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Ortsübliche Bekanntmachung der 3. Änderung des Gebührenverzeichnisses als Anlage zur Friedhofssatzung (in Kraft getreten am 01. Januar 2020)

Der Gemeinderat der Stadt Schriesheim hat in seiner öffentlichen Sitzung am 23.07.2025 die Änderung des Gebührenverzeichnisses als Anlage zur Friedhofssatzung...
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Der Gemeinderat der Stadt Schriesheim hat in seiner öffentlichen Sitzung am 23.07.2025 die Änderung des Gebührenverzeichnisses als Anlage zur Friedhofssatzung beschlossen. Das beschlossene, untenstehende Gebührenverzeichnis tritt am 01. September 2025 in Kraft.

Stadt Schriesheim

Anlage zur Friedhofssatzung

Gebührenverzeichnis

§ 1

Verwaltungsgebühren

Die Gebühren betragen:

1. für die Aufstellung und Veränderung eines Grabmals

101,00

2. für die Zulassung von gewerbsmäßigen Grabmalaufstellern

2.1 Einzelfall

67,00

2.2 Zulassung auf 5 Jahre

335,00

3. für die Zulassung zur gewerbsmäßigen Grabpflege

3.1 Einzelfall

50,00

3.2 Zulassung auf 5 Jahre

251,00

4. Genehmigung der Ausgrabung von Leichen und Gebeinen

101,00

§ 2

Benutzungsgebühren

Es werden erhoben:

1. Grabnutzungsgebühren

1.1 Überlassung eines Reihengrabes

1.1.1 für Personen von mehr als 10 Jahren

1.309,00

1.1.2 für Personen von weniger als 10 Jahren

592,00

1.1.3 für ein Urnengrab

987,00

1.1.4 Anonyme Grabstätten

831,00

1.1.5 Naturnahe Grabstätten

378,00

1.2 Verleihung von besonderen Grabnutzungsrechten für Wahlgräber

1.2.1 Einzelgrab Schriesheim (Tiefgrab)

3.022,00

1.2.2 Einzelgrab Altenbach, Ursenbach

2.418,00

1.2.3 Doppelgrab Schriesheim (Tiefgrab)

5.681,00

1.2.4 Doppelgrab Altenbach, Ursenbach

4.472,00

1.2.5 3-stelliges Grab Schriesheim (Tiefgrab)

8.340,00

1.2.6 3-stelliges Grab Altenbach, Ursenbach

6.527,00

1.2.7 4-stelliges Grab Schriesheim (Tiefgrab)

11.000,00

1.2.8 5-stelliges Grab Schriesheim (Tiefgrab)

13.659,00

1.2.9 Urnengrab

3.239,00

1.2.10 Zubettung einer Urne in ein bestehendes Erdwahlgrab

539,00

1.3 Für den erneuten Erwerb eines Nutzungsrechtes für die Dauer einer Nutzungsperiode fallen die Gebühren wie unter 1.2 an.

1.4 Verlängerung von Grabnutzungsrechten pro Monat

1.4.1 Einzelgrab Schriesheim (Tiefgrab)

8,39

1.4.2 Einzelgrab Altenbach, Ursenbach

6,72

1.4.3 Doppelgrab Schriesheim (Tiefgrab)

15,78

1.4.4 Doppelgrab Altenbach, Ursenbach

12,42

1.4.5 3-stelliges Grab Schriesheim (Tiefgrab)

23,17

1.4.6 3-stelliges Grab Altenbach, Ursenbach

18,13

1.4.7 4-stelliges Grab Schriesheim (Tiefgrab)

30,55

1.4.8 5-stelliges Grab Schriesheim (Tiefgrab)

37,94

1.4.9 Urnenwahlgrab

9,00

2. Bestattungsgebühren

2.1 Bestattung von Leichen

2.1.1 für Personen von weniger als 10 Jahren

651,00

2.1.2 für Personen von mehr als 10 Jahren

1.419,00

2.1.3 von Tot- und Fehlgeburten

260,00

2.1.4 Tiefbettzuschlag

85,00

2.2 Beisetzung von Aschen

2.2.1 Beisetzung von Aschen

286,00

3. Gebühren für sonstige Leistungen

3.1 Ausgrabungen, Umbettungen, Tieferlegungen

3.1.1 für Personen von mehr als 10 Jahren

3.1.1.1 bei einer Liegezeit bis zu 15 Jahren

1.171,00

3.1.1.2 bei einer Liegezeit über 15 Jahren

1.171,00

3.1.2 für Personen von weniger als 10 Jahren

3.1.2.1 bei einer Liegezeit bis zu 15 Jahren

651,00

3.1.2.2 bei einer Liegezeit über 15 Jahren

651,00

3.1.3 von Urnen

195,00

3.2 Überführung von auswärts beigesetzten Gebeinen

651,00

3.3 Friedhofshalle Schriesheim, Ursenbach

426,00

3.4 Friedhofshalle Altenbach

213,00

§ 3

Inkrafttreten

(1) Dieses Gebührenverzeichnis tritt am 01. September 2025 in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt das Gebührenverzeichnis in der Fassung vom 01. Januar 2020 außer Kraft.

Schriesheim, den 23.07.2025

Oeldorf

Bürgermeister

Anhang
Dokument
Erscheinung
Mitteilungsblatt der Stadt Schriesheim
NUSSBAUM+
Ausgabe 31/2025
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