Bebauungsplan „Industriegebiet II – 3. Änderung“
Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Absatz 2 BauGB
Am 01.07.2025 hat der Gemeinderat der Gemeinde Zimmern ob Rottweil in seiner öffentlichen Sitzung den Entwurf des Bebauungsplans sowie den Entwurf der örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 17.06.2025 gebilligt und die öffentliche Auslegung gem. § 3 Absatz 2 BauGB und die Durchführung der Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 beschlossen.
Räumlicher Geltungsbereich
Das Plangebiet befindet sich am südwestlichen Rand des Gewerbegebiets „Steinhäuslebühl“ der Gemeinde Zimmern ob Rottweil und grenzt dort im Westen an die Fläche der Bundesautobahn A 81. Im Norden schließen die bestehenden Gewerbeflächen des kunststoffverarbeitenden Betriebs an die geplante Erweiterungsfläche an. Im Osten und Süden geht die Fläche in landwirtschaftliche Grün- und Ackerlandflächen über. Der geplante Geltungsbereich des Bebauungsplanverfahrens mit einer Gesamtfläche von 0,73 ha beinhaltet die Flurstücke (ganz und in Teilen): 1710, 1742, 1743/3, 1756, 1773, 1774, 1775, 1776, 1785. Der exakte räumliche Geltungsbereich ist der untenstehenden Plandarstellung zu entnehmen.
In Zusammenhang mit dem Bebauungsplan werden folgende planexterne naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen festgesetzt:
Ziele und Zwecke des Bebauungsplanverfahrens
Mit dem vorliegenden Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung und Standortsicherung eines kunststoffverarbeitenden Betriebes geschaffen werden.
Umweltbezogene Informationen
Neben dem Planentwurf sind folgende wesentliche umweltbezogenen Informationen und Stellungnahmen (teilweise in Form von Fachgutachten) verfügbar:
Öffentlichkeitsbeteiligung
Der Öffentlichkeit sowie den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Der Entwurf des Bebauungsplans, bestehend aus Abwägungsprotokoll, zeichnerischem Teil, Textteil, Örtlichen Bauvorschriften und Begründung inklusive Anlagen (Artenschutzrechtliche Stellungnahme inkl. Maßnahmenkonzept, Umweltbericht inkl. Eingriffs- Ausgleichsbilanzierung und Bestandsplan der Biotop- und Nutzungsstrukturen) wird in der Zeit
vom 14.07.2025 bis einschließlich 22.08.2025
im Internet unter zimmern-or.de/aktuelles/news/detail/bebauungsplan-industriegebiet-ii-3-aenderung/ veröffentlicht und über das zentrale Internetportal des Landes unter folgendem Link www.uvp-verbund.de/kartendienste zugänglich gemacht.
In diesem Zeitraum kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich zu den Planungen äußern.
Es wird auf Folgendes hingewiesen:
Zimmern o. R., 07.07.2025
Carmen Merz
Bürgermeisterin