Der Gemeinderat der Stadt Waiblingen hat in seiner Sitzung am 17.10.2023 gem. § 141 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) den Beginn der vorbereitenden Untersuchungen für die städtebauliche Erneuerungsmaßnahme „Ortskern Bittenfeld“ beschlossen. In dem abgegrenzten Gebiet liegen städtebauliche Missstände und Mängel vor, die im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen näher untersucht werden sollen.
Das festgelegte Untersuchungsgebiet umfasst 9,5 ha und ist im Lageplan mit Datum von 04.09.2024 abgegrenzt.
Gemäß § 141 Abs. 3 des BauGB wird dieser Beschluss hiermit bekannt gemacht.
Durch die vorbereitenden Untersuchungen sollen Beurteilungsgrundlagen über die Notwendigkeit der Sanierung, die sozialen, strukturellen und städtebaulichen Verhältnisse und Zusammenhänge sowie die Möglichkeit der Planung und Durchführung der Sanierung gewonnen werden.
Es soll dabei auch die Einstellung und Mitwirkungsbereitschaft der Eigentümer, Mieter und Pächter und anderen Nutzungsberechtigten im Untersuchungsgebiet zu der beabsichtigen Sanierung ermittelt sowie Vorschläge hierzu entgegengenommen werden. Die Eigentümer, Mieter, Pächter und sonstigen zum Besitz oder zur Benutzung eines Grundstückes, Gebäudes oder Gebäudeteils Berechtigten sowie ihre Beauftragten im Untersuchungsgebiet sind gem. § 138 Abs. 1 des BauGB verpflichtet, der Stadt oder ihren Beauftragten Auskunft über die Tatsachen zu erteilen, deren Kenntnis zur Beurteilung der Sanierungsbedürftigkeit eines Gebietes oder zur Vorbereitung und Durchführung der Sanierung erforderlich ist. Auch einige Eigentümer und Mieter an das Untersuchungsgebiet angrenzender Gebäude werden darum gebeten, Auskünfte zu erteilen. Dies erfolgt in Form einer schriftlichen Befragung.
Mit der Durchführung der vorbereitenden Untersuchungen ist die Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH in Ludwigsburg als Sanierungsträger beauftragt.
Die Stadtverwaltung Waiblingen und die Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH laden in Kürze zu einer Informationsveranstaltung zu den vorbereitenden Untersuchungen für das Sanierungsgebiet „Ortskern Bittenfeld“ ein. Der Termin dieser Veranstaltung wird noch gesondert bekannt gegeben. Dort werden Sie die Möglichkeit haben, alle wichtigen Informationen zum künftigen Sanierungsgebiet zu erlangen und mögliche Fragen zu stellen.
Für weitere Informationen können Sie sich an Frau Norina Flietel (Tel.: 07141 16757-282 / E-Mail: norina.flietel@wuestenrot.de) von der Wüstenrot Haus- und Städtebau sowie an die Ortsvorsteherinnen Frau Nicole Grüner (Tel.: 07151 5001-1840 / E-Mail: nicole.gruener@waiblingen.de) und Barbara Fleisch (Tel. 07151 5001-3128 / barbara.fleisch@waiblingen.de) vom Fachbereich Stadtplanung, Abteilung Planung und Sanierung wenden.
Waiblingen, den 24.10. 2024
Abteilung Planung und Sanierung