
Nordöstlich von Hohenentringen ist ein größeres Waldstück nach ihm benannt: der Taubenheimische Wald. Und in der Nähe des Mädlessteins trägt ein alter Grenzstein die Anfangsbuchstaben seines Namens in Kurzform: G V T – Graf von Taubenheim.
August Wilhelm Freiherr von Taubenheim war bis 1877 Eigentümer des Rittergutes Hohenentringen, das er 1846 samt umfangreichem Grundbesitz von Wilhelm Friedrich Albrecht von Plessen erworben hatte. Von Taubenheim schrieb damals an das verehrliche Unteramt [Schultheißenamt] in Entringen:
Aus Veranlassung der Erwerbung des Ritterguts Hohenentringen habe ich der Pfarrgemeinde Entringen die mitfolgende samtene Bedeckung des Altars und Taufsteins sowie der Kanzel zugedacht; ... Indem ich dem verehrlichen Unteramte diese Gegenstände übersende, um solche der Kirche zu übergeben, empfehle ich mich der Gemeinde Entringen, dem verehrlichen Unteramte ergebenster Freyherr Wilhelm Taubenheim, Oberststallmeister – Stuttgart, den 27. September 1846.
Ein halbes Jahr später wurde folgender Vermerk ins Verzeichnis der hiesigen Stiftungen eingetragen: Ferner hat Freiherr Oberststallmeister v. Taubenheim im Frühjahr 1847 hinsichtlich der Theuerung und Armuth der Gemeinde Entringen zur Unterstützung der errichteten Suppen-Anstalt für die hiesigen Armen grosmüthig mit 25 Gulden beschenkt.
Auf Anordnung von Pfarrer Bossert sollten die wertvollen Altar-, Taufstein- und Kanzel-Tücher „mit ächt goldenen Fransen“ nur an Festtagen, am Geburtsfest des Königs und bei etwa vorkommenden, künftigen Anwesenheiten der hohen Herrschaft von Hohenentringen in der Kirche aufgelegt werden
Freiherr von Taubenheim (1805-1894) war seit 1842 mit Marie Friederike Alexandrine Charlotte Katharina Gräfin von Württemberg (1815-1866) verheiratet. Er war Stallmeister und Kammerherr der Könige Wilhelm I. und Karl v. Württemberg. Von 1841 bis 1846 war er außerdem Intendant des Königlichen Hoftheaters Stuttgart. Für seine treuen Dienste erhob ihn Wilhelm I. 1859 in den erblichen Grafenstand. Von 1873-1891 gehörte er als Oberhofratspräsident zum engsten Kreis um König Karl. Mit der Thronbesteigung Wilhelms II. reichte Taubenheim 1891 seinen Rücktritt ein.
Als Ehrenbürger von Cannstatt und Ehrenpräsident des Cannstatter Brunnenvereins wurde er 1894 im Brunnenhof am Kursaal mit einem Denkmal geehrt; auch eine der wichtigsten Cannstatter Straßen wurde nach ihm benannt.
Der eingangs erwähnte Grenzstein beim Klinglesmädle zeigt auf der westlichen Seite ein stattliches Hirschgeweih. Aus den Einritzungen auf der Ostseite ist zu schließen, dass er im Jahr 1749 dort aufgestellt und – mindestens 110 Jahre später – durch die Buchstaben G V T ergänzt wurde.
Reinhold Bauer – z. T. nach Wikipedia