Seit Juni 2026 auch Rauchverbot an Bushaltestellen
Seit 01. Juni 2026 gilt auch u.a. an Bushaltestellen ein Rauchverbot.
Das Rauchverbot gem. des Landesnichtraucherschutzgesetzes gilt außerdem auch in Einrichtungen und Bereichen für Kinder und Jugendliche wie Schulen mit Schulgelände, Kitas inkl. des Grundstücks oder Kinderspielplätze.
Um Beachtung wird gebeten.