mike Burkhardt und Herrn Stefan Kaiser ihre Ernennungsurkunden, sowie die neuen Schulterstücke.

Verabschiedung von Feuerwehrkommandant Hartmut Kalmbach

In der Sitzung des Gemeinderats wurde Hartmut Kalmbach als Feuerwehrkommandant und Abteilungskommandant für die Abteilung Pfalzgrafenweiler verabschiedet.

Neben den Feuerwehrfrauen und Feuerwehrmännern der Feuerwehr Pfalzgrafenweiler und allen Abteilungen, waren zu diesem Anlass u. a. auch Kreisbrandmeister Frank Jahraus, der Vorsitzende des Kreisfeuerwehrverbandes Freudenstadt Mike Zinser und die Feuerwehrkommandanten der Feuerwehren aus den umliegenden Gemeinden in der Festhalle anwesend.

Bürgermeister Dieter Bischoff gab einen Rückblick auf die 15-jährige Tätigkeit von Hartmut Kalmbach in seinem Amt als Feuerwehrkommandant und Abteilungskommandant.

In Herrn Kalmbachs Amtszeit wurden zahlreiche wegweisende Beschaffungen für die Feuerwehr durchgeführt. Beispielhaft ist hier die Beschaffung von insgesamt sechs Feuerwehrfahrzeugen genannt. Auch der Neubau des Feuerwehrhauses in Pfalzgrafenweiler wurde von ihm maßgeblich mitverantwortet und begleitet.

Darüber hinaus stand Herr Kalmbach auch umliegenden Feuerwehren mit seiner Expertise beratend zur Seite. So unterstützte er beispielsweise die Freiwilligen Feuerwehren Grömbach und Wörnersberg bei der Beschaffung von insgesamt drei Fahrzeugen.

Während seiner gesamten Amtszeit konnte Herr Kalmbach sein Fachwissen im Feuerwehrwesen mit viel Weitsicht einbringen und die Feuerwehr Pfalzgrafenweiler so zukunftsfähig aufstellen. Während seiner gesamten Dienstzeit hat Herr Kalmbach seine Tätigkeit als Abteilungs- und Gesamtkommandant in vorbildlicher Art und Weise ausgeübt.

Für Hartmut Kalmbach und seine Frau Thabea gab es neben einem Blumengruß zum Abschied noch einen kulinarischen Gutschein, sowie einen Gutschein für einen Rundflug über Pfalzgrafenweiler.

Nach der Verabschiedung, die mit stehenden Ovationen aller Anwesenden erfolgte, gab es für Hartmut Kalmbach noch eine besondere Ehrung.

Bürgermeister Bischoff ernannte ihn nach einem Beschluss des Gemeinderats zum Ehrenkommandanten der Feuerwehr Pfalzgrafenweiler.

Im Anschluss wurde Hartmut Kalmbach noch vom Vorsitzenden des Kreisfeuerwehrverbandes Freudenstadt, Mike Zinser, mit der Ehrennadel in Silber des Feuerwehrverbandes Baden-Württemberg geehrt.

Für die Feuerwehrkameradinnen und Feuerwehrkameraden sprach Steffen Kaiser noch ein Grußwort und übergab Hartmut Kalmbach und seiner Ehefrau ein Geschenk in Form eines Reisegutscheins.

Hartmut Kalmbach bedankte sich bei allen Anwesenden für ihr Kommen und für alle gesprochenen Worte und Ehrungen. Die Arbeit habe ihm immer sehr viel Spaß gemacht und er habe aus allen Bereichen immer positive Rückmeldungen erhalten.

Hinweis:

Das Protokoll zu dieser Sitzung kann nach der Fertigstellung zu den üblichen Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung bei Frau Zepezauer (Zimmer Nr. 11) eingesehen werden.

Anhang
Dokument
Erscheinung
Mitteilungsblatt der Gemeinde Pfalzgrafenweiler
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Ausgabe 38/2025
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