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Bebauungsplan „Industriegebiet II – 3. Änderung“ Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Absatz 2 BauGB Am 01.07.2025 hat der Gemeinderat...

Bebauungsplan „Industriegebiet II – 3. Änderung“

Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Absatz 2 BauGB

Am 01.07.2025 hat der Gemeinderat der Gemeinde Zimmern ob Rottweil in seiner öffentlichen Sitzung den Entwurf des Bebauungsplans sowie den Entwurf der örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 17.06.2025 gebilligt und die öffentliche Auslegung gem. § 3 Absatz 2 BauGB und die Durchführung der Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 beschlossen.

Räumlicher Geltungsbereich

Das Plangebiet befindet sich am südwestlichen Rand des Gewerbegebiets „Steinhäuslebühl“ der Gemeinde Zimmern ob Rottweil und grenzt dort im Westen an die Fläche der Bundesautobahn A 81. Im Norden schließen die bestehenden Gewerbeflächen des kunststoffverarbeitenden Betriebs an die geplante Erweiterungsfläche an. Im Osten und Süden geht die Fläche in landwirtschaftliche Grün- und Ackerlandflächen über. Der geplante Geltungsbereich des Bebauungsplanverfahrens mit einer Gesamtfläche von 0,73 ha beinhaltet die Flurstücke (ganz und in Teilen): 1710, 1742, 1743/3, 1756, 1773, 1774, 1775, 1776, 1785. Der exakte räumliche Geltungsbereich ist der untenstehenden Plandarstellung zu entnehmen.

In Zusammenhang mit dem Bebauungsplan werden folgende planexterne naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen festgesetzt:

  • Anlage einer Buntbrache (Flächengröße 500 m²) für die Feldlerche mit Aussaat der Dicken Trespe auf Flurstück 1737, Gemarkung Zimmern ob Rottweil. (siehe Anlage 1)
  • Gemäß Umweltbericht verbleibt ein rechnerisches Defizit in Höhe von 16.817 Ökopunkten. Der Ausgleich erfolgt über Abbuchung der anerkannten Ökokontomaßnahme „Umwandlung Acker zu Magerwiese im Gewann Schafsetze“, AZ: 325.02.009, LRA Rottweil, Naturraum Neckar- und Tauber-Gäuplatten.

Ziele und Zwecke des Bebauungsplanverfahrens

Mit dem vorliegenden Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung und Standortsicherung eines kunststoffverarbeitenden Betriebes geschaffen werden.

Umweltbezogene Informationen

Neben dem Planentwurf sind folgende wesentliche umweltbezogenen Informationen und Stellungnahmen (teilweise in Form von Fachgutachten) verfügbar:

  • Umweltbericht mit Aussagen zur Berücksichtigung umweltbezogener Auswirkungen der Planung und möglichen Betroffenheit von Menschen (insb. Wohn- und Erholungsfunktionen), Pflanzen und Tieren (insb. Lebensraum), der biologischen Vielfalt und des Artenschutzes, Boden (insb. Flächenversiegelung), Wasser (insb. der Rückhalt und die Versickerung des anfallenden Niederschlagswassers), Klima (insb. Kaltluft- und Frischluftproduktion), des Landschafts- und Ortsbildes (Beeinträchtigung als Folge der Bebauung) sowie von Kultur- und Sachgütern und deren jeweiliger Wechselwirkungen vom 17.06.2025. Zudem die Beschreibung von Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen auf die vorgenannten Schutzgüter.
  • Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag mit Aussagen zu den vom Vorhaben betroffenen Biotop- und Habitatstrukturen und der vorhabensbedingten Betroffenheit von planungsrelevanten Arten sowie der auf dieser Basis zu ergreifenden Maßnahmen vom 17.06.2025.
  • Die weiteren bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen von Privaten und Behörden zu den Themen
  • Stellungnahme des Landesamts für Denkmalpflege vom 21.10.2024 mit Hinweisen zur archäologischen Denkmalpflege.
  • Stellungnahme des Regierungspräsidiums Freiburg – Abteilung 9 vom 15.11.2024 mit Hinweisen zu Geologie, Geochemie, Bodenkunde, Ingenieurgeologie, Hydrogeologie, Geothermie, Rohstoffgeologie (Mineralische Rohstoffe) und Bergbau.
  • Stellungnahme der unteren Naturschutzbehörde vom 21.11.2024 zum Umfang der artenschutzrechtlichen Untersuchungen, betroffene Artengruppen Vögel, Zauneidechse, Feldlerche, Goldammer, Dicke Trespe, FFH-Mähwiese sowie Hinweise zur Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung.
  • Stellungnahme des Umweltschutzamtes vom 21.11.2024 mit Hinweisen zur Entwässerung, Dränungen und Grundwasserschutz

Öffentlichkeitsbeteiligung

Der Öffentlichkeit sowie den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Der Entwurf des Bebauungsplans, bestehend aus Abwägungsprotokoll, zeichnerischem Teil, Textteil, Örtlichen Bauvorschriften und Begründung inklusive Anlagen (Artenschutzrechtliche Stellungnahme inkl. Maßnahmenkonzept, Umweltbericht inkl. Eingriffs- Ausgleichsbilanzierung und Bestandsplan der Biotop- und Nutzungsstrukturen) wird in der Zeit

vom 14.07.2025 bis einschließlich 22.08.2025

im Internet unter zimmern-or.de/aktuelles/news/detail/bebauungsplan-industriegebiet-ii-3-aenderung/ veröffentlicht und über das zentrale Internetportal des Landes unter folgendem Link www.uvp-verbund.de/kartendienste zugänglich gemacht.

In diesem Zeitraum kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich zu den Planungen äußern.

Es wird auf Folgendes hingewiesen:

  • Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden.
  • Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
  • Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden an bauamt@zimmern-or.de; sie können bei Bedarf aber auch schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Gemeinde Zimmern o. R., Bauamt, Rathausstraße 2, 78658 Zimmern während der üblichen Dienststunden oder nach Terminvereinbarung abgegeben werden.
  • Stellungnahmen sollten die volle Anschrift des Verfassers enthalten.
  • Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Planunterlagen bei der Gemeinde Zimmern, Rathausstraße 2, 78658 Zimmern im Flur gegenüber Zimmer 8 während der üblichen Dienststunden öffentlich ausgelegt.

Zimmern o. R., 07.07.2025

Carmen Merz

Bürgermeisterin

Anhang
a
Erscheinung
Amtsblatt der Gemeinde Zimmern ob Rottweil
NUSSBAUM+
Ausgabe 28/2025
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