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Online-Vortrag zu Ü20-Photovoltaik-Anlagen bei Eigenheim und Gewerbe

Online-Vortrag zu Ü20-Photovoltaik-Anlagen bei Eigenheim und Gewerbe Was passiert mit Photovoltaik-Anlagen, nachdem ihre 20-jährige Förderung...

Online-Vortrag zu Ü20-Photovoltaik-Anlagen bei Eigenheim und Gewerbe


Was passiert mit Photovoltaik-Anlagen, nachdem ihre 20-jährige Förderung im Rahmen Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) mit der Einspeisevergütung abgelaufen ist? Die Stabsstelle Klimaschutz im Landratsamt Esslingen bietet bei einem praxisorientierten Online-Vortrag am 5. Juni 2024 von 18.30 bis 20.30 Uhr einen Überblick über Möglichkeit des Weiterbetriebs sogenannter „Ü20-Photovoltaik Anlagen“ in Eigenheim und Gewerbe. Außerdem stellt die Klimaschutzagentur ausführliche Informationen auf ihrer Webseite unter www.ksa-es.de zur Verfügung.

Das Ende der Förderung ist kein Grund, die Anlage vom Dach zu bauen. Die Lebensdauer von PV-Modulen beträgt 30 bis 40 Jahre. Die meisten Anlagen können daher noch viele Jahre als sogenannte "Ü20-PV-Anlagen" weiter betrieben werden. Wichtig ist es jedoch, rechtzeitig die Optionen zu kennen und die technischen und rechtlichen Rahmenbedingungen zu beachten.

Der Online-Vortrag mit dem Solar-Experten Dr. Magnus Schulz-Mönninghoff von der Klimaschutzagentur des Landkreises Esslingen bietet einen Überblick über das Thema Ü20-Photovoltaik-Anlagen für Eigenheimbesitzerinnen und -besitzer sowie für Gewerbetreibende. In einer Frage-Antwort-Runde können individuelle Fragen beantwortet werden.

Interessierte melden sich mit dem digitalen Anmeldeformular unter
ksa-es.de/ue20-photovoltaik zum Online-Vortrag an. Für weitere Fragen zur Veranstaltung stehen die Mitarbeiterinnen der Stabsstelle Klimaschutz im Landratsamt Esslingen per E-Mail klimaschutz@LRA-ES.de oder Telefon 0711 3902-43962 zur Verfügung.

Erscheinung
Mitteilungsblatt Reudern – Stadt Nürtingen
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Ausgabe 22/2024
von Landratsamt Esslingen
29.05.2024
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.

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