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Halloween – Spaß oder Sachbeschädigung? Es ist heutzutage nicht mehr unüblich, dass an Halloween (31.10.) Kinder und Jugendliche durch die Straßen...

Halloween – Spaß oder Sachbeschädigung?

Es ist heutzutage nicht mehr unüblich, dass an Halloween (31.10.) Kinder und Jugendliche durch die Straßen ziehen, an den Häusern klingeln und „Süßes, sonst gibts Saures“ rufen. Für ein friedliches Miteinander ist es jedoch notwendig, Rücksicht auf andere zu nehmen. Dazu gehört auch, dass respektiert wird, wenn jemand bei diesem Treiben nicht mitmachen möchte.

Es gibt immer wieder Beschwerden über verschmutzte Haustüren und Fassaden, insbesondere dort, wo die Bewohner die Tür nicht öffnen oder keine Süßigkeiten geben wollen. Bei solchen Sachbeschädigungen oder Verschmutzungen handelt es sich um Ordnungswidrigkeiten oder sogar Straftaten und bei Weitem um keine harmlosen Streiche mehr!

Im Interesse aller Bürgerinnen und Bürger weisen wir deutlich darauf hin, dass solche Sachbeschädigungen oder Verschmutzungen weder erlaubt sind noch toleriert werden können. Zuwiderhandlungen können vom Geschädigten bei der Polizei angezeigt werden.

Erscheinung
Amts- und Gemeindeblatt Neckarwestheim
NUSSBAUM+
Ausgabe 43/2024
von Gemeinde Neckarwestheim
25.10.2024
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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