In Hochdorf werden immer mal wieder die Beschilderungen der aktuellen Umleitung kommend von der B10 in den Feldweg „Im Grundwasen“ entfernt / umgeworfen.
Somit landen ortsunkundige Verkehrsteilnehmer zwangsläufig im Zeppelinring, stehen dann vor der Einbahnstraße und kommen nicht mehr weiter oder ignorieren diese.
Nach § 315b StGB handelt es sich hierbei um ein Vergehen und es stellt einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr dar.
Grundsätzlich kann hier eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe verhängt werden.
§ 315b StGB
(1) Wer die Sicherheit des Straßenverkehrs dadurch beeinträchtigt, dass er
1. Anlagen oder Fahrzeuge zerstört, beschädigt oder beseitigt,
2. Hindernisse bereitet oder
3. einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff vornimmt,
und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
Als Anlagen gelten ortsfeste Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, dem öffentlichen Straßenverkehr zu dienen.
Dies trifft insbesondere auf Ampeln, Absperrungen und Verkehrszeichen zu.