
Es darf wieder geschnitten werden..
Am 1. Oktober 2025 endete die gesetzliche Schonzeit zum Schutz der Vögel, und ein kräftiger Rückschnitt an Ihrem Grundstück ist wieder erlaubt – und oft auch notwendig. Da Pflanzen je nach Wetterbedingungen schnell wuchern, müssen Hecken, Sträucher und Bäume, die in Gehwegen oder Straßen hineinragen geschnitten werden. Seitlich ausufernde Hecken und überhängende Äste beeinträchtigen die Sicht auf Straßen und erhöhen das Unfallrisiko für alle Verkehrsteilnehmer. Mit zunehmendem Gewicht durch Regen und Schnee kann das Grün zudem zur Gefahr für Fußgänger und Radfahrer werden, die gezwungen sind, auf die Straße auszuweichen. Achten Sie auch darauf, Verkehrsschilder, die an Ihrem Grundstück stehen und durch Bewuchs verdeckt werden, freizuschneiden. Denken Sie daran: Die Verkehrssicherungspflicht liegt bei den Grundstückseigentümern!