Auch in diesem Jahr kommen zahlreiche Fundsachen unter den virtuellen Hammer:
Mehr als 100 Gegenstände, die innerhalb der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist von sechs Monaten nicht von ihren Eigentümern abgeholt wurden und für die auch keine Finderrechte geltend gemacht wurden, werden online versteigert.
Interessierte Bürger haben ab dem 3. April 2025 die Möglichkeit, alle zur Versteigerung stehenden Gegenstände vier Wochen lang in Ruhe online zu begutachten. Dies erfolgt über das Portal www.sonderauktionen.net sowie die städtische Website www.villingen-schwenningen.de. Die eigentliche Auktion beginnt am 1. Mai 2025 um 18.00 Uhr und läuft über einen Zeitraum von zehn Tagen.